Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Schwarzbau steht noch

3. Dezember 2019 | von Nina Zacke
Schwarzbau steht noch
Der Schwarzbau (Pferdestall) im Pfundser Weiler Lafairs ist zu beseitigen. RS-Foto: Tiefenbacher

Abbruchbescheid für Pferdestall-Schwarzbau in Lafairs ist rechtskräftig – nun ist die BH Landeck am Zug


 

Der Pferdestall-Schwarzbau im Pfundser Weiler Lafairs ist abzureißen, aber er steht noch. Nun ist die BH Landeck am Zug: Sie hat die Vollstreckung des Abbruchbescheides abzuwickeln.

 

Von Herbert Tiefenbacher

 

Diese unrühmliche Geschichte begann vor fast genau drei Jahren. Ein Beteiligter brachte es ziemlich auf den Punkt, als er sagte, dass er diese Schwarzbauaktion mehr als entbehrlich findet und zwar aus zwei Gründen: Erstens nützt sie niemandem (schon gar nicht dem Bauherrn), und zweitens brachte sie nur jede Menge unnötigen Ärger und unangenehme Situationen für die Beteiligten (Nachbarn, Bürgermeister und Gemeinderäte) mit sich. Begonnen hatte alles, als nach Weihnachten 2016 ein Pfundser Gemeinderat eine Baulichkeit mit einer Größe von 14 mal 19 Meter illegal errichtete, die als Pferdestall genutzt werden soll.

 

ABRISS ANGEORDNET. Rupert Schuchter schritt gegen die illegale Aktion ein und sprach gegenüber dem Bauherrn die unverzügliche Baueinstellung aus. Es bedurfte mehrerer Amtshandlungen des Ortschefs (auch Anzeige bei der BH Landeck), bis diese befolgt wurde. Die Causa war dann Thema in der Pfundser Gemeinderatssitzung im Jänner 2017. Dabei zeigte sich der Bauherr reuig und entschuldigte sich. Damit war aber die Sache lange nicht erledigt. Der Gemeinderat hatte zu entscheiden, wie man mit dem Problem „Schwarzbau“ umgeht: Abreißen oder nachträglich legalisieren? Das Problem besteht darin, dass an zwei Stellen die zulässige Gebäudehöhe überschritten wird. Hierfür wäre ein Bebauungsplan nötig, der vom Gemeinderat festzulegen ist. Das lehnte der Pfundser Gemeinderat im Mai 2017 in geheimer Abstimmung mit 8:7 Stimmen aber ab. Eine weitere Möglichkeit wäre eine einvernehmliche Lösung mit den Nachbarn. Da blieb es beim Versuch. Wie die RUNDSCHAU berichtete, wurde seitens des Bauherrn das Gespräch mit den Nachbarn gesucht, aber es kam keine Vereinbarung zustande. Am 10. Dezember 2018 ordnete Bgm. Schuchter den Abriss bis spätestens 1. Mai 2019 an. Der Bauherr brachte gegen den Abbruchbescheid Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht Tirol wies diese, ohne sich mit dem Inhalt zu befassen, am 21. Mai 2019 wegen Fristversäumnis zurück.

 

MELDUNG AN BH. Damit wurde vorläufig das letzte Kapitel in dieser Causa aufgeschlagen. Mit der Zurückweisung der Beschwerde trat der bekämpfte Abbruchbescheid des Bürgermeisters in Rechtskraft. Das heißt: Die Baulichkeit ist sofort zu beseitigen, weil im Abbruchbescheid der 1. Mai 2019 als Abbruchfrist festgesetzt ist. Das ist bisher noch nicht geschehen. Die RUNDSCHAU fragte dazu beim Bauherrn an. Dieser wollte dazu nichts sagen. Er verwies auf den Bürgermeister. Rupert Schuchter erklärte, dass er mittlerweile die Sache der BH Landeck gemeldet habe, die die weiteren gesetzlichen Schritte (Abwicklung der Vollstreckung des Abbruchbescheides) vornehmen werde. Nachfrage: Kann es noch andere Lösungen geben? „Das liegt außerhalb meiner Möglichkeiten und Macht“, sagte Bgm. Schuchter und fügte hinzu, dass er jetzt auf eine Vermittlerrolle reduziert sei.

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