„Extrem hoher jagdlicher Handlungsbedarf“
Oberes Gericht: Waldgämsen-Abschuss, um Waldschäden zu verhindern
Im Oberen Gericht halten sich vermehrt Gämsen im Wald auf. In bestimmten Bereichen mehrerer Jagden soll daher der Abschuss erhöht werden, um Wildschäden hintanhalten zu können.
9. Juni 2026
Gämsen, die im Oberen Gericht Waldschäden verursachen, sollen in bestimmten Bereichen vermehrt bejagt werden. Symbolfoto: RS-Archiv
Ein Beispiel: Im Bereich „Martha“ der Eigenjagd Nauders Tief-Selles, aber auch im gesamten Jagdgebiet Tief-Selles wurde erhebliches Waldgamsvorkommen festgestellt. Da dort aber die Waldverjüngung deutlich besser sein könnte, herrscht Handlungsbedarf – anders gesagt: Für die Verjüngung des Waldes erscheint eine intensive Bejagung dieser „Waldgämsen“ nötig bzw. gerechtfertigt, denn die festgestellten Waldschäden seien in einigen Bereichen besonders auf das Gamswild rückführbar. Um Schäden am Wald zu vermeiden, aber auch landwirtschaftliche Nutztiere nicht zu gefährden (Stichwort: Gamsblindheit), wurde der Antrag eingebracht, vermehrt Gamswild zu erlegen. Die BH Landeck schreibt daher etwa vor, dass von den für das Jagdjahr 2025/2026 im Abschussplan freigegebenen Gämsen mindestens acht Stück in der potenziellen Schadfläche als Schwerpunktabschüsse zu erlegen sind, das getötete Wild ist vorzulegen, und die Schusszeit für Gamswild wird auf den 1. Juni vorverlegt (in der potenziellen Schadfläche und unter Beachtung des Muttertierschutzes). In ähnlicher Weise sind weitere Jagdgebiete im Obergricht betroffen: In der Genossenschaftsjagd Pfunds Kobl Hengst z.B. sind mindestens zwölf Waldgämsen in der potenziellen Schadfläche als Schwerpunktabschüsse zu erlegen, in der Eigenjagd Lader-Heuberg-Waldteil sind’s mindestens sechs. Auch in den Vorjahren hat es solche Bescheide im Hegebereich Pfunds gegeben, heuer sind weitere Flächen hinzugekommen.
183 GÄMSEN IM ABSCHUSSPLAN. Der Abschuss von Gamswild im Hegebereich Pfunds wurde bei der Abschussplanung einvernehmlich mit der Jägerschaft auf 183 Stück festgelegt, im Vorjahr waren es 169. Die Bescheide zielen auch hier darauf ab, die Bejagung des Gamswildes auf jene Bereiche zu fokussieren, wo die Waldschäden verursacht werden. Diese Gebiete wurden von Jägerschaft, Grundeigentümern, Bezirksforstinspektion bzw. Wildbach- und Lawinenverbauung gemeinsam erhoben. In anderen Bereichen, insbesondere außerhalb der betroffenen Waldgebiete, soll der Jagddruck auf das Gamswild dafür reduziert werden.
KONFLIKT. Auch ein Verein ist in diesen Fall involviert, der etwas dagegen hat. Das Land sagt: Dessen Beschwerde wurde vom Landesverwaltungsgericht im September 2025 abgewiesen, die vorgeschriebenen Maßnahmen bestätigt. Das Gericht hat den günstigen Erhaltungszustand der betroffenen Gamswildpopulation bestätigt sowie die Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen im Sinne der Schutzwaldbewirtschaftung ausdrücklich erkannt. Das Land zitiert aus dem Erkenntnis: „Eine anderweitige zufriedenstellende Lösung kommt nicht in Betracht. Der Erhaltungszustand der betroffenen Gamswildpopulation ist auf allen Ebenen als günstig anzusehen, daran ändern die angeordneten Maßnahmen nichts. Eine wirksame Überwachung der Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Gamswildpopulation ist sichergestellt.“
Ein hoher Waldgams-Bestand hat Auswirkungen auf den Schutzwald und dessen Schutzfunktion für den Siedlungsraum, was wiederum kostenintensive technische Verbauungen nach sich ziehen würde. Konsequenz für die Waldeigentümer könnte bei Vorliegen intensiver Wildschäden der Ausschluss von Förderprogrammen sein.
183 GÄMSEN IM ABSCHUSSPLAN. Der Abschuss von Gamswild im Hegebereich Pfunds wurde bei der Abschussplanung einvernehmlich mit der Jägerschaft auf 183 Stück festgelegt, im Vorjahr waren es 169. Die Bescheide zielen auch hier darauf ab, die Bejagung des Gamswildes auf jene Bereiche zu fokussieren, wo die Waldschäden verursacht werden. Diese Gebiete wurden von Jägerschaft, Grundeigentümern, Bezirksforstinspektion bzw. Wildbach- und Lawinenverbauung gemeinsam erhoben. In anderen Bereichen, insbesondere außerhalb der betroffenen Waldgebiete, soll der Jagddruck auf das Gamswild dafür reduziert werden.
KONFLIKT. Auch ein Verein ist in diesen Fall involviert, der etwas dagegen hat. Das Land sagt: Dessen Beschwerde wurde vom Landesverwaltungsgericht im September 2025 abgewiesen, die vorgeschriebenen Maßnahmen bestätigt. Das Gericht hat den günstigen Erhaltungszustand der betroffenen Gamswildpopulation bestätigt sowie die Notwendigkeit der angeordneten Maßnahmen im Sinne der Schutzwaldbewirtschaftung ausdrücklich erkannt. Das Land zitiert aus dem Erkenntnis: „Eine anderweitige zufriedenstellende Lösung kommt nicht in Betracht. Der Erhaltungszustand der betroffenen Gamswildpopulation ist auf allen Ebenen als günstig anzusehen, daran ändern die angeordneten Maßnahmen nichts. Eine wirksame Überwachung der Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Gamswildpopulation ist sichergestellt.“
Ein hoher Waldgams-Bestand hat Auswirkungen auf den Schutzwald und dessen Schutzfunktion für den Siedlungsraum, was wiederum kostenintensive technische Verbauungen nach sich ziehen würde. Konsequenz für die Waldeigentümer könnte bei Vorliegen intensiver Wildschäden der Ausschluss von Förderprogrammen sein.
Daniel Haueis 




