Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
Artikel teilen
Artikel teilen >

Wende im Pollinger Grundstücksprozess

Oberlandesgericht Innsbruck hat das Ersturteil gekippt, Mario Greil muss Baugrund an die Gemeinde zurückgeben

In Polling schwelt bekanntlich ein Rechtsstreit zwischen dem Dorfbewohner Mario Greil und der Gemeinde. Es geht um ein ca. 400 Quadratmeter großes Gemeindegrundstück, das Greil 2019 im Rahmen des Projektes „Zukunft Wohnen Polling“ zu einem Quadratmeterpreis von 150 Euro überlassen wurde und von der Gemeinde zurückverlangt wird, weil der Grundstückswerber 2018 beim Ausfüllen des Antragsformulars ein Grundstück in Thaur, das seiner Gattin gehört, bewusst verschwiegen haben soll. Greil hat einen Prozess am Landesgericht Innsbruck in erster Instanz gewonnen. Die Gemeinde hat berufen, das Oberlandesgericht drehte jetzt den Spieß um. Greil muss das Grundstück zurückgeben. Das will er aber offenbar nicht. Man wolle rechtliche Schritte prüfen, heißt es.
1. August 2022 | von Gebi G. Schnöll
Wende im Pollinger Grundstücksprozess
„Dass das Ersturteil um 180 Grad gedreht wurde, ist enttäuschend!“ Mario Greil (l.) und Vater Robert prüfen jetzt rechtliche Schritte. RS-Foto: Archiv/Schnöll
Von Gebi G. Schnöll

Zur Vorgeschichte: Mario Greil, der Sohn vom Pollinger Gemeindevorstand Robert Greil (Liste „Bunt für Polling“), hat 2019 von der Gemeinde Polling um 60.000 Euro ein ca. 400 Quadratmeter großes Grundstück gekauft. Die Gemeinde fordert den Baugrund allerdings auf dem Gerichtsweg zurück, weil Greil bei der Antragstellung 2018 der Gemeinde verschwiegen habe, dass seine damalige Lebensgefährtin und jetzige Gattin ein Grundstück in Thaur besitzt. Und das sei laut Vorgaben der „Zukunft Wohnen Polling“-Richtlinien nicht zulässig. „Ich habe bei der Antragsstellung nichts verschwiegen, das war schlichtweg kein Thema“, verwehrt sich Mario Greil dagegen, das Grundstück in Thaur bewusst verschwiegen zu haben. Außerdem sei besagtes Grundstück mit einem Veräußerungs- und Belastungsverbot belegt. Das Landesgericht Innsbruck gab dem Pollinger in erster Instanz Recht, die Gemeinde, vertreten vom Innsbrucker Anwalt Michael Rück, ging in Berufung, um sich am Notar schadlos zu halten, der einst den Kaufvertrag zwischen Gemeinde Polling und Mario Greil besiegelt hat. Im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung tauchte nämlich das Gerücht auf, dass Greils Lebensgefährtin in Thaur ein Grundstück besitzt. Der Notar wurde damals gebeten, eine Grundbuchabfrage zu machen, die allerdings zu keinem Ergebnis führte. Erst später wurde bekannt, dass der Notar bei der Eingabe Vor- und Nachnamen verwechselt hatte. Wäre bei der Vertragsunterzeichnung bekannt gewesen, dass Greils damalige Lebensgefährtin und jetzige Gattin ein Grundstück besitzt, hätte Greil keinen Zuschlag für das Grundstück erhalten.

Wende. Jetzt folgte die überraschende Wende. Das Oberlandesgericht Innsbruck gab in zweiter Instanz der Gemeinde Polling Recht. Greil hätte sehr wohl wissen müssen, dass er bei der Antragsstellung das Grundstück seiner damaligen Lebensgefährtin angeben müsse. Dass das Grundstück wegen eines Veräußerungsverbots nicht verwertbar sei, erkannte das Oberlandesgericht im Berufungsverfahren nicht an. Bürgermeisterin Gabi Rothbacher erklärt, dass sie sich eine solche Situation nicht gewünscht habe. „Wenn Greil seinerzeit den von der Gemeinde angebotenen Vergleich angenommen hätte, wäre es nie so weit gekommen!“ Gemeindeanwalt Michael Rück sagt, dass die Gemeinde gar keine andere Möglichkeit habe, als nun im Sinne des Urteils und mit Rücksicht auf andere Baugrundwerber eine Rückabwicklung des Kaufvertrages durchzuführen.

Moralisch bedenklich. Marios Vater Robert Greil erklärt in einem Schreiben an die RUNDSCHAU: „Dass das Oberlandesgericht die Entscheidung des Landesgerichts um 180 Grad gedreht hat, ist für mich sehr enttäuschend, aber letztlich in einem Rechtsstaat zu akzeptieren. Die Gemeinde hat bei ihrem Stellvertreterkrieg, der sich in letzter Konsequenz leider gegen eine junge Familie richtet, zweifelsohne rechtlich einen Etappensieg errungen. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es in unserer Gemeinde bis dato keine vom Gemeinderat beschlossene Vergaberichtlinie gibt und dadurch bei Wohnungs- und Grundstücksvergaben Willkür herrscht. Exbürgermeister, Verwandte und Bekannte der Entscheidungsträger wurden mit Grundstücken und Wohnungen versorgt. Das ist nicht nur moralisch sehr bedenklich, es ist jetzt auch zu prüfen, ob hier der rechtliche Bogen überspannt wurde!“ Ob es sich beim Urteil nur um ein Zwischenergebnis handelt oder ob eine Revision angestrebt wird, steht laut Robert Greil derzeit noch offen.

 
Wende im Pollinger Grundstücksprozess
Dieses Grundstück wurde von Mario Greil erworben. Jetzt muss er es laut Urteil an die Gemeinde Polling zurückgeben. RS-Foto: Schnöll

Feedback geben

Feedback abschicken >
Nach oben