Um Haimingern günstige Wohnungen zum Kauf anbieten zu können, hat der Gemeinderat nun beschlossen, bei einem geplanten Bauvorhaben die Wohnbauförderungsrichtlinien einzufordern und selbst Wohnungen zu erwerben. Konkret geht es um ein geplantes Projekt mit rund zehn Wohnungen, für das der Bauwerber einen Bebauungsplan benötigen wird. Wie dieser Grundsatzbeschluss im Detail in die Tat umgesetzt werden wird, wird man indes noch ausarbeiten müssen.
Auf einem Grundstück in der Waldstraße plant Harald Pohl die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes mit mehreren Wohnungen. Auch wenn die Gemeinde ansonsten nur mehr Gebäude mit höchstens fünf Einheiten zulassen will, seien zehn Wohnungen, wie bei dieser Nachverdichtung geplant, trotzdem sinnvoll, erklärt dazu Vizebürgermeister Christian Köfler. Um diese für zukünftige Käufer erschwinglich zu halten, will Pohl von sich aus die Richtlinien der Wohnbauförderung anwenden, wie er betont. Dass er außerdem eng mit der Gemeinde zusammenarbeiten möchte, sei ebenfalls im Interesse von Haiming, betont Bürgermeister Josef Leitner in der jüngsten Gemeinderatssitzung. „Ich habe gesagt, mir ist es am liebsten, wenn es über die Wohnbauförderung geht“, sieht auch er diese Vorgangsweise als die richtige an. Damit die Wohnungen zu einer bestimmten Quote Haimingern vorbehalten sein werden, zieht die Gemeinde nun in Betracht, einige Einheiten selbst zu erwerben und danach weiterzuvermieten beziehungsweise zu verkaufen.
Mit dieser Methode trifft der Gemeinderat wohl genau den Nerv der Zeit: „Wir sollten möglichst viele Wohnungen kaufen, um uns das Vorkaufsrecht zu sichern“, sieht auch Gemeinderat Stephan Kuprian diese Vorgangsweise als sinnvoll an. Denn auch wenn die Einheiten weiterverkauft werden würden, behält dadurch die Kommune weiterhin ein Recht auf die Immobilien. „Das wäre eine Stellschraube für die Gemeinde, um sozial ausgewogen Leute zu unterstützen“, begrüßt auch Gemeinderat Bernhard Zolitsch den Grundsatzbeschluss. Der Vorschlag von Gemeinderätin Petra Hofmann, den Beschluss um die Kriterien der Wohnbauförderung zu erweitern, stößt ebenfalls auf allgemeine Zustimmung. Auf die Frage, welches Gremium sich der Details nun annehmen wird, erklärt Leitner: „Die qualitative Errichtung der Wohnungen kann nur der Gemeinderat beschließen“ und verweist hierbei auf den Bebauungsplan. Auch nach dem Grundsatzbeschluss seien noch sehr viele Details zu besprechen, so der Dorfchef abschließend.