Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Frauenpower bei Schretter&Cie

Celine Megele ist neue Vorsitzende des Jugendvertrauensrates

„Es ist für uns eine große Freude: Erstmalig in der Firmengeschichte wurde eine junge Dame als neue Vorsitzende des Jugendvertrauensrates gewählt“, beschreibt Mario Strigl, Betriebsratsvorsitzender der Arbeiter und stellvertretender ÖGB Regionalvorsitzender die Sensation.
18. August 2020 | von von Sabine Schretter
Frauenpower bei Schretter&Cie
Mario Strigl (Arbeiter-Betriebsratsvorsitzender bei Schretter&Cie und stellvertretender ÖGB Regionalvorsitzender), Celine Megele (Vorsitzende des Jugendvertrauensrates bei Schretter&Cie) und Stefan Strauss (stellvertretender Vorsitzender des Jugendvertrauensrates bei Schretter&Cie) (v.l.). Foto: ÖGB Reutte
von Sabine Schretter

Die 20-jährige Celine Megele aus Vils ist Lehrling im Labor und wurde von den anwesenden Wahlberechtigten einstimmig gewählt. Als Stellvertreter steht ihr der ebenfalls 20-jährige Stefan Strauss aus Reutte, Laborant und Springer im zentralen Leitstand, zur Seite. Auch er erhielt die einstimmige Zustimmung. Die Wahl wurde im Beisein der beiden Gewerkschaftssekretäre, Rupert Altenhuber (Gewerkschaft Bau-Holz) und Steffan Feneberg (ÖGB Reutte) durchgeführt. Die frischgebackenen Jugendvertrauensräte vertreten ab sofort die Interessen der 17 Lehrlinge und jungen Arbeitnehmer im Betrieb und freuen sich auf ihre neuen Aufgaben, wie sie im Anschluss an die Wahl betonten. Celine Megele erklärt dazu: „Ich freue mich auf diese neue Möglichkeiten und bin gespannt auf die neuen Herausforderungen.“

VERMITTLER UND ANSPRECHPARTNER. Der Jugendvertrauensrat wird für zwei Jahre gewählt und ist eine wichtige betriebliche Anlaufstelle und Mitbestimmungsmöglichkeit für Lehrlinge. Der Jugendvertrauensrat tritt als Vermittler zwischen den Anliegen der Lehrlinge und der Betriebsleitung ein, schaut im Betrieb darauf, dass die Ausbildung gut abläuft und trägt dazu bei, diese auch ständig zu verbessern. Die wichtigsten Aufgaben und Befugnisse des Jugendvertrauensrates sind, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer wahrzunehmen und darauf zu achten, dass die Vorschriften, die für das Arbeitsverhältnis der jugendlichen Arbeitnehmern gelten, eingehalten werden. Auch steht dem Jugendvertrauensrat zu, Maßnahmen zur Beseitigung bestehender oder zur Vermeidung eventuell künftig entstehender Mängel zu verlangen und an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teilzunehmen. Der Jugendvertrauensrat darf Vorschläge in Fragen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung einbringen.
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Jugendvertrauensrates entsprechen wesentlich jenen der Betriebsratsmitglieder: Weisungsfreiheit, Beschränkungs- und Benachteiligungsverbot, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Bildungsfreistellung im Ausmaß von zwei Wochen pro Funktionsperiode.

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