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Wolf setzt „Prämie“ auf Schadwolf aus

Umhauser Bürgermeister und VP-Landtagsklubchef Jakob Wolf will Probleme mit Schadwolf ehest gelöst haben

Vergangenen Mittwoch hat die Tiroler Landesregierung eine Abschussverordnung für einen Wolf in Osttirol erlassen, zwei Tage später folgte nach Schafrissen im Gemeindegebiet von Umhausen eine zweite Abschussverordnung. VP-Landtagsklubchef Jakob Wolf, der seines Zeichens auch Bürgermeister von Umhausen ist, legte noch ein Schäufelchen nach und setzte – mit Beschluss des Gemeindevorstandes – eine „Abschussprämie“ aus, in deren Genuss ein Pächter der Umhauser Eigenjagden kommen könnte. „Die Gemeinde will einen Beitrag leisten, damit das Problem mit Schadwölfen endlich gelöst wird“, argumentiert Wolf.
23. Mai 2023 | von Gebi G. Schnöll
Wolf setzt „Prämie“ auf Schadwolf aus<br />
Dieses Schaf hat der Schadwolf in unmittelbarer Nähe zur Leierstalalm gerissen. Foto: privat
Von Gebi G. Schnöll

Mehr als 50 Schafe wurden in den vergangenen Jahren auf den Umhauser Almen von großen Beutegreifern gerissen, heuer sind es bereits neun tote Schafe, die im Laufe der vergangenen Woche im Bereich der „Armelenhütte“ und im „Leierstal“ entdeckt wurden.  In einer Aussendung des Landes Tirol am vergangenen Freitag heißt es, dass vier tote Schafe begutachtet wurden. Sie wurden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen. „Laut Definition handelt es sich auch hier somit um einen Schadwolf, der von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden kann. Auch in diesem Fall haben wir, wie bereits am Mittwoch für einen Schadwolf in Osttirol, auf Basis der neuen Rechtslage umgehend gehandelt. Das zeigt, dass wir – wenn auch unser ganzheitliches Ziel die Senkung des Schutzstatus des Wolfs bleibt – sobald es uns möglich ist, eingreifen“, erklärt LH-Stv. Josef Geisler. Zwei Tage vor der Abschussverordnung für den Schadwolf im Großraum Umhausen hat die Landesregierung bereits eine Abschussverordnung für einen Schadwolf in Osttirol erlassen. Anhand von Wildtierrissen wurden in Osttirol im heurigen Jahr bereits zwei verschiedene Wölfe genetisch nachgewiesen. Einer davon war der Wolf mit der Bezeichnung 165MATK, der im vergangenen Jahr bereits für zahlreiche Risse verantwortlich war. Der damalige Abschussbescheid für dieses Individuum konnte aufgrund von Einsprüchen von Naturschutzorganisationen jedoch nicht vollstreckt werden.  In Assling wurde vorletzten  Donnerstag auf einer Heimweide im Ortsteil Mittewald ein mit einem wolfsabweisenden Zaun geschütztes Schaf tot aufgefunden, das mit hoher Wahrscheinlichkeit von einem Wolf gerissen wurde. Dieser Schadwolf darf nun entnommen werden.

ABSCHUSSVERORDNUNG MIT RECHTSKRAFT. Bereits Ende März wurde die Anwesenheit eines Wolfs durch Aufnahmen einer Wildkamera im Gemeindegebiet von Oetz nachgewiesen. Laut Definition können Großraubtiere unter anderem dann von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden, wenn sie beispielsweise sachgerecht geschützte Tiere etwa auf Heimweiden oder – wie in diesem Fall – wiederholt Weidetiere in den Alpschutzgebieten angreifen. Die am vergangenen Freitgag beschlossene Maßnahmenverordnung für den Abschuss eines Wolfs im Bereich Ötztal ist nach eintägiger Kundmachung am Samstag in Kraft getreten. In 45 Jagdgebieten im Umkreis von zehn Kilometern kann in den nächsten acht Wochen ein Wolf erlegt werden. Die Jagdausübungsberechtigten wurden verständigt.

„ABSCHUSSPRÄMIE“ SOLL JÄGER ZUM ABSCHUSS ANIMIEREN. Schafhirte Stefan Grießer sagt, dass es sich bei den gerissenen Schafen um ältere Tiere handelt, die sich derzeit in den Wäldern oberhalb von Umhausen aufhalten und dort kleinere Grasflächen abfressen. „Die Schafe hätten es richtig gut, wenn nicht der Schadwolf auf sie aufmerksam geworden wäre. Hoffentlich wird das Problem nun mit der Abschussverordnung gelöst“, sagt er gegenüber der RUNDSCHAU. Der Umhauser Gemeindevorstand stellt sich hinter die Schafhalter. „Um einen Beitrag zur Lösung des Wolfproblems auf den Umhauser Almen zu leisten, wurde eine Prämie ausgesetzt. Wird der Schadwolf erlegt, erhält der Jagdpächter, in dessen Revier der Abschuss getätigt wurde, die halbe Jagdpacht refundiert“, so Wolf.  

SICHTUNGEN ODER INFORMATIONEN DER BEHÖRDE MELDEN. Informationen zu aktuell laufenden Abklärungen sowie vorliegende Nachweise zu Großraubtieren werden vonseiten des Landes transparent und laufend für die Bevölkerung zur Verfügung gestellt: Unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs können sich Interessierte auf einer interaktiven Karte informieren (diese wird laufend befüllt). Dieses Service ist auch in der „Land Tirol-App“ als eigene Anwendung verfügbar und kann einfach am Smartphone genützt werden. Die „Land Tirol-App“ steht kostenfrei zum Download im „Apple App Store“ und im „Google Play Store“  zur Verfügung. Seitens des Landes wird die Bevölkerung einmal mehr gebeten, Hinweise auf Großraubtiere direkt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder über das Sichtungsformular www.tirol.gv.at/sichtmeldung an die Behörde zu melden.

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