Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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„Corona-Nothilfe“ neu geregelt

In Zirl wurden nun von den beiden Vize-Dorfchefinnen die Zugangskriterien überarbeitet

Vor einem Jahr stellten die beiden Zirler Vizebürgermeisterinnen Iris Zangerl-Walser (Zukunft Zirl) und Victoria Rausch (Zirl Aktiv) einen Antrag auf eine „Covid-Nothilfe“ für die Bevölkerung. Die beiden Vize-Dorfchefinnen haben die Zugangskriterien nun überarbeitet und dem Gemeindevorstand zur Genehmigung vorgelegt. Alle Zirler mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde haben nun die Möglichkeit, die „Covid-Nothife“ zu beantragen. – Wenn dafür die Voraussetzungen gegeben sind.
19. April 2021 | von Gebi G. Schnöll
„Corona-Nothilfe“ neu geregelt<br />
Alle Dorfbewohner mit Hauptwohnsitz in Zirl können, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, die „Corona-Nothilfe“ beantragen. RS-Foto: Archiv/Schnöll
Von Gebi G. Schnöll

Beantragen können Dorfbewohner mit Hauptwohnsitz in Zirl die „Corona-Nothilfe“ wenn sie den Nachweis erbringen können, dass die Pandemie zu einer Einkommens-einbuße von mehr als 20 Prozent geführt hat. „„Durch die Pandemie haben auch in unserer Gemeinde viele Menschen große finanzielle Sorgen. Hilfe ohne große bürokratische Hürden bietet Erleichterung und einen Hoffnungsschimmer, darum haben wir an diesem Thema auch immer wieder weitergearbeitet. Die nun beschlossenen Kriterien sind klar und die Hilfe wird hoffentlich von vielen Betroffenen angenommen,“ zeigt sich Vizebürgermeisterin Iris Zangerl-Walser erleichtert, dass die Neuausrichtung der Zugangskriterien zur „Corona-Nothilfe“ vom Gemeindevorstand einstimmig mitgetragen wird. 

Digitalisierungsförderung. Zusätzlich zur „Corona-Nothilfe“ besteht nun auch die Möglichkeit, durch die Corona-Krise notwendig gewordene Investitionen gefördert zu bekommen. „Viele Haushalte waren nicht auf die verstärkte Nutzung von Computern und Tablets durch Home-Office und Distance-Learning vorbereitet und mussten im letzten Jahr unge-plant Geld in die Hand nehmen, um solche Geräte anzuschaffen. Keine leichte Aufgabe, wenn vielleicht zugleich das Einkommen gesunken ist. Wir wollen diese Ausgaben daher mit 20 Prozent des Kaufpreises unterstützen“, umschreibt Victoria Rausch die Idee hinter der Digitalisierungsförderung im Rahmen der „Covid-Nothilfe“. Dass die Förderung pro Haushalt ebenso wie die einmalige Nothilfe auf 200 Euro gedeckelt worden ist, erklären die beiden Vizebürgermeisterinnen so: „Wenn einzelne Personen oder ganze Familien finanziell in grobe Schieflage geraten, gibt es in Tirol zum Glück Anlaufstellen und für die meisten Probleme Lösungen. Die Covid-Nothilfe der Marktgemeinde Zirl soll eine schnelle, unbürokratische und niedrigschwellige Möglichkeit sein, wenn es wegen Corona finanziell grad akut zwickt. 200  Euro sind in einer Notlage viel Geld und helfen darüber hinweg!“ Für heuer sind im Zirler Budget insgesamt 10.000 Euro für die „Covid-Nothilfe“ vorgesehen. Die Formulare, Zugangskriterien und alle weiteren Informationen findet man auf der Homepage der Marktgemeinde Zirl. 

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