Von Gebi G. Schnöll
Zuerst zum Saalverweis bei der Gemeinderatssitzung von dem zwei Zuhörer betroffen waren: Bürgermeister Thomas Öfner betonte beim Pressegespräch, dass es ihm fern liege, mutwillig in verfassungsmäßig garantierte Grundrechte einzugreifen. Deshalb habe er sich auch im Vorfeld der Sitzung bei der Gemeindeabteilung des Landes Tirol informiert. Von dort hieß es, dass die Öffentlichkeit derzeit bei Gemeinderatssitzungen nur zugelassen ist, wenn in der Sitzung der Budgetvoranschlag oder der Rechnungsabschluss auf der Tagesordnung stehen. Der Verfassungsdienst des Landes Tirol spielt den Ball allerdings in Richtung Bund, weil nicht genau feststehe, wie die rechtliche Situation bei Besuchen von Gemeinderatssitzungen ist. Bürgermeister Öfner hofft nun, dass es vom Bund bis zum März-Gemeinderat eine „hundertprozentige Klarstellung“ gibt. Eine solche Forderung hat übrigens am vergangenen Donnerstag auch der Tiroler Landtag in seiner Sitzung beschlossen. „Sollte bei der nächsten Gemeinderatssitzung keine Klarheit herrschen, werde ich den Besuchern der Sitzung die Rechtsmeinungen nennen und ihnen freistellen, ob sie bleiben oder gehen wollen. Des Saales verweisen werde ich jedenfalls niemanden mehr“, so der Zirler Bürgermeister.
Keistbares Wohnen hat Vorrang. Zwei Tagesordnungspunkte haben bei der jüngsten Gemeinderatssitzung die Wohnbaugesellschaft Eglo betroffen, die am Franz-Seelos-Weg eine Wohnanlage mit 75 Wohnungen errichten will. Dafür braucht es auch eine neue Brücke über den Schlossbach, die bereits im Bau ist. Seit der Gemeindesratssitzung gibt es allerdings eine Pattstellung. Der Investor will die Brücke nicht mehr fertigbauen, die Marktgemeinde droht ihrerseits mit einer fünfjährigen Bausperre für die Wohnanlage, von der auch das Brückenprojekt betroffen ist. Die Marktgemeinde Zirl verlangt nämlich von Eglo Einsicht in die Unterlagen eines früheren Wohnbauprojektes, die Unterlagen wurden offenbar bis dato nicht vorgelegt. „Wir wollen lediglich wissen, ob seinerzeit die Kriterien der so genannten 'Zirler Regelung' erfüllt wurden. Diese sieht vor, dass ein gewisser Anteil Wohnungen die Kriterien der Wohnbauförderung erfüllt“, erklärt Bürgermeister Thomas Öfner. Sollte die Eglo-Wohnbaugesellschaft dem seinerzeit von ihr unterschriebenen Vertrag nicht nachgekommen sein, droht eine fünfjährige Bausperre für das geplante Wohnbauprojekt am Franz-Seelos-Weg. „In den vergangenen Jahren wurden in Zirl 283 Wohnungen errichtet, die leider nicht der Kategorie 'Leistbar' zugeordnet werden können. Es gibt genügend Gründe, dass die 75 geplanten Wohnungen zu leistbaren Preisen an Zirler vergeben werden. Ich hoffe auf Einsicht von Eglo und ich hoffe, dass das Wohnungsprojekt noch nicht gestorben ist“, so Öfner. Was die neue Zufahrtsbrücke zum Eglo-Areal über den Schlossbach betrifft, wurden dort von Eglo wegen der verfahrenen Situation die Bauarbeiten vorläufig gestoppt. Ein Grund dafür ist auch ein Ersitzungsrecht, auf das die Marktgemeinde Zirl pocht. „Fußgänger und Radfahrer haben bisher die alte Brücke gerne als Abkürzung genutzt. Eine neue Brücke ist natürlich wünschenswert, Eglo wird von uns aber aufgefordert, das Recht zur Nutzung der Brücke durch Fußgänger und Radfahrer anzuerkennen“, zieht Öfner eine klare Grenze. Der Gemeinderat steht geschlossen hinter den Forderungen.
Bürgermeister Thomas Öfner will Klarheit. RS-Fotos: Schnöll