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Seefelder Pfarrhügel mit neuen Wanderwegen

Gemeinderat unterstützt Mitarbeiterkarte – Vertragsraumordnung und Lärmschutzverordnung wurden beschlossen

Mit einer sehr umfangreichen Tagesordnung verabschiedete sich der Seefelder Gemeinderat kürzlich in die Sommerpause. TVB-GF Elias Walser stellte dem Gemeinderat eine Mitarbeiterkarte vor, die für die Betriebe des Plateaus, insbesondere für die Gemeinde und den TVB das Personal-Recruiting erleichtern soll. Weiters präsentierte er gemeinsam mit TVB-Obmann Alois Seyrling eine Neugestaltung der Wanderwege am Pfarrhügel. Diese soll bereits im Herbst erfolgen und nächstes Jahr von der Gemeinde mit 30.000 Euro unterstützt werden. Der Gemeinderat beschloss des weiteren eine Lärmschutzverordnung. Die in der Jännersitzung beschlossene Vertragsraumordnung wurde nachgeschärft.
25. Juli 2022 | von Bernhard Rangger
Seefelder Pfarrhügel mit neuen Wanderwegen
Die Wanderwege am Seefelder Pfarrhügel sollen neu angelegt werden, damit sie künftig leichter gepflegt werden können. Foto: Heinz Holzknecht
Von Bernhard Rangger

Konkret heißt es in der Seefelder Richtlinie, dass die Gemeinde das Ziel des Bodensparens und der bestimmungsgemäßen Verwendung des Baulandes verfolgt. Die Siedlungsentwicklung soll vorrangig im Bereich der bestehenden Baulandreserven erfolgen. Zur Sicherstellung der widmungskonformen Verwendung von Grundstücken wird die Gemeinde daher mit Bau- bzw. Wimdungswerbern im Falle von Flächenwidmungsplan- oder Bebauungsplanänderungen Raumordnungsverträge abschließen. Nicht betroffen von dieser Regelung sind maximal vier selbstständige Wohneinheiten oder die Schaffung von maximal 400 Quadratmetern oberirdischer Nutzfläche für Private.  Wird bei einem beabsichtigten Bauvorhaben ein unmittelbarer Eigenbedarf gedeckt, muss dieser glaubhaft nachgewiesen werden. Nach Fertigstellung muss der Hauptwohnsitz binnen sechs Monaten in das gewidmete Objekt verlegt werden. Auch andere Wohnmöglichkeiten können errichtet werden, wenn es sich nicht um Freizeitwohnsitze handelt.

Vorkaufsrecht. Bei Hotels und Apartmenthäusern sind entsprechende Infrastruktureinrichtungen, wie zum Beispiel Rezeption, Speisesäle, öffentliche Restaurants oder Cafés sowie Aufenthaltsräume zu schaffen. „Der Passus über Investorenmodelle wurde zur Gänze aus der Vertragsraumordnung gestrichen“, erklärt Bauausschussobmann Anton Hiltpolt. Im Falle einer Widmungsänderung wird mit jedem Projektwerber eine privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen, die ein Verbot der Freizeitwohnsitznutzung beinhaltet. Jeder Bauwerber hat der Gemeinde umfassende Informations- und Einsichtsrechte einzuräumen. Zur Absicherung der vertraglichen Pflichten wurden empfindliche Konventionalstrafen vereinbart. Diese wurden gegenüber der ursprünglichen Fassung sogar noch erhöht. Die Gemeinde erhält ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten. Damit will man erreichen, dass die Gemeinde vom Grundbuchhalter in jedem Fall über Veräußerungen informiert werden muss. In Fällen, in denen die Gemeinde ein Grundstück verkauft, ist ihr auf die Dauer von 15 Jahren ein Wiederkaufsrecht einzuräumen.

Nachtruhe. Ebenso einstimmig beschlossen wurde die neue Lärmschutzverordnung, bei der man sich an jener der Marktgemeinde Telfs orientierte. Bis dato kam es zwar immer wieder zu Beschwerden. Einschreitmöglichkeiten durch die Polizei waren aber nicht möglich, da die gesetzliche Grundlage fehlte. Künftig gilt eine weitgehende Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr. Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten sind an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ganztägig, an Werk- und Samstagen in der Zeit von 12 bis 13 Uhr und von 20 bis 7 Uhr verboten. Abbruch- und Betonierarbeiten müssen außerhalb der Hochsaisonsmonate durchgeführt werden. Bau- und Mobilkräne sind in dieser Zeit zu entfernen. Ausnahmen kann der Bürgermeister schriftlich für Veranstaltungen erteilen, sofern sie nicht öffentlichen Interessen, insbesondere der Gesundheit, entgegenstehen. Die Ausnahmebewilligung ist an Auflagen zu knüpfen, soweit dies zur Wahrung öffentlicher Interessen erforderlich ist.

