„Ich bin froh, dass ich oben wieder bauen kann“
Grins: Vergleich zwischen Land, Gemeinde und Isolde Krug – Neubau beginnt demnächst
Die belastende Situation für Familie Krug in Grins hat ein Ende: Das Haus kann neu errichtet werden, finanziert von Gemeinde, Land und Isolde Krug.
2. November 2026
Massive Risse traten im Haus auf (Foto vom Juni 2024). Foto: RS-Archiv
Diese Woche wird im Landtag ein Schlussstrich unter einen fast drei Jahre schwelenden Konflikt und eine ebenso lange belastende Situation gezogen: Die Abgeordneten segnen einen Vergleich zwischen Land, Gemeinde Grins und Isolde Krug ab, der der Grinnerin die Möglichkeit gibt, auf dem Platz ihres inzwischen komplett abgerissenen „Huamats“ ein neues Haus zu errichten. Es war bei der Umsetzung eines Straßenzufahrtsprojekts der Gemeinde, an dem das Land beteiligt war, zu gravierenden Auswirkungen auf Krugs Haus gekommen: mehr als fingerdicke Risse in Mauern traten auf, Türen konnten nicht mehr geschlossen werden u.a.m., sodass ein Betretungsverbot erlassen werden musste und schließlich sogar der Abbruch nötig wurde. Von Sachverständigen wurde als Hauptursache die mangelhafte Drainagierung/Entwässerung/Versickerung und Retention der anfallenden Oberflächenwässer festgestellt, eine untergeordnete Ursache liege in einer teilweise nicht fachgerechten Fundamentierung des bisherigen Wohnhauses. Mit diesem Wissen ist es nun vor dem Bezirksgericht Landeck zu einem Vergleich gekommen, den die Landesregierung noch vom Landtag absegnen lassen muss (zumindest den das Land betreffenden Teil).
KOSTENTEILUNG. Die von Sachverständigen erarbeitete Gesamtkostenaufstellung für die Wiedererrichtung des Wohnhauses ergibt 1,4 Millionen Euro. Isolde Krug trägt als Ausgleich „Neu für Alt“ sowie unter Berücksichtigung der Fundamentierungsmängel 300.000 Euro, die Gemeinde Grins übernimmt 600.000 und das Land Tirol 500.000 Euro. Die Gemeinde bezahlt mehr als das Land, weil die Gemeindestraße über dem Haus wegen des Schwerverkehrs zu einer Baustelle der Wildbauch- und Lawinenverbauung ausschließlich die Gemeinde betrifft. Zusätzlich zu den Wiedererrichtungskosten des Wohnhauses fallen Baugrubensicherungsmaßnahmen an, im Zuge der Neuerrichtung des Wohnhauses erfolgt auch die notwendige Sanierung der Zufahrtsstraße. Bgm. Franz Benedikt kommentiert den Vergleich zufrieden, aber knapp: „Alles erledigt … Es passt alles.“
BAUSTART DEMNÄCHST. Isolde Krug – vertreten von Rechtsanwalt Dr. Werner Fuchs aus Landeck – hat wie die Gemeinde Grins und das Land Tirol ausdrücklich auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche und auf die Anfechtung dieses Vergleichs verzichtet. Vor allem aber ist sie froh, dass nun, nach fast drei Jahren, das Licht am Ende des Tunnels richtig hell wird: „Wir bauen oben wieder“, verkündet sie erfreut. Der Baubescheid liege schon vor, das Haus werde nicht mehr so hoch, dafür länger gebaut. Baubeginn könne eventuell noch heuer sein, spätestens aber im Frühjahr 2027. Froh ist sie auch, dass ein im Raum stehender Hangrutsch nicht bestätigt werden konnte – denn dann hätte sie nicht mehr bauen können, wo sie aufgewachsen ist. Dass sie nun „den großen Batzen los“, die Belastung für sie und die Kinder nach knapp drei Jahren fast zu Ende ist und der Neubau auf dem Platz ihres „Huamats“ fixiert ist, stimmt sie einfach „froh“. Es wartet aber einiges an Arbeit: Isolde Krug wurde von Sachverständigen und Fachleuten aufgeklärt, dass ohne umfangreiche Eigenleistungen beim Hochbau die zur Verfügung gestellte Entschädigungssumme nicht ausreichen werde.
KOSTENTEILUNG. Die von Sachverständigen erarbeitete Gesamtkostenaufstellung für die Wiedererrichtung des Wohnhauses ergibt 1,4 Millionen Euro. Isolde Krug trägt als Ausgleich „Neu für Alt“ sowie unter Berücksichtigung der Fundamentierungsmängel 300.000 Euro, die Gemeinde Grins übernimmt 600.000 und das Land Tirol 500.000 Euro. Die Gemeinde bezahlt mehr als das Land, weil die Gemeindestraße über dem Haus wegen des Schwerverkehrs zu einer Baustelle der Wildbauch- und Lawinenverbauung ausschließlich die Gemeinde betrifft. Zusätzlich zu den Wiedererrichtungskosten des Wohnhauses fallen Baugrubensicherungsmaßnahmen an, im Zuge der Neuerrichtung des Wohnhauses erfolgt auch die notwendige Sanierung der Zufahrtsstraße. Bgm. Franz Benedikt kommentiert den Vergleich zufrieden, aber knapp: „Alles erledigt … Es passt alles.“
BAUSTART DEMNÄCHST. Isolde Krug – vertreten von Rechtsanwalt Dr. Werner Fuchs aus Landeck – hat wie die Gemeinde Grins und das Land Tirol ausdrücklich auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche und auf die Anfechtung dieses Vergleichs verzichtet. Vor allem aber ist sie froh, dass nun, nach fast drei Jahren, das Licht am Ende des Tunnels richtig hell wird: „Wir bauen oben wieder“, verkündet sie erfreut. Der Baubescheid liege schon vor, das Haus werde nicht mehr so hoch, dafür länger gebaut. Baubeginn könne eventuell noch heuer sein, spätestens aber im Frühjahr 2027. Froh ist sie auch, dass ein im Raum stehender Hangrutsch nicht bestätigt werden konnte – denn dann hätte sie nicht mehr bauen können, wo sie aufgewachsen ist. Dass sie nun „den großen Batzen los“, die Belastung für sie und die Kinder nach knapp drei Jahren fast zu Ende ist und der Neubau auf dem Platz ihres „Huamats“ fixiert ist, stimmt sie einfach „froh“. Es wartet aber einiges an Arbeit: Isolde Krug wurde von Sachverständigen und Fachleuten aufgeklärt, dass ohne umfangreiche Eigenleistungen beim Hochbau die zur Verfügung gestellte Entschädigungssumme nicht ausreichen werde.
Daniel Haueis 







