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Fernpass-Tunnel: Beschwerde eingebracht

CIPRA sieht Widerspruch zur Alpenkonvention – Land Tirol verteidigt Projekt und will an der Umsetzung festhalten

Angesichts der naturschutzrechtlichen Genehmigung des Fernpass-Tunnels vertritt CIPRA Österreich die Auffassung, dass dieser im Widerspruch zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention stehe. Die Tiroler Landesregierung weist die Auffassung der ehrenamtlichen Rechtsservicestelle der Alpenkonvention (CIPRA) zurück, wonach der Bau des Fernpass-Tunnels zu einem Kapazitätsausbau der gesamten Fernpass-Strecke führe. Die Bürgerinitiative hat derweil Beschwerde gegen den naturschutzrechtlichen Bescheid eingelegt und sich dazu mit der Umweltorganisation „Verkehrswende.at“ zusammengetan.

29. Juli 2026
Fernpass-Tunnel: Beschwerde eingebracht<br />
Es wurde Beschwerde gegen den naturschutzrechtlichen Bescheid eingebracht – Bürgerinitiative und CIPRA äußern Bedenken, Land Tirol weist die Vorwürfe zurück. Foto: Adobe Stock/ihan
Die Umweltorganisation „Verkehrswende.at“ und die Bürgerinitiative „Lebensraum Gurgltal, Außerfern und Mieminger Plateau“ haben beim Landesverwaltungsgericht Tirol Beschwerde gegen den naturschutzrechtlichen Bescheid für den Fernpass-Scheiteltunnel eingelegt. Laut den Beschwerdeführern weist das Verfahren erhebliche Mängel auf und zentrale Auswirkungen des Projekts seien nicht ausreichend geprüft worden. Die Bürgerinitiative erklärt: „Wir treten dieser Bewilligung entgegen, weil ein ‚Weiter wie bisher‘ in der Tiroler Infrastrukturpolitik rechtlich, klimapolitisch und vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr zu verantworten ist.“ Kritisiert wird unter anderem, dass das Land Tirol sich als Vertreter der Fernpassstraße GmbH selbst genehmigt habe und das Gesamtprojekt in mehrere Genehmigungsverfahren aufgeteilt worden sei, wodurch eine Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen sei. Zudem wird beanstandet, dass das Projekt trotz der im Gutachten festgestellten Eingriffe in Naturräume naturschutzrechtlich bewilligt wurde. Auch wird bemängelt, dass der Bescheid keine Messdaten zu Lärm- und Luftschadstoffen enthält. Kritik gibt es außerdem an der Massenbilanz und der Belastung des Wassers über dem Fernsteinsee. Weiters wird die Annahme des Landes bezweifelt, dass der Tunnel zu keiner Kapazitätserweiterung führe. Verwiesen wird auch auf die Annahmen von CIPRA Österreich.

CIPRA sieht unzulässigen Ausbau. Nach Ansicht der von CIPRA Österreich koordinierten Rechtsservicestelle Alpenkonvention stellt der geplante Fernpass-Tunnel eine Kapazitätserweiterung einer hochrangigen Straße dar, da bei dessen planungsgemäßer Errichtung in Zukunft insgesamt mehr Fahrstreifen über den Fernpass und durch den Tunnel zur Verfügung stehen würden. Ein solcher kapazitätserweiternder Ausbau sei nicht zulässig und das Fernpasspaket somit nicht mit den Bestimmungen des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention vereinbar. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die B 179 in vielen Abschnitten bereits kreuzungsfrei und teilweise mehrstreifig ausgebaut ist und mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von zuletzt über 5,3 Millionen Kraftfahrzeugen zu den meistbefahrenen Straßen im Tiroler Straßennetz zählt. Um die Konformität mit der Alpenkonvention sicherzustellen, empfiehlt CIPRA Österreich, den Fernpass-Tunnel auf zwei Fahrstreifen zu beschränken und die bestehende B 179 über die Passhöhe nach Fertigstellung des Tunnels im Regelfall für den Verkehr zu sperren. Gleichzeitig sollen die Planungen für einen Bahntunnel vom Inntal zur Außerfernbahn weitergeführt werden. 

Land weist Vorwürfe zurück 
Das Land Tirol weist die Annahmen der ehrenamtlichen Rechtsservicestelle der Alpenkonvention (CIPRA) zurück, wonach der Bau des Fernpass-Tunnels zu einer Kapazitätserweiterung der Fernpassstraße führe und damit gegen die Alpenkonvention verstoße. Die Fernpassstraße sei auch nach Umsetzung des Fernpass-Pakets weder durchgehend mehrspurig noch kreuzungsfrei und könne daher nicht mit einer Autobahn oder Schnellstraße gleichgesetzt werden. Auch die Empfehlung der CIPRA, den Tunnel auf zwei Fahrstreifen zu beschränken, weist das Land zurück. Dies entspreche nicht den geltenden Sicherheitsstandards, die ab einer bestimmten Längsneigung eine zweite Fahrspur bergwärts vorschreiben. Insgesamt handle es sich beim Fernpass-Tunnel um eine punktuelle Maßnahme, bei der ein 1,4 Kilometer langer Tunnel einen 4,8 Kilometer langen, kurvenreichen Abschnitt auf einer insgesamt 50 Kilometer langen Strecke ersetzen soll. Ziel sei eine sicherere und verlässlichere Anbindung des Außerferns an den Zentralraum – auch während der in den kommenden Jahren notwendigen Erhaltungsmaßnahmen entlang der Strecke. Nach Angaben des Landes habe auch eine Prüfung durch die Naturschutzbehörde ergeben, dass es sich bei der B 179 um keine hochrangige Straße im Sinne der Alpenkonvention handle. Auf nationaler Ebene sei die Fernpassstraße eine Landesstraße, auf europäischer Ebene gehöre sie weder zum Kernnetz noch zum erweiterten Kernnetz oder Gesamtnetz. Zudem verlaufe sie durch Ortsgebiete und unterliege entsprechenden Geschwindigkeitsbeschränkungen. Darüber hinaus gelte weiterhin ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Drei vom Land eingeholte Rechtsgutachten kämen übereinstimmend zum Schluss, dass der Bau des Fernpass-Tunnels nicht zum Wegfall dieser Beschränkung führe. Durch das Vorhaben würden sich die maßgeblichen Beurteilungskriterien nach Angaben des Landes nicht wesentlich verändern. So komme es weder zu einem durchgehenden Ausbau der Richtungsfahrstreifen noch zu einer Änderung der Straßenkategorie; das Ortsgebiet Fernstein bleibe weiterhin ein Engpass. Daher sei auch nach Umsetzung des Projekts nicht von einer hochrangigen Straße im Sinne des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention auszugehen.

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