So war es früher - Ausgabe Reutte (KW 31-24)
30. Juli 2024 | von
Peter Linser

Breitenwang vor ca. 90 Jahren.
Foto: L. Reiter
Foto: L. Reiter
Die Glocken sind schonend zu läuten. Am 4. Juli 1799 siegelte der Pfleger Alois Froschauer sowie der Bürgermeister und Kirchpropst Josef Anton Naus folgende Instruktion für den Breitenwanger Mesner Anton Hämmerle: Der Mesner des St. Peters- und Paulusgotteshauses hat die Verwahrung der ihm anvertrauten Paramente und übrigen Kirchensachen genauestens zu besorgen, alle Vorfälle dem Pflegamt zu melden und Stillschweigen zu bewahren. Ohne Erlaubnis des Kirchpropstes darf er nichts verändern oder reparieren. Er darf sich ohne Erlaubnis von Breitenwang nicht entfernen und muss nachts sein Haus hüten. Die Glocken sind zum Gottesdienst schonend zu läuten. In Kirche und Sakristei ist das Lärmen und Schwätzen verboten. Bei Gewitter soll er Zeichen geben. Er muss jährlich beim Pflegamt und beim Rat in Reutte um den Dienst ansuchen und die Kaution abliefern. Er erhält an Jahressold 33 Gulden plus 8 Gulden für Versehgänge, 30 Kreuzer für die Fronleichnamsprozession, 26 Kreuzer für die Feldprozession, für die Betstunde samt Nebenmessen 10 bis 24 Kreuzer, für Bittgänge 24 Kreuzer, für Danksagungen samt Nebenmessen 1 Gulden usw. aus der Hand des Bürgermeisters. Für Jahrtage, Ölabholung in Füssen und Erstellung der Kirchenrechnung bezahlt ihn der jeweilige Kirchpropst. Auch die zwei Pfarräcker beim Wassergraben stehen ihm zu. (Hölzl: Gemeindearchive Bezirk Reutte, 1997)
Peter Linser
Peter Linser