Artikel teilen
Artikel teilen >

Erste Volksbefragung im Bezirk Imst

26. August 2025 | von Bernhard Friedle
Erste Volksbefragung im Bezirk Imst
Bild: Bernhard Friedle
Im Dezember 1952 wurde in Oetz die erste Volksbefragung im Bezirk Imst durchgeführt. Nach einer ähnlichen Abstimmung in Brixlegg war dies die zweite dieser Art in ganz Tirol. Bei der Abstimmung ging es um die Frage, ob neben dem bestehenden Gemeindefriedhof in Oetz ein zweiter Friedhof in der Oetzerau bei der Antoniuskirche errichtet werden sollte. Hintergrund war, dass der bestehende Friedhof in Oetz zu klein geworden war. Eine Erweiterung des Friedhofs in Oetz selbst hätte jedoch sehr hohe Kosten verursacht. Daher wurde die Idee aufgegriffen, im Ortsteil Oetzerau einen kleinen Friedhof anzulegen. Dies hätte die Friedhofskapazitäten in Oetz entlastet und die Erweiterung in Oetzerau wäre deutlich günstiger gewesen.
Die Abstimmung richtete sich an die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Oetzerau, Schlatt und Stufenreich. Die damalige Gemeindeführung unter Bürgermeister Gritsch setzte sich für die Schaffung eines Friedhofs in Oetzerau ein. Die Mehrheit stimmte jedoch mit 56 Prozent gegen die Errichtung eines neuen Friedhofs in Oetzerau und entschied sich dafür, die bestehenden Grabstätten in Oetz zu belassen.

Die damalige Gemeindeführung akzeptierte das Ergebnis der Abstimmung und beschloss, den bestehenden Friedhof in Oetz zu erweitern, anstatt einen neuen in Oetzerau zu errichten.
Im Frühjahr 1953 wurde dann, im Einklang mit dem Wunsch der Bevölkerung, die Friedhofserweiterung in Oetz umgesetzt. Für die damalige Zeit wurde diese Maßnahme mit der beträchtlichen Summe von 60.000 Schilling finanziert und erfolgreich realisiert.


 

Feedback geben

Feedback abschicken >
Nach oben
Wir verwenden Cookies, Tracking- und (Re-) Targeting-Technologien. Damit wollen wir unsere Webseite nutzerfreundlicher gestalten und fortlaufend verbessern. Wenn Sie unsere Webseite weiter nutzen, stimmen Sie dadurch der Verwendung von Cookies zu – ausgenommen sind Cookies für Google-Marketing-Produkte.
Einverstanden
Weiter ohne Google-Marketing-Produkte.
Weitere Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.