Silzer Lärmschutz bleibt Zankapfel
Gemeinderatsmehrheit sieht keine neuen Erkenntnisse – Petenten kritisieren Umgang mit ihrem Anliegen
Der Streit um den Bahnlärmschutz in Silz ist um eine Facette reicher. Eine im März eingebrachte Petition sollte das Thema erneut auf die Tagesordnung bringen. Doch die Mehrheit des Gemeinderates bleibt bei ihrer bisherigen Haltung: Seit der Abstimmung im April 2025 gebe es keine neuen Erkenntnisse, die eine neuerliche Abstimmung rechtfertigen würden. Für die betroffenen Anrainer ist diese Begründung nicht nachvollziehbar.
13. Oktober 2026
Für sie ist es nicht „Viel Lärm um nichts“: die Forderung nach einer Lärmschutzwand der geplagten Bahnstrecken-Anrainer in Silz. Foto: RS-Archiv/Hablitzel
Bereits im April 2025 hatte sich der Silzer Gemeinderat gegen die geplante Lärmschutzwand entlang der Bahnstrecke ausgesprochen. Die Entscheidung sorgte vor allem bei jenen Bewohnern für Kritik, deren Häuser unmittelbar an der Bahntrasse liegen. Am 23. März 2026 brachten betroffene Anrainer deshalb eine Petition ein. Sie wollten erreichen, dass sich der Gemeinderat noch einmal sachlich und öffentlich mit dem Thema auseinandersetzt.
PETITION IM AUSSCHUSS. Der Informations- und Petitionsausschuss behandelte das Anliegen am 14. Juli. Ausschussobmann GV Reinhard Holaus teilte den Initiatoren anschließend mit, dass die Petition formal anerkannt worden sei und ein Vorschlag dem Gemeinderat präsentiert werden solle. Die Petenten gingen nach eigener Darstellung davon aus, dass dies öffentlich geschehen werde. In der Gemeinderatssitzung vom 25. September fand sich allerdings kein eigener Tagesordnungspunkt zum Lärmschutz. Holaus berichtete lediglich unter „Bericht der Ausschüsse“ über die Behandlung der Petition. Bürgermeister Helmut Dablander kündigte anschließend an, das Ergebnis im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Genau das stößt bei den Initiatoren auf Kritik. Sie hatten sich eine öffentlich nachvollziehbare Auseinandersetzung mit ihren Argumenten erwartet.
„KEINE NEUEN ERKENNTNISSE“. In einer E-Mail vom 30. September erläuterte Holaus schließlich die Begründung für die Ablehnung einer neuerlichen Abstimmung. Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder sei der Ansicht gewesen, dass es seit der Abstimmung im April 2025 „keine neuen Erkenntnisse“ gebe, die eine weitere Abstimmung rechtfertigen würden. Für die Petenten ist das schwer nachvollziehbar. Aus ihrer Sicht liegen die entscheidenden Fakten längst auf dem Tisch. Sie verweisen auf die starke Lärmbelastung entlang der Bahnstrecke, auf vorliegende Planungsunterlagen sowie auf gesundheitliche Bedenken. Dass diese Erkenntnisse bereits vor der ersten Abstimmung bekannt gewesen seien, könne ihrer Ansicht nach nicht gegen eine neuerliche Befassung sprechen. Die RUNDSCHAU ersuchte die Gemeinde Silz schriftlich um eine Stellungnahme zu den vorgebrachten Kritikpunkten. Eine Antwort blieb bis Redaktionsschluss aus.
GESUNDHEIT ALS ZENTRALES ARGUMENT. Besonders stark argumentieren die Anrainer mit möglichen gesundheitlichen Folgen dauerhafter Lärmbelastung. Sie verweisen dabei auch auf Aussagen von Umweltmedizinern zu den Auswirkungen von Verkehrslärm. Die von den Petenten angeführten Erkrankungen einzelner Bewohner können allerdings nicht ohne medizinischen Nachweis unmittelbar auf den Bahnlärm zurückgeführt werden. Unbestritten ist jedoch, dass dauerhaft hohe Lärmbelastungen gesundheitliche Auswirkungen haben können.
