Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Tiroler Almbauern können tief durchatmen

19. März 2019 | von Gebi G. Schnöll
Wenn sich Wanderer dem Weidevieh nähern, müssen sie künftig auch Eigenverantwortung übernehmen. Das wird nun im Tiroler Almschutzgesetz und offenbar auch im Bundesgesetzblatt so verankert. Symbolfoto: pixabay.com
Abraham Okoije (l.) muss Ende Mai Österreich verlassen haben. Paul Albrecht hofft, dass sein afghanischer Lehrling bleiben kann. Fotos: Burgstaller/Schnöll
Für ein Miteinander auf den Almen: V.l. LK-Präsident Josef Hechenberger, LH Günther Platter und LH-Stv. Josef Geisler. RS-Foto: Schnöll
Überprüfungsausschussobmann Thomas Lehrer (.l. kritisiert fehlende Unterlagen. GR Peter Reinhold erklärt: „Müssen Budget auf Heller und Pfennig einhalten!“ Fotos: Archiv

Ab April sind die Tiroler Landwirte haftpflichtversichert - Eigenverantwortung für Almwanderer wird gesetzlich verankert


Tirols Landwirte können tief durchatmen! Nach dem so genannten „Kuh-Urteil“ vor vier Wochen am Landesgericht Innsbruck stellt sich das Land Tirol nun hinter die Bauern. Bereits ab April tritt ein Versicherungsschutz in Kraft, der für Rechtssicherheit sorgt. Zudem wird die Eigenverantwortung von Personen, die auf Almen unterwegs sind, im Tiroler Almschutzgesetz verankert. „Wir wollen von den Almgebieten niemanden aussperren, sondern ein gutes Miteinander“, betonte Landeshauptmann Günther Platter vergangenen Donnerstag bei einem Pressegespräch im Landhaus. 

Almen gibt es in Tirol. 9.500 bäuerliche Betriebe treiben jeden Sommer 110.000 Rinder auf die Almweiden. Tirol ist das Almenland Nummer eins in Österreich. LH Günther Platter und LH-Stv. Josef Geisler präsentierten am vergangenen Donnerstag im Landhaus gemeinsam mit dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer Tirol, Josef Hechenberger, Maßnahmen für ein gutes Miteinander im Almgebiet: „Wir erweitern den Versicherungsschutz für die Landwirte mit Weidevieh und verankern die Eigenverantwortung von Personen, die in Almgebieten unterwegs sind, im Tiroler Almschutzgesetz. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die heimischen Bauern – und das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Almsaison gesichert ist und die Tiroler Almen für Einheimische und Gäste offen bleiben“, betonten LH Günther Platter und LH-Stv. Josef Geisler unisono.

TIROLER WEGEVERSICHERUNG FÜR LANDWIRTE MIT WEIDEVIEH. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes basiert auf dem Tiroler „Mountainbike-Modell“ – eine Haftplicht- und Rechtsschutzversicherung des Landes, mit welcher Wegehalter, Grundeigentümer und Bewirtschafter im Schadensfall bei Unfällen mit Mountainbikern geschützt sind. Die Versicherung, die nach dem „Kuh-Urteil“ den  Bauern Rechtssicherheit bietet und die ab April in Kraft tritt, kostet rund 50.000 Euro. „Die Kosten trägt das Land Tirol. Mit der Versicherung erfolgt nun eine Erweiterung um das Haftungsrisiko von Landwirten bzw. Bewirtschaftern des Waldes oder der Alm im Zusammenhang mit der Tierhalterpflicht bzw. Weidetieren. Damit ist bereits für den heurigen Almsommer gewährleistet, dass die Tiroler Bauernschaft umfassend und bestmöglich bei Vorfällen mit Weidevieh abgesichert ist“, so LH Platter. „Keiner will Almwirtschaft betreiben und gleichzeitig dem Risiko ausgesetzt sein, sein Hab und Gut zu verlieren“, begrüßte LK-Präsident Josef Hechenberger die nun gesetzten Maßnahmen.

VERHALTENSPFLICHTEN WERDEN IM ALMSCHUTZGESETZ VERANKERT. Auch das Tiroler Almschutzgesetz wird um einen Paragraphen zu Verhaltenspflichten auf Almen ergänzt. „Im Wege einer Verordnung können wir dann die Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit dem Bund verbindlich regeln“, führt LH-Stv. Geisler an. Künftig wird damit klar geregelt, dass der Almbetrieb nicht beeinträchtigt und das Weidevieh nicht gestört werden soll. Dies bezieht die eigenverantwortliche Abstandseinhaltung und verantwortungsbewusste Haltung von mitgeführten Tieren mit ein. Zudem müssen Weideflächen entsprechend gekennzeichnet werden – insbesondere, wenn dort Mutterkühe mit Kälbern weiden. Die Beschlussfassung des novellierten Tiroler Almschutzgesetzes ist für den Mai-Landtag vorgesehen.

BEWUSSTSEINSKAMPAGNE. „Die Almen haben mit 163.000 Hektar einen Anteil von 13 Prozent an der Tiroler Landesfläche. Auch daran lässt sich ihre Bedeutung für eine leistungsfähige Almbewirtschaftung einerseits und für die Alm als Natur- und Erholungsraum andererseits ermessen“, will LH Platter ein gutes Miteinander auf den Almen auch durch Bewusstseinsbildung gefördert wissen. Dazu soll es im Frühsommer eine breit ausgelegte, mehrsprachige Informationskampagne geben, mit welcher auf verschiedenen Kommunikationskanälen auf das richtige Verhalten auf Almen – vor allem im Hinblick auf Mutterkuhherden – aufmerksam gemacht wird. Josef Hechenberger ist überzeugt davon, dass Prävention und Aufklärung entscheidend sind: „Das Verständnis, wie man sich in der Natur bewegt, wie man Tieren begegnet, ist schwindend. Hier müssen wir aufklären.“ LH Platter appeliert für Bewusstseinsbildung: „Gemeinsam mit der Lebensraum Tirol 4.0. Holding, der Landwirtschaftskammer Tirol, dem Alpenverein, dem Tiroler Bauernbund und der Tirol Werbung wollen wir ein Bewusstsein dafür schaffen, dass ein Miteinander auf Almen weiter gewährleistet werden kann und soll. Eine Alm ist kein Streichelzoo!“

Für ein Miteinander auf den Almen: V.l. LK-Präsident Josef Hechenberger, LH Günther Platter und LH-Stv. Josef Geisler. RS-Foto: Schnöll

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