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Wenn’s der Rat so will…

Wenns: Beschwerde wegen quasi stillgelegtem Bauausschuss

In so ziemlich jeder Gemeinde gibt’s einen Bauausschuss, der über Angelegenheiten in seinem Kompetenzbereich vorberät und angesichts anstehender Entscheidungen im Gemeinderat seine Empfehlungen ausspricht. In Wenns ist eben jenes Gremium zwar ebenso vorhanden, ob seiner letzten Zusammenkunft im Jahr 2017 allerdings wohl eher theoretischer Natur. Die Bauausschuss-Agenden liegen seitdem in Wenns beim Gemeindevorstand. Nicht abfinden will sich damit Gemeinderat Marco Dobler. Er hat Beschwerde bei der Gemeindeaufsicht erhoben – und wie’s die Behörde sieht, erklärt Abteilungsleiter Andreas Huter.
23. November 2021 | von Manuel Matt
Wenn’s der Rat so will…
Die in der Bezirkshauptmannschaft angesiedelte Gemeindeaufsicht beschäftigte sich jüngst mit der Beschwerde eines Gemeinderats aus Wenns, der die Übertragung der Bauausschuss-Agenden auf den Gemeindevorstand kritisiert.RS-Foto: Archiv
Von Manuel Matt

In Wenns knirscht’s und kracht’s nicht zum ersten Mal zwischen Bürgermeister Walter Schöpf und Gemeinderat Marco Dobler. Die jüngste Episode: Eine Beschwerde bei der Gemeindeaufsicht – wegen dem Bauausschuss, der seit 2017 nicht mehr getagt hat und dessen Rolle der Gemeindevorstand übernommen hat. Das sieht Dobler als einen „von Walter Schöpf im ,eigenen Ermessen‘ veranlassten, widerrechtlichen Zustand des Aushebelns“, den es aufzuheben gelte. „Wenn der Gemeinderat als Souverän den Bauausschuss ordnungsgemäß bestellt, dann könnte auch nur der Gemeinderat diesen Zustand im Sinne der TGO (Tiroler Gemeindeordnung, Anm.) auflösen“, erklärt Dobler in der Beschwerde seine rechtliche Sicht: „Für mich handelt es sich um eine klare Kompetenzüberschreitung des Bürgermeisters“ – und beim „eigenen Ermessen“ übrigens um ein Schöpf-Zitat in einem vergangenen RS-Beitrag (6./7. Oktober, S. 31), den Dobler der Beschwerde beigelegt hat. Im Artikel gibt Schöpf dann auch Aufschluss über den Grund des Nicht-Mehr-Tagens: Dobler, „weil er ständig quertreibt.“

DIE RECHTLICHE SEITE. Er habe den Bürgermeister darauf hingewiesen, „wie die TGO das Spiel vorsehen würde“, erklärt der Leiter der Gemeindeaufsicht in der Bezirkshauptmannschaft Imst, Andreas Huter. Grob zusammengefasst: Vor jeder Sitzung sollten die Tagesordnungspunkte vorberaten, vorbehandelt werden. Dafür kann ein Gemeinderat in seiner ersten Sitzung nach der Wahl thematisch zuständige Gremien wie einen Jugend- oder eben einen Bauausschuss bilden, muss er aber nicht. Tut er’s doch „und wenn ich jetzt eine Angelegenheit habe, die in die Kompetenz des Bauausschusses fällt, sollte der das auch vorberaten“, erklärt Huter. Der Gemeindevorstand würde eigentlich erst dann übernehmen, wenn ein passendes Gremium nicht existieren würde. Warum er das in Wenns trotz intaktem Ausschuss in Bauangelegenheiten tut, erklärt Schöpf schriftlich mit seiner Rolle als Vorsitzenden in beiden Gremien: So obliege es ihm, „dementsprechend das Organ einzuladen, wo’s dementsprechend eine Vorbesprechung braucht. Sei’s der Bauausschuss oder der Gemeindevorstand“, fasst Huter zusammen – und wenn’s der Gemeinderat dann auch „tatsächlich so beschließt und zur Kenntnis nimmt, dann ist die Sache erledigt.“ Ein Bürgermeister könne rechtlich nicht gezwungen werden, eine bestimmte Sache in einem bestimmten Ausschuss (oder überhaupt) vorzuberaten, so Huter, der noch auf eines hinweist: Aus der Stellungnahme des Bürgermeisters würde nicht hervorgehen, dass er „den Marco Dobler da ausschalten möchte“ oder etwas „z’Fleiß“ tue. Wobei Gründe aber „rechtlich keinen Unterschied“ machen würden, schließt der Leiter der Gemeindeaufsicht.

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