Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Telfer Brandstifter auf der Anklagebank

5. November 2019 | von Gebi G. Schnöll
Telfer Brandstifter auf der Anklagebank
Acht Mal musste die Freiwillige Feuerwehr Telfs im Jänner 2018 zu Bränden in einer Wohnanlage „Am Fuchsbühel“ ausrücken. Foto: zeitungsfoto.at

39-Jähriger soll 2018 „Am Fuchsbühel“ mindestens acht Brände gelegt haben - Gesamtschadenssumme: 500.000 Euro


Mehrere Brände mit einer Gesamtschadenssumme von etwas mehr als 500.000 Euro soll ein 39-Jähriger 2018 in einer Wohnanlage „Am Fuchsbühel“ in Telfs gelegt haben. Mittwoch dieser Woche muss er sich dafür  am Landesgericht Innsbruck vor einem Schöffensenat verantworten. Auf der Anklagebank wird auch eine Frau Platz nehmen, die den Brandstifter gegenüber der Polizei mehrfach gedeckt haben soll. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Liste der Brandstiftungen, die dem 39-Jährigen vorgeworfen werden, ist lang. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 7. Jänner 2018 im Heizraum eines Mehrparteienhauses „Am Fuchsbühel“ in Telfs ein Feuer gelegt zu haben, zudem soll er im Keller auch einige Pkw-Kompletträder angezündet haben, wodurch sich die Flammen auf mehrere Kellerabteile ausbreiteten. Die Schadenssumme belief sich bei diesen beiden Brandstiftungen auf insgesamt 370.000 Euro. Einen Tag später wurden in der Wohnanlage eine Wohnungstüre aufgebrochen und im Kinderzimmer etliche Gegenstände angezündet. Schaden: 50.000 Euro. Bei weiteren fünf Brandstiftungen in dem Wohnblock ist ein Sachschaden in Höhe von 78.000 Euro entstanden. 

HAFTSTRAFE DROHT. Mittwoch dieser Woche wird der 39-Jährige Erstangeklagte dem Schöffensent erklären müssen, was ihn zu den Straftaten verleitete, und der Zweitangeklagten wird wohl die Frage gestellt werden, warum sie den 39-Jährigen gegenüber der Polizei mehrmals deckte. Beim Prozess geht es um das Verbrechen der Brandstiftung nach §§ 169 Abs 1, 15 StGB, das Vergehen der schweren Sachbeschädigung nach § 125, 126 Abs 1 Z 7 StGB, das Verbrechen der schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB, Vergehen der falschen Zeugenaussage nach § 288 Abs 1 und 4 StGB,  das Vergehen der Begünstigung nach §§ 15, 299 Abs 1 StGB und um das Vergehen der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB. Im Falle einer Verurteilung droht dem Erstangeklagten eine mehrjährige Haftstrafe.  

Durch die Brände ist in der Wohnanlage riesiger Sachschaden entstanden. Die Gesamtschadenssumme beläuft sich auf 500.000 Euro. Foto: zeitungsfoto.at


Im Wohnblock ist auch ein Drohbrief aufgetaucht, der vermutlich vom Zündler selbst verfasst wurde. Foto: zeitungsfoto.at

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