Land Tirol und Stadt Innsbruck gegen temporäre Öffnung des Pannenstreifens zwischen Zirl und der Landeshauptstadt
Seit mehreren Jahren gibt es Überlegungen auf der A 12 zwischen Zirl und Innbruck den Pannenstreifen zeitweise für den Verkehr zu öffnen. Stadt Innsbruck und das Land Tirol haben sich nun in einer Stellungnahme gegen das Projekt ausgesprochen. Die ASFINAG hält daran fest, dass mit einer temporären Freigabe des Pannenstreifens zwischen Zirl-Ost und Innsbruck-West die derzeitige Pendler-Verkehrssituation in diesem Bereich nachhaltig verbessert wird.
Auf der A 12 sind zwischen Inns-bruck und Zirl in beiden Fahrtrichtungen täglich bis zu 70.000 Fahrzeuge unterwegs. Insbesondere in den Morgen- und Abendstunden kommt es durch den Pendlerverkehr immer wieder zu Stauungen. Deshalb gibt es bereits seit Jahren Überlegungen, den Pannenstreifen auf dem neun Kilometer langen Streckenabschnitt temporär für den Verkehr zu öffnen. Bei der Stadt Innsbruck ist man überzeugt, dass es dazu eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) braucht, und das Stadtparlament spricht sich jetzt schon gegen das Projekt aus, weil die A 12 durch eine dritte Spur noch mehr Verkehr aufnehmen könnte und es dadurch auf den Straßen im Stadtgebiet von Innsbruck, die zur A 12 führen, zu noch mehr Rückstauungen kommen würde. Außerdem täten auch die Bewohner der Stadtgebiete in unmittelbarer Nähe zur Autobahn unter dem erhöhten Verkehrsaufkommen leiden.
AUCH LAND TIROL GEGEN DAS PROJEKT. Der Autobahnbetreiber ASFINAG hat das rund 16 Millionen Euro teure Projekt jetzt zur Beurteilung eingereicht. Doch nicht nur die Stadt Innbruck, sondern auch das Land Tirol spricht sich in einer Stellungnahme gegen eine temporäre Öffnung der beiden Pannenstreifen aus. Von Seiten des Landes heißt es: „Es wird aus verkehrs- und sicherheitstechnischer sowie verkehrspolitischer Sicht empfohlen, die Pannenstreifen nicht als dritte Fahrspur freizugeben!“ Ein Pilotprojekt läuft seit Juni 2018 im Osten Österreichs auf der A 4 zwischen der Simmeringer Haide und dem Knoten Schwechat. Die Auswirkungen auf den Verkehrsfluss werden von Seiten der ASFINAG als positiv gewertet.
ASFINAG: PANNENSTREIFENÖFFNUNG SINNVOLL. Zum Projekt auf der A 12 zwischen Innsbruck und Zirl teillte die ASFINAG am vergangenen Mittwoch in einer Presseaussendung mit: „Die täglichen Staus im Pendlerverkehr sorgen für eine Verkehrsüberlastung speziell in den anliegenden Ortschaften aufgrund des Ausweichverkehrs. Die Untersuchungen der ASFINAG haben gezeigt, dass es bei mehr Kapazität durch eine zeitweise Öffnung des Pannenstreifens zu einer Rückverlagerung des Verkehrs auf die Autobahn kommen wird. Die ASFINAG weist auch darauf hin, dass ein großer Anteil des täglichen Pendlerverkehrs nicht nur die Anschlussstelle Innsbruck-West benützt, sondern auch andere Ziele im Unterland bzw. in Richtung Brenner ansteuert. Die Stellungnahme von Land Tirol bzw. von der Stadt Innsbruck zur Pannenstreifen-Freigabe liegen der ASFINAG bis dato noch nicht vor!“
PENDLER PROFITIEREN. Wichtig für die ASFINAG sei die Verbesserung der täglichen Verkehrssituation für die Pendler: „Es kommt speziell in den Morgen- und Abendstunden zu Überlastungen und Staus. Mit einer zeitweisen Freigabe des Pannenstreifens könnten hier nachhaltige Verbesserungen erzielt werden und die anliegenden Ortschaften vom Ausweichverkehr entlastet werden. Darüber hinaus spielt die Verkehrssicherheit eine wesentliche Rolle. Weniger Staus bedeuten weniger Auffahrunfälle. Somit trägt die zeitweise Öffnung des Pannenstreifens nachhaltig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Das zeigen die Erfahrungen der ASFINAG auf der Teststrecke der A 4 Ost Autobahn bzw. die Erfahrungen der Nachbarländer wie etwa Deutschland!“
AUSBAU DES LÄRMSCHUTZES. Zum Thema Lärmschutz stellt die ASFINAG klar, dass im Zuge der temporären Öffnung des Pannenstreifens speziell im Bereich des Innsbrucker Stadtteils „Sieglanger“ ein deutlich spürbarer Ausbau des Lärmschutzes erfolgen soll. Das bedeutet: Die ASFINAG plant eine neue gekrümmte Lärmschutzwand zu errichten – parallel zur derzeit bereits bestehenden Lärmschutzwand. Erst nach Fertigstellung der neuen Lärmschutzwand erfolgt der Abbruch der alten Lärmschutzeinrichtung. Somit gewährleistet die ASFINAG einen möglichst dauerhaften und trotz Bauarbeiten permanenten Lärmschutz der betroffenen Anrainer. „Derzeit läuft das Feststellungsverfahren gemäß UVP-Gesetz. Die ASFINAG ist überzeugt, dass sämtliche Daten und Grundlagen nach dem neuesten Stand der Technik verfasst wurden“, heißt es in der Aussendung abschließend.