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„Kuh-Attacke“: Urteil schlägt hohe Wellen

Nach Tod einer Deutschen bei einer Kuh-Attacke im Pinnistal bei Neustift soll der Bauer nun Schadenersatz zahlen

Im Zivilprozess nach einer tödlichen Kuh-Attacke im Sommer 2014 auf eine damals 45-jährige deutsche Urlauberin im Pinnistal bei Neustift muss der angeklagte Landwirt den Hinterbliebenen nun Schadenersatz zahlen. Das Landesgericht Innsbruck sprach dem Ehemann und dem Sohn des Opfers insgesamt rund 180.000 Euro zu. Zusätzlich müsse der Bauer dem Mann eine monatliche Rente von 1.212,50 Euro und dem Sohn eine Rente in Höhe von 352,50 Euro zahlen, teilte das Landesgericht am Freitag in einer Aussendung an die Medien mit.
26. Feber 2019 | von Gebi G. Schnöll
„Kuh-Attacke“: Urteil schlägt hohe Wellen
Vorsicht Kuh! Ein Landwirt wurde nun verurteilt, weil er sein Vieh nicht mit einem Zaun vor einer Familie mit zwei Hunden geschützt hat. Symbolfoto: pixabay.com

Von Gebi G. Schnöll 


Das Strafverfahren gegen den Landwirt wurde 2014 von der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingestellt. Doch das Zivilverfahren mit einem Gesamtstreitwert in Höhe von 487.000 Euro ging weiter. Insgesamt 32 Zeugen wurden im Verlauf des Zivilverfahrens gehört. Laut dem Urteil, das am Freitag vom Landegericht Innsbruck veröffentlicht wurde, hatte die verunfallte Frau die Hundeleine mit einem Karabiner um die Hüfte fixiert, als sie von den Mutterkühen angegriffen wurde. Als Tierhalterin hätte sie aber wissen müssen, dass Mutterkühe aggressiv auf Hunde reagieren können, weshalb es sorglos war, den Hund so zu fixieren, dass er nicht sofort losgelassen werden konnte. Die Wahrscheinlichkeit eines unmittelbaren Angriffs war aufgrund des sonstigen Verhaltens der Verunfallten aber sehr gering, der Vorfall hätte sich nicht ereignet, wenn die in diesem Jahr besonders aggressive Herde nicht schon zuvor in Aufregung versetzt worden wäre, was der Verunfallten aber nicht bekannt sein konnte. Ihr Verschuldensanteil ist daher vernachlässigbar, sodass es bei der alleinigen Haftung des Beklagten bleibt. Die Hauptschuld trage also der Landwirt. Im Urteil heißt es: „An der stark frequentierten Unfallstelle reicht nach Ansicht des Gerichts ein bloßer Hinweis auf das Vorhandensein einer Mutterkuhherde nicht aus, sondern ist zusätzlich eine Abzäunung notwendig, um der von den Tieren ausgehenden Gefahr zu begegnen. Das Landesgericht Innsbruck hat deshalb der Klage der Hinterbliebenen der bei einer Kuh-Attacke im Pinnistal am 28. Juli 2014 verstorbenen Frau mit Urteil vom 20. Feber 2019 weitgehend stattgegeben und den beklagten Landwirt zur Zahlung von 132.832,63 Euro und einer monatlichen Rente von 1.212,50 Euro an den Ehegatten und von 47.500 Euro und einer monatlichen Rente von 352,50 Euro an den Sohn jeweils ab 1. Februar 2019 verpflichtet, darüber hinaus wurde die Haftung für künftige Folgen aus dem Unfall festgestellt!“ Der Landwirt hat gegen das Urteil berufen, nun muss sich das Höchstgericht mit dem Fall beschäftigen.

Fatales Urteil mit drastischen Folgen

Das Urteil lässt in Tirol die Wogen hoch gehen. Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Hechenberger bezeichnet es als „eine praxisfremde Entscheidung, die richtungsweisend für die Zukunft der Almbewirtschaftung sein wird“. Durch das Urteil werde das Miteinander von Tourismus und Landwirtschaft nicht nur auf eine harte Probe gestellt, sondern extrem gefährdet. Bevor man tausende Kilometer Zaun aufstellen müsse, sei es besser, wenn die Touristen im Tal bleiben. Auch Landeshauptmann Günther Platter und sein Stellvertreter Josef Geisler stellen sich hinter die Landwirte. FPÖ-Chef Markus Abwerzger spricht von einen Urteil mit noch nicht abschätzbaren Folgen. Der Tiroler Wirtschaftsbund-Obmann Franz Hörl sieht im Richterspruch fatale Konsequenzen für die alpine Landwirtschaft: „Wenn das Signal nun dahin geht, sämtliche bewirtschaftete Almen einzäunen zu müssen, ist das ein massiver Eingriff in die bäuerliche Tätigkeit unter unrealistischen Vorstellungen. Wie der Bauer vor Gericht bereits nachvollziehbar argumentiert hat, ist die Umzäunung weder baulich möglich, noch finanziell tragbar!“

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