FRONTEN BLEIBEN VERHÄRTET. Damit bleibt der Konflikt ungelöst: Die Gemeinderatsmehrheit sieht keinen Anlass für eine
neuerliche Abstimmung. Die Petenten wiederum kritisieren nicht nur die Entscheidung selbst, sondern auch die Art und Weise, wie mit ihrem Anliegen umgegangen wurde. Für sie steht fest: Das Thema Lärmschutz ist noch lange nicht erledigt.
PETITION IM AUSSCHUSS. Der Informations- und Petitionsausschuss behandelte das Anliegen am 14. Juli. Ausschussobmann GV Reinhard Holaus teilte den Initiatoren anschließend mit, dass die Petition formal anerkannt worden sei und ein Vorschlag dem Gemeinderat präsentiert werden solle. Die Petenten gingen nach eigener Darstellung davon aus, dass dies öffentlich geschehen werde. In der Gemeinderatssitzung vom 25. September fand sich allerdings kein eigener Tagesordnungspunkt zum Lärmschutz. Holaus berichtete lediglich unter „Bericht der Ausschüsse“ über die Behandlung der Petition. Bürgermeister Helmut Dablander kündigte anschließend an, das Ergebnis im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln. Genau das stößt bei den Initiatoren auf Kritik. Sie hatten sich eine öffentlich nachvollziehbare Auseinandersetzung mit ihren Argumenten erwartet.
„KEINE NEUEN ERKENNTNISSE“. In einer E-Mail vom 30. September erläuterte Holaus schließlich die Begründung für die Ablehnung einer neuerlichen Abstimmung. Die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder sei der Ansicht gewesen, dass es seit der Abstimmung im April 2025 „keine neuen Erkenntnisse“ gebe, die eine weitere Abstimmung rechtfertigen würden. Für die Petenten ist das schwer nachvollziehbar. Aus ihrer Sicht liegen die entscheidenden Fakten längst auf dem Tisch. Sie verweisen auf die starke Lärmbelastung entlang der Bahnstrecke, auf vorliegende Planungsunterlagen sowie auf gesundheitliche Bedenken. Dass diese Erkenntnisse bereits vor der ersten Abstimmung bekannt gewesen seien, könne ihrer Ansicht nach nicht gegen eine neuerliche Befassung sprechen. Die RUNDSCHAU ersuchte die Gemeinde Silz schriftlich um eine Stellungnahme zu den vorgebrachten Kritikpunkten. Eine Antwort blieb bis Redaktionsschluss aus.
GESUNDHEIT ALS ZENTRALES ARGUMENT. Besonders stark argumentieren die Anrainer mit möglichen gesundheitlichen Folgen dauerhafter Lärmbelastung. Sie verweisen dabei auch auf Aussagen von Umweltmedizinern zu den Auswirkungen von Verkehrslärm. Die von den Petenten angeführten Erkrankungen einzelner Bewohner können allerdings nicht ohne medizinischen Nachweis unmittelbar auf den Bahnlärm zurückgeführt werden. Unbestritten ist jedoch, dass dauerhaft hohe Lärmbelastungen gesundheitliche Auswirkungen haben können.
FRONTEN BLEIBEN VERHÄRTET. Damit bleibt der Konflikt ungelöst: Die Gemeinderatsmehrheit sieht keinen Anlass für eine
neuerliche Abstimmung. Die Petenten wiederum kritisieren nicht nur die Entscheidung selbst, sondern auch die Art und Weise, wie mit ihrem Anliegen umgegangen wurde. Für sie steht fest: Das Thema Lärmschutz ist noch lange nicht erledigt.
Christoph Hablitzel





