Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Gnadenloses Inkasso im Telfer Ortszentrum

Telferin musste für 25 Minuten parken auf dem Parkplatz eines Geldinstitutes 315,30 Euro Anwaltskosten zahlen

Wie schnell man viel Geld los werden kann, zeigt nachstehender Fall. Eine Telferin hat am Abend des 9. Feber auf dem Parkplatz vor einer Bank im Telfer Untermarkt ihr Auto abgestellt und danach im Foyer des Geldinstitutes beim Bankomat eine Geldbehebung durchgeführt. Anschließend ging sie für einige Minuten ins Ortszentrum, was sie besser unterlassen hätte. Einige Tage später flatterte ihr nämlich ein Schreiben ins Haus, mit welchem eine Innsbrucker Anwaltskanzlei unter Androhung einer Unterlassungsklage 315,30 Euro forderte. Der Frau blieb nichts anderes übrig, als zu blechen.
21. März 2023 | von Gebi G. Schnöll
Gnadenloses Inkasso im Telfer Ortszentrum<br />
Genau 315,30 Euro musste eine Telferin an eine Innsbrucker Anwaltskanzlei bezahlen, weil sie die Parkdauer überschritten hat. Symbolfoto: Schnöll
Von Gebi G. Schnöll

Das Schreiben, das die Telferin von der Innsbrucker Kanzlei erhalten hat, war mehr ein Drohbrief als eine Ermahnung. In dem Anwaltsschreiben hieß es nämlich unter anderem, dass man vom Geldinstitut mit der rechtsfreundlichen Vertretung beauftragt wurde und dass „das Fahrzeug mit dem Kennzeichen IL... am 9. Feber 2023 um 21.43 Uhr den ruhigen Besitz meiner Mandantin gestört und widerrechtlich auf deren als Privatgrund unübersehbar gekennzeichnetem Grundstück vor der Filiale in Telfs abgestellt war. Ich habe Sie daher aufzufordern, das unbefugte und widerrechtliche Abstellen des auf Sie zugelassenen KFZs auf der Liegenschaft unserer Mandantschaft zu unterlassen bzw. dies in Zukunft zu verhindern sowie eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben“. Die Telferin wurde im Anwaltsbrief, der mit 16. Feber datiert ist, zur Überweisung von 315,30 Euro bis zum 27. Feber aufgefordert, die Einzahlung würde gleichzeitig auch als Unterlassungserklärung gewertet, teilte die Anwaltskanzlei mit.

FREMDPARKER-PROBLEM. Für die Telferin war das Anwaltsschreiben wie eine Watsche  mitten ins Gesicht. Nicht nur die droherische Zahlungsaufforderung, sondern auch die Höhe der geforderten Summe sorgen bei ihr für Ärger. Die Rechnung in Höhe von 315,30 Euro setzt sich wie folgt zusammen: Auf 250 Euro belaufen sich die Kosten für das Einschreiten der Kanzlei, die Kosten für die Abfrage des Fahrzeughalters machen 15,30 Euro aus, die Umsatzsteuer beträgt 50 Euro. Eine Stellungnahme wollte die Anwaltskanzlei zum vorliegenden Fall nicht abgeben, wohl aber der Filialleiter des Bankinstituts, der für den Ärger der Telferin zwar Verständnis aufbringt, auf der anderen Seite aber auch auf die Zufriendenheit der Bankkunden achten muss. „Unsere Parkplätze werden in letzter Zeit immer mehr von Autobesitzern benutzt, die im Ortszentrum unterwegs sind und so unseren Kunden die Parkplätze wegnehmen. Ein Problem ist auch, dass die Gäste eines benachbarten Restaurants oftmals unsere Parkplätze belegen. Es gibt leider keinen anderen Weg, um das unerlaubte Parken in den Griff zu bekommen“, erklärt der Filialleiter gegenüber der RUNDSCHAU.  Die Telferin hat den geforderten Betrag fristgerecht beglichen. „Mir ist es jetzt wichtig, andere vor der gnadenlosen Vorgangsweise der Anwaltskanzlei zu warnen“, betont die Frau.

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