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Unterstützung für die Landwirtschaft

Land Tirol unterstützt die Verbesserung trockenheitsgeschädigter Grünlandbestände

Für die heimischen Rinder- und Milchviehbetriebe sind leistungsfähige Wiesen eine zentrale Grundlage. Trockenheit und Hitze machen sich allerdings in Tirols Grünlandbeständen zunehmend bemerkbar. Das Land Tirol unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei der Verbesserung trockenheitsgeschädigter Grünlandbestände.

14. September 2026
Unterstützung für die Landwirtschaft<br />
LHStv Josef Geisler: „Wir müssen vorausschauend handeln und unsere Landwirtschaft fit für die kommenden Jahre machen.“ Foto: Land Tirol/Fitsch
Mit einer neuen Förderaktion unterstützt das Land Tirol landwirtschaftliche Betriebe. Im Jahr 2026 stehen 300.000 Euro zur Verfügung, um durch Trockenheit geschädigte Grünlandbestände zu verbessern und sie gleichzeitig widerstandsfähiger zu machen. Gefördert wird die Nachsaat mit standortangepasstem Qualitätssaatgut. Ziel ist nicht nur die kurzfristige Wiederherstellung geschädigter Bestände, sondern vor allem die Entwicklung klimafitter, leistungsfähiger und langfristig stabiler Grünlandbestände. „Wir müssen vorausschauend handeln und unsere Landwirtschaft fit für die kommenden Jahre machen. Trockenheit und Hitze setzen dem Grünland zunehmend zu. Genau deshalb unterstützen wir die Tiroler Bäuerinnen und Bauern dabei, geschädigte Bestände jetzt zu verbessern und gleichzeitig auf standort- und nutzungsangepasste Pflanzenbestände zu setzen“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreter Josef Geisler. „Das ist eine Investition in die Futterqualität, in stabile Erträge und damit in die Zukunft unserer Grünlandwirtschaft.“ Die aktuelle Maßnahme baut auf die Erfahrungen aus einem bereits erprobten Förderprogramm an. In den Jahren 2020 und 2021 wurde das Programm „Klimafittes Grünland“ ins Leben gerufen. Mehr als 1.000 landwirtschaftliche Betriebe nutzten damals die Möglichkeit und säten über den Maschinenring auf rund 3.100 Hektar Wiesen trockenheitsresistente Grünlandpflanzen nach. Neu ist, dass auch die Nachsaat in Eigenmechanisierung förderfähig ist. Damit können Betriebe die Arbeiten auch mit eigener geeigneter Technik durchführen. Die Antragstellung, auch in Eigenmechanisierung, erfolgt ausnahmslos über den Maschinenring. Anträge können ab sofort bis 30. September 2026 gestellt werden. Förderfähige Maßnahmen können bereits seit 1. August 2026 berücksichtigt werden.

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