Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
Artikel teilen
Artikel teilen >

VfGH pfeift Marktgemeinde Zirl zurück

14. Jänner 2020 | von Gebi G. Schnöll
Ab hier soll der „Freiungweg“ noch verbreitert werden. Das schmale Wegstück im Hintergrund ist für den Verkehr seit langer Zeit gesperrt. RS-Foto: Schnöll
„Als die Gemeinde vor vielen Jahren den 'Freiungweg' gebaut hat, wurde Erdreich abgetragen, das das Fundament stabilisierte. Nun droht die Mauer einzustürzen“, erklärt Angelika Müller den bedenklichen Zustand der Mauer. Sollte der „Freiungweg“ doch noch verbreitert werden, würde die marode Gartenmauer beseitigt. RS-Foto: Schnöll
Die „Icemice Telfs/Tiroler Madln“ mussten sich lediglich Turniersieger „Peace Country Canadians“ geschlagen geben. Foto: sportszene.tirol
Freute sich sichtlich über Silber: Das Icemice-Trio Astrid Dummer, Carolin Konrad und Patricia Bacher. Foto: Dummer
Sonja Kullmann (vorne) traf in fünf Spielen nicht weniger als sechsmal. Foto: sportszene.tirol
Die Vorrundenspiele in der Telfer Kuppelarena boten mehr als ansehnlichen Damen-Eishockeysport. Fotos: sportszene.tirol
Im Herbst des vergangenen Jahres wurde der in Telfs wohnhafte AbtInsp. Jörg Randl zum neuen Leiter der alpinen Einsatzgruppe Innsbruck (Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land) bestellt. RS-Foto: Hackl
Angelika Müller kämpft seit sieben Jahren um ihr Recht. RS-Foto: Schnöll

2014 wurde eine Straßenbaubewilligung unrechtmäßig verordnet, auch Enteignungsbescheide könnten noch gekippt werden


Eine schmerzliche Niederlage mussten jetzt die Zirler Gemeindepolitik und das Land Tirol hinnehmen. Freuen darf sich Angelika Müller, die Besitzerin eines Hauses mit Garten und eines Baugrundstückes neben dem „Freiungweg“. Sie hat jetzt, vertreten durch den Telfer Anwalt Norbert Tanzer, nach einem jahrelangen Rechtsstreit vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) Recht bekommen. 

Die Geschichte ist mehr als delikat: Seit Jahren versucht die Marktgemeinde Zirl gegen den Willen mehrerer Anrainer eine Verbreiterung der „Franz-Plattner-Straße Süd“ und des „Freiungweges“ durchzusetzen. Es gab bereits während der Amtszeit von Bürgermeister Josef Kreiser und später auch unter dem derzeit amtierenden Dorfchef Thomas Öfner Unterschriftenaktionen gegen eine Verbreiterung des „Freiungsweges“. Insbesondere deshalb, weil die unmittelbare Umgebung so gut wie verbaut und vorwiegend mit Einfamilienhäusern strukturiert ist. Aus Sicht der Liegenschafts-eigentümer ist die bestehende Straßenbreite ausreichend und für die Ruhe im Wohngebiet von Vorteil. Der Verkehr wird gedrosselt, die Fahrzeuglenker sind gezwungen, den Fuß vom Gaspedal zu nehmen. Gebracht haben die Unterschriftenaktionen allerdings nichts. Im Gegenteil:  Von Seiten der Gemeinde fuhr man gegen die „Aufmüpfigen“ mit schweren Geschützen auf. 

ENTEIGNUNGEN. Eine Anrainerin an den „Freiungweg“ ist auch Angelika Müller, die Eigentümerin von zwei östlich an den Weg angrenzenden Grundstücken ist und sich genau so wie viele andere Anrainer gegen eine Straßenverbreiterung wehrt. Obwohl das Landesverwaltungsgericht die Straßenbaubewilligung  für eine Weiterführung der „Franz-Plattner-Straße Süd“ am 17. April 2014 aufgehoben hat, erklärte der Zirler Gemeinderat am 20. November 2014 unter Ausschluss der Öffentlichkeit Teile von Angelika Müllers Grundstücken (ca. 120 Quadratmeter) nach Paragraph 13 des Tiroler Straßengesetzes als Gemeindestraße. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2015 beantragte die Marktgemeinde Zirl dann beim Land Tirol die Enteignung der für die Straßenverbreiterung begehrten Grundstücksflächen, das Land Tirol führte daraufhin die Enteigung durch. Kein Einzelfall, am „Freiungweg“ gab es bisher wegen der vorgesehenen Straßenverbreiterung mehrere Enteignungen.