Wegverbesserung. Gleich am Beginn der Sitzung stellten TVB-GF Elias Walser und TVB-Obmann Alois Seyling ihr Konzept für den Pfarrbichl vor. Derzeit wird der zentrale Hügel zwischen Wildsee, Fußgängerzone und Schwimmbad von unzähligen Trampelpfaden durchkreuzt. Sie sind weder durch Einsatzfahrzeuge noch von den TVB-Mitarbeitern für Pflegezwecke zu erreichen. „Seit zwei Jahren verhandeln wir mit der BH über ein neues Wegekonzept, welches nunmehr genehmigt wurde. Im Wesentlichen sieht es einen 2,2 Meter breiten Hauptweg und mehrere Nebenwege vor, die sowohl im Sommer als Wanderwege und im Winter als sogenannte Winterwanderwege bewilligt werden können. Im Konzept integriert ist auch der beliebte Rodelhügel, bei dem es im Vorjahr zu mehreren schweren Unfällen kam“, so Walser. „Die uns vorliegende grobe Kostenschätzung geht von Umsetzungsarbeiten in der Höhe von 80.000 Euro aus. Einen Teil werden wir vom Land gefördert bekommen. Den Rest müssen sich Gemeinde und TVB teilen.“

Gemeinde zahlt 2023. Seyrling machte klar, dass bei Unfällen immer der Grundbesitzer haftbar gemacht werde. Deshalb sei eine Versicherung der Wege nur dann möglich, wenn die entsprechenden Auflagen der BH eingehalten werden. GR Bettina Moncher ersuchte die Wanderwege naturnah anzulegen und keine Autobahnen zu errichten: „Man kann ja auch zwei Schotterstreifen anlegen und am Rest des Weges die Wiese wachsen lassen!“ Die Gemeinderäte stimmten einstimmig für die Projekt-Umsetzung und deckelten den Gemeindebeitrag mit 30.000 Euro, der im nächstjährigen Budget vorgesehen wird. Der TVB wünscht sich auch die Einführung einer Premiumgästekarte, die wie eine Prepaidkarte funktionieren soll. Da für das Projekt zu wenig Fakten vorliegen, wurde der TVB beauftragt, das Projekt weiter zu verfolgen und neuerlich vorzustellen. Beteiligen will sich der Gemeinderat hingegen an einer sogenannten Mitarbeiterkarte, die es in ähnlicher Form bereits als Crewcard in Schladming, Stubai oder in Ischgl gibt. Walser: „Ziel der Karte ist es, für Mitarbeiter des TVB, der Gemeinde und der heimischen Betriebe das Plateau als Arbeitsregion attraktiver zu machen. Das ersetzt zwar weder das gute Arbeitsklima, das Arbeitszeitmodell, die Entlohnung oder eine gute Mitarbeiterunterkunft, kann aber durchaus ein zusätzliches Zuckerl sein, warum jemand in der Region bleiben will!“

Startphase. Im kommenden Jahr sollen versuchsweise 1.000 Karten ausgegeben werden. Walser:  „Wir rechnen mit Kosten von 350 Euro pro Karte, die wir ausschließlich an Arbeitgeber verkaufen und die jeweils nur von einem Mitarbeiter in Anspruch genommen werden können. Mit den Beiträgen werden jene Betriebe bezahlt, deren Leistungen in der Karte inkludiert sind. Unter anderem sollen mehrere Bergbahnentageskarten im Sommer und Winter, Hallenbadeintritte, Fitnessklubaufenthalte, Tennis-, Golf- und Loipennutzung, eine bestimmte Anzahl an VVT-Zonen, Essen, Trinken, Taxi, Shopping und ähnliches beinhaltet sein. Die Betriebe, die mitmachen erhalten einen gewissen Prozentsatz der gewährten Leistung als Abgeltung. Klare Verträge sollen sicherstellen, dass es zu keinen Unstimmigkeiten kommt.  Außerdem wollen wir, dass die Karte keine bestehende Karte in der Region konkurriert. Nur dann stellt sei einen einzigartigen Mehrwert für die Mitarbeiter dar!“
 

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