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Start der Parkraumbewirtschaftung in Imst

Wer auf Freizeit- und Bergbahnparkplätzen parkt, muss ab dem 1. Juni bezahlen – Jahreskarten sind ab Mai erhältlich

Die Stadtgemeinde Imst führt ab 1. Juni 2026 auf den Freizeit‑ und Bergbahnparkplätzen eine Parkraumbewirtschaftung ein. Jahreskarten können ab Mai 2026 zum Preis von 60 Euro über die Parkster‑App sowie im Stadtamt Imst erworben werden. Das Erlebnisticket der Imster Bergbahnen (Ganzjahressaisonkarte) beinhaltet das Parken. Personen, die bereits ein gültiges Erlebnisticket besitzen, erhalten eine einmalige Freischaltung bis zum 30. November 2026.
21. April 2026 | von Martin Grüneis
Start der Parkraumbewirtschaftung in Imst<br />
Die neue Parkraumbewirtschaftung auf den Freizeit- und Bergbahnparkplätzen in Imst startet am 1. Juni 2026. Das Jahresticket zum Preis von 60 Euro ist ab Mai 2026 über die Parkster‑App sowie im Stadtamt Imst erhältlich.
Von der neuen Parkraumbewirtschaftung der Stadtgemeinde Imst sind die städtischen Parkflächen in Hoch-Imst, beim Schwimmbad und im Bereich Sportzentrum/Glenthof betroffen. Der entsprechende Beschluss wurde am 3. März 2026 vom Gemeinderat mehrheitlich gefasst. Die Parkflächen bei den Sportstätten und Bergbahnen sind ganzjährig stark ausgelastet. Mit der Einführung der Parkraumbewirtschaftung soll eine nachhaltige Finanzierung dieser wichtigen Infrastruktur gewährleistet werden. „Bei der Ausgestaltung der Parkraumbewirtschaftung wurde bewusst auf moderate Tarife und praktikable Lösungen geachtet. Ziel ist es, insbesondere regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer – etwa im Sport- und Freizeitbereich – nicht übermäßig finanziell zu belasten und gleichzeitig die Infrastruktur dauerhaft abzusichern“, betont Verkehrsreferent und 1. Vizebürgermeister
Thomas Schatz.

Tarife und Jahreskarte. Auf allen Parkflächen sind die ersten 30 Minuten kostenlos. Danach beträgt die Parkgebühr 80 Cent pro Stunde, mit einem Tagesmaximum von 4,00 Euro. Für die Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr gilt ein Pauschaltarif von 2,00 Euro. Die Gebühr für ein Busticket in Hoch-Imst beträgt 8,00 Euro. Für regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer steht eine Jahreskarte um 60 Euro zur Verfügung. Diese gilt auf allen Freizeit- und Bergbahnparkplätzen und entspricht durchschnittlichen Kosten von rund 16 Cent pro Tag. Fahrzeuge der Bergrettung sowie weiterer Einsatz- und Rettungsorganisationen sind bei Einsätzen, Schulungen und Übungen von der Parkgebühr befreit. Beim Erlebnisticket der Imster Bergbahnen (Ganzjahressaisonkarte) ist das Parken inkludiert. Personen mit einem bereits gültigen Erlebnisticket erhalten für den Sommer 2026 eine einmalige Freischaltung bis 30. November 2026. Diese kann entweder direkt über die Parkster-App oder bei den Imster Bergbahnen bzw. im Stadtamt Imst (Verkehrs- und Sicherheitsreferat oder Finanzreferat) vorgenommen werden. Ab 1. Dezember 2026 ist für die kommende Saison ein neues Erlebnisticket zu erwerben, in dem das Parken inkludiert ist. Pro Ticket kann nur ein Kennzeichen hinterlegt werden – auch bei Familienkarten. Für weitere Fahrzeuge ist ein zusätzliches Parkticket erforderlich. Bei der Schwimmbad‑Saisonkarte ist das Parken nicht inkludiert.

Moderne technische Umsetzung. Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt an stark frequentierten Standorten teilweise über ein kamerabasiertes Free‑Flow‑System (unter anderem Hoch‑Imst Nord, Glenthof, Sportzentrum). Dabei wird das Kennzeichen automatisch erfasst, ein Ticket oder eine Schrankenanlage sind nicht erforderlich. Die Bezahlung ist per Parkster‑App, Bankomat‑ oder Kreditkarte möglich, eine Nachzahlung ist bis zu 48 Stunden möglich. An weiteren Standorten, etwa beim Schwimmbad und bei Hoch‑Imst Süd, kommen Park­automaten mit Bar‑, Karten- und App‑Zahlung zum Einsatz. Zusätzlich wird beim Parkplatz Hoch‑Imst Nord ein weiterer Bezahlautomat installiert.
Parkordnung und Kontrollen. Das Campen sowie das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen auf den genannten Parkflächen ist nicht erlaubt. Ein gültiges Parkticket oder eine Jahreskarte berechtigt ausschließlich zum Parken während der Nutzung der Sport- und Freizeiteinrichtungen. Ein Wachdienst kontrolliert die Parkplätze bei den Sportanlagen, auf denen Parkautomaten zum Einsatz kommen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Parkordnung sowie das Freihalten von Zufahrten für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst gelegt.

Kaufmöglichkeiten und Service. Die Inbetriebnahme der neuen Parkraumbewirtschaftung erfolgt am 1. Juni 2026, Jahreskarten können ab Mai 2026 über die Parkster-App erworben werden. Personen ohne Smartphone oder ohne Parkster-App haben die Möglichkeit, eine Jahreskarte direkt im Stadtamt Imst (Rathausstraße 9) zu erwerben. Der Antrag zur Kennzeichenfreischaltung ist im Finanzreferat einzubringen, die Bezahlung erfolgt ebenfalls dort. Bei Fragen zur neuen Parkraumbewirtschaftung oder bei Bedarf an Unterstützung im Umgang mit der Parkster-App steht das städtische Verkehrs- und Sicherheitsreferat gerne zur Verfügung.

Kurzparkzonen bleiben unverändert. Die bestehenden, bewirtschafteten Kurzparkzonen der Stadtgemeinde Imst (hoheitlicher Bereich) bleiben von der neuen Regelung unberührt. Hier gelten weiterhin die bisherigen Tarife und Bestimmungen. Eine Jahreskarte für die Freizeit- und Bergbahnparkplätze oder das Erlebnisticket berechtigen daher nicht zum kostenlosen Parken in Kurzparkzonen und ersetzen auch keine Anrainer- oder Gewerbeparkkarten.

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