Von Bernhard Rangger
Kurz zur Vorgeschichte: Die Bergbahnen Rosshütte hatten beim Land für den Corona-Winter auf Grund der Schließungen um Verlustzahlungen angesucht. Da sie aber seit Jahren über ein negatives Eigenkapital verfügen, wurden sie als UIS (Unternehmen in Schwierigkeiten) eingestuft. Für allfällige Verlustzahlungen ist allerdings ein zu mindestens 50 Prozent positives Eigenkapital nötig. Die BIG (Beteiligungs- und Infrastruktur GmbH der Gemeinde Seefeld) wird daher laut Gemeinderatsbeschluss der Rosshütte 1,1 Millionen Euro Kapitalzuschuss gewähren und so die Förderungswürdigkeit wiederherstellen. Mit dem Gemeinderatsbeschluss hoffen die Seeefelder nun, 2,9 Millionen Verlustzahlungen vom Land Tirol zu erhalten. Außerdem löste man Gemeinderücklagen in der Höhe von einer Million Euro zugunsten der Bergbahnen Rosshütte, des Olympia-Sport- und Kongresszentrums sowie der Bau- und Betriebsgesellschaft Olympia Parkgarage auf, um damit deren Kontokorrentkredite zu bedienen und ihnen so wieder mehr finanziellen Spielraum zu gewähren. Eine Seefelder Delegation wird am Samstag, dem 10. Oktober ins Sportministerium nach Wien fahren, um über die ausständigen WM-Gelder des Bundes zu verhandeln.
Freizeitwohnsitze. Mit einem einzigen Infoschreiben will der Bauausschuss dem Bau von weiteren Freizeitwohnsitzen in Seefeld einen Riegel vorschieben. Es beinhaltet neben nützlichen Informationen und Fristen für Bauwerber vor allem auch Informationen, welche Vorgaben einzuhalten sind, damit man in Seefeld überhaupt zu einem positiven Baubescheid kommt. GR Sepp Kneisl erklärte die Wirkung dieses Informationsschreibens: „Bisher wurden bei Bauanträgen fast durchwegs die Grenzen des Möglichen ausgereizt und dann mit dem Argument durchgesetzt, dass irgend ein Nachbar schon was Ähnliches gebaut hätte. Damit wir nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, erhalten die Bauwerber nunmehr dieses Schreiben, in dem sie aufgeklärt werden, was genehmigt werden kann. Und an diese Vorgaben muss sich der Bauauschuss jetzt rigoros halten!“
„Dem Wildwuchs Grenzen setzen“. Unter dem Punkt „Zur besonderen Beachtung“ heißt es in dem Schreiben: „Das geplante Bauvorhaben muss in Einklang mit dem örtlichen Raumordnungskonzept stehen. Geplante Dichteerhöhungen müssen ausführlich begründet werden. Bei Vorliegen entsprechender raumplanerischer Parameter kann gegebenenfalls die Baumassendichte geringfügig erhöht werden (Satteldach, Zubauten für den Eigenbedarf, gemeinnütziger Wohnbau, starke touristische Aufwertung des Ortes etc.). Eine Erhöhung der Dichtewerte benötigt einen Gemeinderatsbeschluss. Investorenmodelle für eine touristische Nutzung werden nur bei Unterzeichnung einer privatrechtlichen Vereinbarung (Vorlage in der Gemeinde) genehmigt, wenn raumplanerische Instrumente (Widmungsänderung, Bebauungsplan...) nötig sind und die erforderlichen Parameter erfüllt werden. Für private Wohnanlagen mit mehr als vier Wohneinheiten werden keine Dichteerhöhungen genehmigt.“ Kneisl: „So setzen wir dem Wildwuchs endlich Grenzen!“
Qualitätsverbesserung als Ziel. Erste Erfahrungen hätten gezeigt, dass das Infoschreiben einige abschrecken werde. Der amtsführender Vizebürgermeister Markus Wackerle: „Die Pandemie hat uns gezeigt, dass wir vom Tourismus leben und dass wir ihn brauchen. Touristische Bauten, die sich an gewisse Regeln halten sind also weiterhin wünschenswert.“ GR Alexander Schmid: „Die Neubauten sollen nicht größer, höher und weiter werden. Unser Ziel ist eine Qualitätsverbesserung. Mit großen Wohnprojekten in Seefeld schneiden wir uns nur ins eigene Fleisch!“