Von Sabine Schretter.
Auf den ersten Blick scheinen die Regelungen ungerecht. Vieles geht derzeit nicht, Möglichkeiten, sich eine sportliche Auszeit zu nehmen, gibt es dennoch genug: So dürfen im Freien bis zu sechs Personen aus maximal zwei Haushalten Sportarten ohne Körperkontakt ausüben. Spazierengehen, wandern, walken, joggen, auf dem See Kanu fahren sind also erlaubt. Auf Sportarten wie Kampf- und Kontaktsportarten, Tanzen, Judo, Karate, Volleyball, Fußball usw. muss für die Dauer des Lockdowns verzichtet werden. Wenn der Aufenthalt im Freien der Erholung dient, dürfen erlaubte Sportarten trotz Ausgangsbeschränkung von 20 bis 6 Uhr ausgeübt werden. Skigebiete halten ihre Anlagen bis 30. November geschlossen, Pistenskilauf ist bis dahin nicht möglich. Indoor-Sportanlagen – Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmbäder usw. – bleiben geschlossen. Fitnessparcours im Freien dürfen unter Einhaltung der Vorgaben genutzt werden. Mit ein bisschen Kreativität lassen sich manche Übungen auch ohne professionelle Geräte ausführen. Bodyweightübungen können praktisch überall gemacht werden. Gruppentrainings, bei denen mehr als sechs Personen aus mehr als zwei Haushalten zusammentreffen, finden nicht statt – egal ob es sich um eine Sportart mit oder ohne Körperkontakt handelt. . Für Spitzensportler gilt dann eine Ausnahmeregelung, wenn Wettkampfsport auf internationalem Niveau betrieben und dafür trainiert wird. Das gilt z.B. auch für ausländishe Skiteams , die in Österreich trainieren.
Sportveranstaltungen.
Sie sind im Spitzensportbereich erlaubt, wenn ein entsprechendes Präventionskonzept vorgelegt wird. In geschlossenen Räumen dürfen sich 100 Sportler, im Freien 200 Sportler aufhalten. Auch erlaubt sind Trainer, Betreuer und alle Personen, die für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind. Zuschauer sind nicht erlaubt.
Gültigkeit.
Diese Regelungen gelten bis vorläufig 30. November. Mitte November wird es eine Evaluierung geben. Wichtig ist es, alternative Möglichkeiten sich zu bewegen zu nutzen.