VwGH weist Revision ab
UVP-Pflicht für Liftpläne am Pitztaler Gletscher bestätigt
Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im Dezember 2025 entschieden, dass die geplanten Vorhaben am Pitztaler Gletscher einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen müssen. Mit seiner Erkenntnis wies das Höchstgericht die Revision der Projektbetreiber gegen eine vorherige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ab.
20. Jänner 2026
Das Gebiet rund um den Linken Fernerkogel mit Karlesferner, Mittelbergferner und Braunschweiger Hütte. Foto: Ann-Katrin Winkler/WWF
Vorgesehen sind der Bau einer neuen Seilbahnanlage sowie zweier Skipisten, nördlich über den Hangenden Ferner und den Karlesferner sowie südlich über den Mittelbergferner. Bereits im März 2024 stellte das Land Tirol fest, dass das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen ist. Begründet wurde dies damit, dass es sich nicht um eine bloße Erweiterung eines bestehenden Skigebiets handle, sondern um die Neuerschließung eines bislang nicht schitechnisch genutzten Gletschers. Der „Karlesferner“ sei als eigenständiger Gletscher zu werten, der vom „Mittelbergferner“ getrennt ist.
BESCHWERDE VOR DEM BVWG ERHOBEN. Gegen diese Feststellung hat der Projektbetreiber beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Beschwerde erhoben. Er argumentierte, das Vorhaben stelle lediglich eine Erweiterung des bestehenden Skigebiets dar. Die Gletscher seien historisch miteinander verbunden gewesen und die geplanten Maßnahmen seien funktional in den bestehenden Skibetrieb eingebunden. Daher werde keine Neuerschließung begründet. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde jedoch ab und bestätigte die Einschätzung des Landes Tirol. Maßgeblich sei die gegenwärtige tatsächliche Lage. Demnach ist der Karlesferner ein eigenständiger Gletscher und bislang nicht schitechnisch genutzt worden. Aufgrund der Neuerschließung sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Gegen diese Entscheidung brachten die Projektbetreiber in weiterer Folge Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein.
VERWALTUNGSGERICHTSHOF HAT ENTSCHIEDEN. Dieser wies die Revision ab und bestätigte, dass der Karlesferner als eigenständiger, bisher unerschlossener Gletscher anzusehen ist und das Vorhaben einer UVP-Pflicht unterliegt. Damit ist endgültig klar, dass das Projekt am Pitztaler Gletscher einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Ob und in welcher Form das Projekt weiterverfolgt wird, wird sich noch zeigen. Begrüßt wird das Urteil vom Österreichischen Alpenverein. „Dieses Urteil ist ein starkes Zeichen für den Umweltschutz“, so Wolfgang Schnabl, Präsident des Österreichischen Alpenvereins. „Gerade dort, wo Natur und die Landschaft besonders verletzlich sind, braucht es klare Leitplanken.“
BESCHWERDE VOR DEM BVWG ERHOBEN. Gegen diese Feststellung hat der Projektbetreiber beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Beschwerde erhoben. Er argumentierte, das Vorhaben stelle lediglich eine Erweiterung des bestehenden Skigebiets dar. Die Gletscher seien historisch miteinander verbunden gewesen und die geplanten Maßnahmen seien funktional in den bestehenden Skibetrieb eingebunden. Daher werde keine Neuerschließung begründet. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde jedoch ab und bestätigte die Einschätzung des Landes Tirol. Maßgeblich sei die gegenwärtige tatsächliche Lage. Demnach ist der Karlesferner ein eigenständiger Gletscher und bislang nicht schitechnisch genutzt worden. Aufgrund der Neuerschließung sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Gegen diese Entscheidung brachten die Projektbetreiber in weiterer Folge Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein.
VERWALTUNGSGERICHTSHOF HAT ENTSCHIEDEN. Dieser wies die Revision ab und bestätigte, dass der Karlesferner als eigenständiger, bisher unerschlossener Gletscher anzusehen ist und das Vorhaben einer UVP-Pflicht unterliegt. Damit ist endgültig klar, dass das Projekt am Pitztaler Gletscher einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf. Ob und in welcher Form das Projekt weiterverfolgt wird, wird sich noch zeigen. Begrüßt wird das Urteil vom Österreichischen Alpenverein. „Dieses Urteil ist ein starkes Zeichen für den Umweltschutz“, so Wolfgang Schnabl, Präsident des Österreichischen Alpenvereins. „Gerade dort, wo Natur und die Landschaft besonders verletzlich sind, braucht es klare Leitplanken.“
Martin Grüneis





