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Manifest zum Erhalt der Almwirtschaft in Tirol

Wölfe „108 MATK“ und 121 FATK“ dürfen entnommen werden – 2023 soll ein neues Jagdgesetz alles leichter machen

Nachdem das „Fachkuratorium Wolf, Bär, Luchs“ am Dienstag vergangener Woche der Tiroler Landesregierung die Entnahme der Wölfe mit der Bezeichnung „108 MATK“ (männliches Tier) und „121 FATK“ (weibliches Tier) aus der italienischen Population empfohlen hat, liegt seit vergangenem Freitag der von der zuständigen Fachabteilung ausgearbeitete Bescheid vor. Darin ist festgehalten, dass in drei Jagdteilgebieten von drei Osttiroler Gemeinden bis zum 31. Oktober 2022 zwei Wölfe entnommen werden dürfen. Der Wolf „108 MATK“ hat bereits im vergangenen Jahr in Tirol, darunter auch im Bezirk Innsbruck-Land, durch dutzende Schafrisse für erhitzte Gemüter gesorgt. ÖVP, Landwirtschaftskammer und Bauernbund haben jetzt ein Manifest der „Weidezone Tirol“ unterzeichnet, das der Alm- und Weidewirtschaft einen besseren Schutz bieten soll.
8. August 2022 | von Gebi G. Schnöll
Manifest zum Erhalt der Almwirtschaft in Tirol
Bilder von gerissenen und qualvoll verendeten Nutztieren wird es noch viele geben. Ein neues Jagdgesetz könnte den Landwirten Erleichterung bringen. Foto: privat
Von Gebi G. Schnöll

Der jetzt ausgestellte Bescheid wird nunmehr den Jagdausübungsberechtigten und den Jagdschutzorganen in den betreffenden Jagdgebieten zugestellt und wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Internetseite des Landes Tirol veröffentlicht. Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde wurde allerdings aberkannt.

Etliche Risse nachgewiesen. Der männliche Wolf „108 MATK“ wurde bereits im Jahr 2021 mehrfach in Tirol bei einem Rotwild-Riss in Neustift im Stubaital (Bezirk Innsbruck-Land) sowie bei Nutztier-Rissen in Trins (Bezirk Innsbruck-Land), Hopfgarten in Defereggen, Außervillgraten und Assling (alle Bezirk Lienz) sowie in Kärnten nachgewiesen. Zuletzt nachgewiesen wurde das Tier am 14. Juli 2022 unweit der „Lavanter Alm“ in Kärnten. Der zweite nachgewiesene Wolf „121 FATK“ ist ein weibliches Tier, das zuletzt am 6. Juli 2021 bei einem gerissenen Schaf im Kärntner Drautal nachgewiesen wurde. Beiden Großraubtieren konnten in weiterer Folge die Nutztier-Risse vom 24. Juli auf der „Lavanter Alm“ mittels gentechnischer Analyse zugeordnet werden. Bei dem Ereignis wurden insgesamt 17 Schafe und eine Ziege getötet sowie drei Schafe verletzt. Auch ein elf Monate alter Ochse, der kürzlich auf der „Lavanter Alm“ qualvoll verendet ist, wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit von Wölfen gerissen. Dabei handelt es sich um den ersten Fall in Tirol, bei dem ein fast einjähriges, rund 300 Kilogramm schweres Rind sehr wahrscheinlich von Großraubtieren gerissen wurde. Es wurden Proben zur weiteren Abklärung entnommen.

Manifest. Die Tiroler ÖVP, die Tiroler Landwirtschaftskammer, der Tiroler Bauernbund und die „Weidezone Tirol“ haben nun ein Manifest unterzeichnet, mit welchem sie sich gemeinsam zum umfassenden Schutz der Tiroler Alm- und Weidewirtschaft und zum von der „Weidezone Tirol“ vorgelegten Grundsatzpapier bekennen. „Die Unterzeichnenden verbürgen sich persönlich dafür, dass die in diesem Manifest formulierten, konstruktiven Forderungen der ‚Weidezone Tirol‘ nach rechtlicher und gutachterlicher Prüfung umfassend umgesetzt werden. Ziel ist es, rasche und konkrete Schritte zum so wichtigen Erhalt der Alm- und Weidewirtschaft in Koexistenz mit Großraubtieren zu setzen. Die Unterzeichnenden bekennen sich auch dazu, dass ein wirksamer Schutz unserer Alm- und Weidewirtschaft ein wichtiges Aufgabenfeld einer künftigen Landesregierung sein muss und sie dabei den für Tirol rechtlichen Rahmen möglichst auszureizen hat“, heißt es unter anderem in dem Manifest. Weiters wird darin ausdrücklich festgehalten, dass Tirol innerhalb der EU auch die Frage der Gleichbehandlung aller EU-Länder im Umgang mit großen Beutegreifern auf europäischer Ebene mit allen rechtlichen Möglichkeiten anzusprechen und zu thematisieren hat. In diesem Sinne stelle das unterzeichnete Manifest ein gemeinsames Grundsatzpapier dar, dessen Inhalt in den kommenden Regierungsverhandlungen und der folgenden Legislaturperiode berücksichtigt werden müsse. „Das neue Jagdgesetz sowie ein notwendiger eigener Tiroler Managementplan für Großraubtiere müssen spätestens in der Februarsitzung des Tiroler Landtages beschlossen werden. Das Jagdgesetz muss somit spätestens Anfang Mai 2023 und damit vor der kommenden Almsaison in der Praxis umgesetzt werden“, lautet eine weitere Forderung.
 

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