Abgeblitzt
„Schützinnen-Petition“ aus Kappl vom Landtagsausschuss mehrheitlich zur Kenntnis genommen
17. März 2026 | von
Daniel Haueis
Das Schützengewehr ist Männersache, und Landesförderungen fließen weiterhin. Foto: stock.adobe.com, TonelloPhotography
Petitionen an den Landtag führen im besten Fall zu einer positiven Erledigung – wie etwa beim Ansinnen eines Bürgers, Urnen auch in der Privatwohnung aufbewahren zu dürfen. Es wurde ein entsprechender Antrag an den Landtag gestellt, der die Änderung des Gemeindesanitätsgesetzes vorsah und 2025 auch tatsächlich beschlossen hat. Dies ist selten, kommt aber vor. Die zweite Möglichkeit ist, dass ein Ansinnen vom zuständigen Regierungsmitglied weiterbearbeitet wird – auch dabei könnte etwas herauskommen. Und die dritte ist die „Kenntnisnahme des Ausschusses“, womit die Petition auch „enderledigt“ ist. Das trifft auf die Petition mit dem Titel „keine öffentlichen Gelder für Schützenvereine, die Frauen ausschließen“ der Kapplerin Magdalena Kurz zu. Darin hat es geheißen: „Öffentliche Gelder sind an öffentliche Werte gebunden. Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundprinzip, zu dem sich Land und Gemeinden ausdrücklich bekennen. Vereine, die Frauen pauschal ausschließen, dürfen nicht mit Steuergeld unterstützt werden.“
SPÖ HOFFT AUF KOMPANIEN. Auf https://mein.aufstehn.at/petitions/keine-offentlichen-gelder-fur-schutzenvereine-die-frauen-ausschliessen hat Kurz mit dieser Forderung mehr als 1.300 Unterstützer gefunden. Im Petitionsausschuss des Landtages, in dem alle Parteien vertreten sind, konnte sie damit aber nicht auf voller Linie überzeugen, denn die Petition wurde „mehrheitlich zur Kenntnis genommen“, wie der Landtagsklub der SPÖ (die Petitionsausschuss-Vorsitzende ist SP-Mandatarin) auf RUNDSCHAU-Anfrage hin mitteilt. Anders gesagt: Es gibt keinen Ausschussantrag zur Änderung, auch keine weitere Bearbeitung durch das zuständige Regierungsmitglied, es waren nicht einmal alle dafür, dass die Petition zur Kenntnis genommen wird. Bei der SPÖ betont man, dass die Gleichstellung ein zentrales politisches Ziel sei, die Veränderung aber von der Gesellschaft heraus erfolgen solle, also von den Schützenkompanien selbst. Die SPÖ ist auch zuversichtlich, „dass sich bei den Schützen was tut“. Rein formal beruft man sich darauf, dass die Förderung der Schützen den Förderrichtlinien entspreche – auch wenn es in § 22 der „Richtlinie zur Förderung der Kultur Volkskultur“ unter „Gleichbehandlung“ zu lesen ist: „Die Gleichstellung aller ist bei der Antragstellung sowie bei der Gewährung, Durchführung und Evaluierung von Förderungen zu berücksichtigen. Die Vorgaben der Antidiskriminierung, des Gender Mainstreaming und des Gender Budgeting sind zu beachten.“ Magdalena Kurz, die für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, hingegen war der Meinung: „Tradition rechtfertigt keine Diskriminierung. Steuergeld muss allen zugutekommen.“
SPÖ HOFFT AUF KOMPANIEN. Auf https://mein.aufstehn.at/petitions/keine-offentlichen-gelder-fur-schutzenvereine-die-frauen-ausschliessen hat Kurz mit dieser Forderung mehr als 1.300 Unterstützer gefunden. Im Petitionsausschuss des Landtages, in dem alle Parteien vertreten sind, konnte sie damit aber nicht auf voller Linie überzeugen, denn die Petition wurde „mehrheitlich zur Kenntnis genommen“, wie der Landtagsklub der SPÖ (die Petitionsausschuss-Vorsitzende ist SP-Mandatarin) auf RUNDSCHAU-Anfrage hin mitteilt. Anders gesagt: Es gibt keinen Ausschussantrag zur Änderung, auch keine weitere Bearbeitung durch das zuständige Regierungsmitglied, es waren nicht einmal alle dafür, dass die Petition zur Kenntnis genommen wird. Bei der SPÖ betont man, dass die Gleichstellung ein zentrales politisches Ziel sei, die Veränderung aber von der Gesellschaft heraus erfolgen solle, also von den Schützenkompanien selbst. Die SPÖ ist auch zuversichtlich, „dass sich bei den Schützen was tut“. Rein formal beruft man sich darauf, dass die Förderung der Schützen den Förderrichtlinien entspreche – auch wenn es in § 22 der „Richtlinie zur Förderung der Kultur Volkskultur“ unter „Gleichbehandlung“ zu lesen ist: „Die Gleichstellung aller ist bei der Antragstellung sowie bei der Gewährung, Durchführung und Evaluierung von Förderungen zu berücksichtigen. Die Vorgaben der Antidiskriminierung, des Gender Mainstreaming und des Gender Budgeting sind zu beachten.“ Magdalena Kurz, die für eine Stellungnahme nicht zu erreichen war, hingegen war der Meinung: „Tradition rechtfertigt keine Diskriminierung. Steuergeld muss allen zugutekommen.“