Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Härtefallfonds Phase IV

Mehr als 600.000 Euro für Selbstständige im Bezirk Imst ausbezahlt

Hinsichtlich des Härtefallfonds in Phase vier zieht Nationalrätin Liesi Pfurtscheller Bilanz für den Bezirk Imst: Im Betrachtungszeitraum seit November 2021 wurden dabei insgesamt über 600.000 Euro an 317 Personen ausbezahlt.
25. Jänner 2022 | von Mel Burger
Härtefallfonds Phase IV
Der Härtefallfonds richtet sich an Klein- und Ein-Personen-Unternehmen, wie Nationalrätin Liesi Pfurtscheller erklärt. Foto: ÖVP/Simonis
Von Barbara Heiss

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben es einige Unternehmer aufgrund von zahlreichen Lockdowns und erschwerten Zugangsbeschränkungen schwer. Der Härtefallfonds sei dabei eine der wichtigsten Förderungen der Bundesregierung für Selbstständige, so die Oberländer Abgeordnete zum Nationalrat. „Der Fonds wurde nach Beginn des ersten Lockdowns installiert und richtet sich an Klein- und Ein-Personen-Unternehmen. Mittlerweile ist dieser Fonds nach erneuter Verlängerung bereits in Phase vier angekommen und nach wie vor eine wesentliche Krisenunterstützung. Anspruchsberechtigte erhalten für die Monate November und Dezember mindestens 1.100 Euro, für die Monate Jänner bis März 2022 mindestens 600 Euro ausbezahlt. Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 Prozent, seit Beginn des Jahres 2022 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen“, erläutert VP-Nationalrätin Pfurtscheller. 

DIE HEIMISCHE WIRTSCHAFT UNTERSTÜTZEN. „Mit dem Härtefallfonds konnte vielen Unternehmenstreibenden geholfen werden. Bis jetzt wurden in Phase vier bereits knapp 650.000 Euro an 317 Personen ausbezahlt. Damit konnte die heimische Wirtschaft in der vierten Corona-Welle bestmöglich vom Bund unterstützt werden“, resümiert Pfurtscheller. Fast 550 Anträge seien bereits abgearbeitet und ausbezahlt worden. Durchschnittlich habe die Förderung pro Person circa 2.000 Euro ausgemacht. „Bis einschließlich 2. Mai 2022 ist es auch rückwirkend möglich, Mittel aus dem Härtefallfonds Phase vier für den Betrachtungszeitraum zwischen November 2021 und März 2022 zu beantragen“, so die Tiroler Abgeordnete abschließend.

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