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Gemeinde Polling ist Sieger im Grundstreit

OGH lehnte Revision des Zweiturteils ab – Greil muss 60.000-Euro-Grundstück an die Gemeinde rückübertragen

Im Streit um ein Baugrundstück in Polling hat die Gemeinde nun endgültig Recht bekommen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nämlich eine vom Grundstücksbesitzer angestrebte außerordentliche Revision abgewiesen. Greil muss nun den 2019 um 60.000 Euro erworbenen Baugrund an die Gemeinde Polling rückübertragen. Marios Vater Robert Greil, der im Gemeinderat die Oppositionsliste „Bunt für Polling“ anführt, sagt, dass sein Sohn den Kampf um das Grundstück zwar verloren habe, wahrer Verlierer seien aber die Gemeinde und Bürgermeisterin Gabi Rothbacher.
16. Jänner 2023 | von Gebi G. Schnöll
Gemeinde Polling ist Sieger im Grundstreit
Dieses Grundstück hat Mario Greil 2019 günstig von der Gemeinde erworben. Jetzt muss er es an die Gemeinde zurückgeben. RS-Foto: Archiv/Schnöll
Von Gebi G. Schnöll

Die Streitigkeiten zwischen der Gemeinde Polling und Mario Greil sorgten bereits mehrmals für Schlagzeilen. Der Grund für den dorfinternen Zwist: Mario Greil, der Sohn vom Pollinger Gemeindevorstand Robert Greil (Liste „Bunt für Polling“), hat 2019 von der Gemeinde Polling um 60.000 Euro ein ca. 400 Quadratmeter großes Grundstück gekauft. Die Gemeinde fordert den Baugrund allerdings auf dem Gerichtsweg zurück, weil Greil bei der Antragstellung 2018 der Gemeinde verschwiegen haben soll, dass seine damalige Lebensgefährtin und jetzige Gattin ein Grundstück in Thaur besitzt. Und das sei laut Vorgaben der „Zukunft Wohnen Polling“-Richtlinien nicht zulässig. „Ich habe bei der Antragsstellung nichts verschwiegen, das war schlichtweg kein Thema“, verwehrt sich Mario Greil dagegen, das Grundstück in Thaur bewusst verschwiegen zu haben. Außerdem sei besagtes Grundstück mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot belegt. Das Landesgericht Innsbruck gab dem Pollinger in erster Instanz Recht, die Gemeinde, vertreten vom Innsbrucker Anwalt Michael Rück, ging in Berufung, um sich am Notar schadlos zu halten, der einst den Kaufvertrag zwischen Gemeinde Polling und Mario Greil besiegelt hat. Im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung tauchte nämlich das Gerücht auf, dass Greils Lebensgefährtin in Thaur ein Grundstück besitzt. Der Notar wurde damals gebeten, eine Grundbuchabfrage zu machen, die allerdings zu keinem Ergebnis führte. Erst später wurde bekannt, dass der Notar bei der Eingabe Vor- und Nachnamen verwechselt hatte. Wäre bei der Vertragsunterzeichnung bekannt gewesen, dass Greils damalige Lebensgefährtin und jetzige Gattin ein Grundstück besitzt, hätte Greil keinen Zuschlag für das Grundstück erhalten. Mario Greil hat gegen das Ersturteil berufen und siehe da: Das Oberlandesgericht Innsbruck gab in zweiter Instanz der Gemeinde Polling Recht. Greil hätte sehr wohl wissen müssen, dass er bei der Antragsstellung das Grundstück seiner damaligen Lebensgefährtin angeben müsse, ging aus dem Urteil hervor. Dass das Grundstück wegen eines Veräußerungsverbots nicht verwertbar sei, erkannte das Oberlandesgericht im Berufungsverfahren nicht an.

Causa bleibt spannend. Doch Mario Greil gab nicht auf. Er strebte beim OGH eine außerordentliche Revision an, die nun nach Paragraph 502, Abs. 1, der Zivilprozessordnung mangels Voraussetzungen abgewiesen wurde. Damit steht endgültig fest, dass Mario Greil den Kampf um das Grundstück verloren hat und dieses an die Gemeinde rückübertragen muss. Bürgermeisterin Gabi Rothbacher betont, dass die Gemeinde vor Gericht ziehen musste, weil man das anderen Baugrundwerbern schuldig gewesen sei und weil es wegen des Versehens des Notars auch versicherungstechnisch um viel Geld gegangen wäre, wenn die Gemeinde einen Rückzieher gemacht hätte. „Außerdem hat Greil einen Vergleich abgelehnt, den er eigentlich hätte annehmen müssen“, so Rothbacher. Vater Robert Greil in einer E-Mail an die RUNDSCHAU: „Die Gemeinde hat juristisch und rechtlich einen Erfolg erzielt. Mario muss das Grundstück an die Gemeinde zurückgeben. Bürgermeisterin Rothbacher ist ohne Gemeinderatsbeschluss in Berufung gegangen. Sie alleine trägt die Verantwortung für die Konsequenzen, die daraus entstehen. Moralisch und politisch sind die Gemeinde, voran aber die Bürgermeisterin, die großen Verlierer. Denn es ist für niemandem nachvollziehbar, dass eine Gemeinde einen ihrer Bürger, der hier aufgewachsen ist, hier arbeitet und sozial verwurzelt in Vereinen tätig ist, in den finanziellen Ruin treibt und einer jungen Familie damit die Existenzgrundlage entzieht. Der Ball liegt nun bei Rothbacher und ihrer Mehrheit im Gemeinderat. Dort wird die Entscheidung getroffen, wie es jetzt weitergeht!“
Gemeinde Polling ist Sieger im Grundstreit
Bürgermeisterin Gabi Rothbacher: „Habe den Gemeindeanwalt Michael Rück gebeten, mit dem Anwalt der Gegenseite ein Gespräch über die weitere Vorgangsweise zu führen!“ RS-Foto: Archiv/Schnöll

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