VERORDNUNG GEKIPPT. Der Telfer Anwalt Nobert Tanzer, der Angelika Müller vertritt,  bekämpfte beim VfGH den Enteigungsbescheid wegen Verletzung von Grundrechten und er hat auch die Verordnung vom 20. November 2014 angefochten. Der VfGH gab Angelika Müller nun Recht. Die Verordnung wurde vom VfGH zur Gänze aufgehoben, weil der Gemeinderat seinerzeit wegen der bei der Sitzung anwesenden Anrainer die Verordnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgenommen hat. Der Verfassungsgerichtshof stellt in seiner Begründung klar, dass sich aus dem Öffentlichkeitsgebot des Art. 117 Abs. 4 B-VG (Bundverfassungsgesetz) ergibt, dass dem Geschehen im Gemeinderat eine unmittelbar über die Mitglieder des Gemeinderates hinausgehende, potentiell betreffende Bedeutung zukommt. Der VfGH-Entscheid über den Enteignungsbescheid ist demnächst zu erwarten.

PROZESS KOSTETE VIEL GELD UND KÖRPERLICHE SUBSTANZ. Der Rechtsstreit hat Angelika Müller nicht nur finanziell, sondern auch psychisch und physisch Substanz gekostet. „Sieben Jahre lang dauert der Leidensweg nun bereits an, der mich viel Geld und Gesundheit gekostet hat. Es ist entsetzlich, dass es so lange dauert, bis man zu seinem Recht kommt, und es ist erstaunlich, wie viel Macht die Gemeindeautonomie hat. Etliche Anrainer des 'Freiungweges' wurden bereits enteignet. Ich bin die einzige Anrainerin, die durchgegehalten hat“, erklärt die Zirlerin gegenüber der RUNDSCHAU. Dem Gemeinderat stellt sie ein denkbar schlechtes  Zeugnis aus: „Mit dem VfGH-Erkenntnis ist mir  klar geworden, wie beschämend, unwissend, kompetenzlos und verantwortungslos der Zirler Gemeinderat mit den Rechten der Bürger umgeht. Wenn die Gemeindepolitiker zu bestimmten Angelegenheiten über kein Wissen verfügen, müssen sie sich das in irgendeiner Form aneignen.“ Angelika Müller will sich weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine Verbreiterung des „Freiungweges“ stemmen. „Neben dem Weg gibt es einen Kinderspielplatz, auf dem Weg lernen Kinder das Radfahren und Skaten. Der Weg ist auch der Treffpunkt der älteren Generation, eben ein Ort der Kommunikation. Nur wenige Meter von unser Siedlung entfernt gibt es den viel breiteren 'Kaiserstandweg', der von größeren Fahrzeugen für An- und Abtransporte benützt werden kann!“

WIE GEHT ES NUN WEITER? Wie es nun weitergeht, steht noch nicht fest. Der Zirler Bürgermeister Thomas Öfner will offenbar noch den Enteignungs-Entscheid des VfGH abwarten, danach will man gemeindeintern über weitere Schritte beraten. 

Angelika Müller kämpft seit sieben Jahren um ihr Recht. RS-Foto: Schnöll


„Als die Gemeinde vor vielen Jahren den 'Freiungweg' gebaut hat, wurde Erdreich abgetragen, das das Fundament stabilisierte. Nun droht die Mauer einzustürzen“, erklärt Angelika Müller den bedenklichen Zustand der Mauer. Sollte der „Freiungweg“ doch noch verbreitert werden, würde die marode Gartenmauer beseitigt. RS-Foto: Schnöll

Feedback geben

Feedback abschicken >
Nach oben