Suspendierung aufgehoben
Nun soll wieder Frieden bei den Walder Schützen einkehren
2. April 2026 | von
Martin Grüneis
Mehrheitlicher Beschluss im Bundesausschuss: bedingte Aufhebung der Suspendierung der Schützenkompanie Wald im Pitztal.
Symbolfoto: Adobe Stock/ TonelloPhotography
Symbolfoto: Adobe Stock/ TonelloPhotography
In den vereinsinternen Fragen konnten Lösungen erzielt werden, die für Frieden sorgen sollen. Mit den drei honorigen Mitgliedern, die im Zuge eines Streits ausgeschlossen worden waren, konnte eine einvernehmliche Regelung erzielt werden. Laut Daniel Eiter, Hauptmann der Schützenkompanie Wald im Pitztal, können damit beide Seiten gut leben. Sie bleiben außerordentliche Mitglieder und dürfen ihre Trachten behalten. Auch für die Verwahrung der Gewehre konnte inzwischen eine adäquate Lösung gefunden werden. Um eine entsprechende Möglichkeit habe er sich schon länger bemüht, so Eiter. Derzeit besteht bereits eine ordnungsgemäße Übergangsregelung. Künftig sollen die Waffen in bereits angeschafften Schränken in einem von der Gemeinde bereitgestellten Raum in der Volksschule gelagert werden.
BEDINGTE AUFHEBUNG DER SUSPENDIERUNG. Die Aufhebung der Suspendierung erfolgt jedoch unter Auflagen und ist an einen dreijährigen Beobachtungszeitraum, beginnend mit dem 21. März 2026, gebunden. Voraussetzung ist die Beachtung der Grundsätze und Leitmotive der Tiroler Schützen sowie die Einhaltung der Satzungen, Richtlinien und Beschlüsse des Bundes der Tiroler Schützenkompanien (BTSK) und seiner Gliederungen. Zudem wird eingefordert, dass die Kompanie und ihre Vertreter sich gegenüber Vertretern des Bundes und seiner Gliederungen unehrenhaften Verhaltens und unflätiger Äußerungen enthalten. Verstöße gegen die Gebote der Redlichkeit, des Anstandes und der Kameradschaft sind ebenfalls zu unterlassen. Laut dem BTSK wurden diese Auflagen – die „eigentlich eine nicht zu diskutierende Selbstverständlichkeit“ darstellen – festgelegt, nachdem es in der Vergangenheit zu Verfehlungen gekommen war. „Von unserer Seite aus ist alles geklärt“, erklärt Daniel Eiter, Hauptmann der Schützenkompanie Wald im Pitztal.
BEDINGTE AUFHEBUNG DER SUSPENDIERUNG. Die Aufhebung der Suspendierung erfolgt jedoch unter Auflagen und ist an einen dreijährigen Beobachtungszeitraum, beginnend mit dem 21. März 2026, gebunden. Voraussetzung ist die Beachtung der Grundsätze und Leitmotive der Tiroler Schützen sowie die Einhaltung der Satzungen, Richtlinien und Beschlüsse des Bundes der Tiroler Schützenkompanien (BTSK) und seiner Gliederungen. Zudem wird eingefordert, dass die Kompanie und ihre Vertreter sich gegenüber Vertretern des Bundes und seiner Gliederungen unehrenhaften Verhaltens und unflätiger Äußerungen enthalten. Verstöße gegen die Gebote der Redlichkeit, des Anstandes und der Kameradschaft sind ebenfalls zu unterlassen. Laut dem BTSK wurden diese Auflagen – die „eigentlich eine nicht zu diskutierende Selbstverständlichkeit“ darstellen – festgelegt, nachdem es in der Vergangenheit zu Verfehlungen gekommen war. „Von unserer Seite aus ist alles geklärt“, erklärt Daniel Eiter, Hauptmann der Schützenkompanie Wald im Pitztal.