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„Ein richtiger Schritt“

Gemeinsames Bauamt der Stanzertaler Gemeinden

Strengen, Flirsch, Pettneu und St. Anton installieren ein gemeinsames Bauamt. Die Leiterstelle wurde bereits ausgeschrieben.
26. Mai 2026 | von Daniel Haueis
„Ein richtiger Schritt“
Bgm. Harald Sieß (l.): „Die Anforderungen werden immer vielfältiger.“ Bgm. Roland Wechner (r.): „Das Bauamt ist sicher eine Entlastung.“ Fotso: RS-Archiv
Für Bgm. Harald Sieß aus Strengen ist es ein „richtiger Schritt“, und das nicht nur, weil die Anforderungen vielfältiger werden und Spezialwissen erforderlich ist, das sich aufgrund zahlreicher Gesetzesnovellen auch immer wieder ändert. Ein gemeinsames Bauamt für die vier Stanzertaler Gemeinden ist auch eine personelle Frage: In den kommenden Jahren gehen besonders in Flirsch, Pettneu und St. Anton etliche Verwaltungsmitarbeiter in Pension, die für bauliche und raumordnungsrechtliche Angelegenheiten zuständig sind. Daher sind die Gemeinden der Überlegung näher getreten, die baulichen Angelegenheiten künftig über ein zentrales Bauamt abzuwickeln. Bgm. Roland Wechner aus Flirsch sieht’s ebenso – immerhin ist er Baubehörde (Bürgermeister) und Bauamtsleiter (Gemeindeamtsleiter) in Personalunion, der 2028 in den beruflichen Ruhestand treten wird. Er sieht das regionale Bauamt als Entlastung (für die Gemeindeverwaltungen) und „eine gute Sache“.

RUND 100.000 EURO AN KOS­TEN. Geplant ist, dass das „Regionale Bauamt Stanzertal“ im Gemeindeamt St. Anton untergebracht wird und am 1. September seine Tätigkeit aufnimmt. Die Ausschreibung der Bauamtsleiter-Stelle, so Bgm. Harald Sieß, ist bereits erfolgt. Inzwischen wurde die entsprechende Vereinbarung für alle vier Talgemeinden und eine mögliche Kostenaufteilung (nach Bauverfahren, Gebäudeanzahl, Baulandfläche, Gästebetten u.ä.) ausgearbeitet. Für Flirsch und Strengen ergäbe sich beispielsweise ein Anteil von jeweils rund 13 Prozent oder 14.000 bis 15.000 Euro. Es wird dies eine Verwaltungsgemeinschaft – Baubehörde bleibt der jeweilige Bürgermeister, die Selbstständigkeit der Gemeinden, ihre Rechte und Pflichten sowie die Zuständigkeit ihrer Organe werden durch die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft nicht berührt. Sie handelt für die Gemeinden, deren Geschäfte sie besorgt. Die Führung und Erledigung der Geschäfte der Verwaltungsgemeinschaft obliegt der Standortgemeinde St. Anton.

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