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Informationsfreiheit vs. kritische Infrastruktur

Gepatschspeicher: WWF soll mittels Gerichtsurteil Einblick in Sicherheitsunterlagen erhalten – Tiwag prüft Revision

Das Landesverwaltungsgericht Tirol verpflichtet die Tiwag, dem WWF umfangreiche Sicherheitsunterlagen zum Gepatsch-Speicher zur Verfügung zu stellen. Die Umweltschutzorganisation sieht darin einen wichtigen Schritt zu mehr Transparenz und Bevölkerungsschutz. Der Landesenergieversorger verweist hingegen auf den Schutz kritischer Infrastruktur und prüft eine Revision.

21. Juli 2026
Informationsfreiheit vs. kritische Infrastruktur
Laut WWF umfasst die gerichtliche Anordnung u. a. Berichte und Kartierungen zu Naturgefahren – dazu zählt etwa auch das Szenario eines Felssturzes in den Speicher. Foto: RS-Archiv
Die Tiwag muss der Umweltschutzorganisation WWF binnen zwei Wochen umfangreiche Informationen zu möglichen Gefahren und zur Sicherheitsvorsorge beim Gepatsch-Speicher übermitteln. Das geht aus einem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom 14. Juli hervor. Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des WWF vom 24. November 2025, den die Tiwag nach Ansicht der Umweltorganisation nur teilweise und unzureichend beantwortet hatte.

UMFANGREICHE UNTERLAGEN GEFORDERT. Laut WWF umfasst die gerichtliche Anordnung unter anderem Berichte und Kartierungen zu Naturgefahren, aktuelle Flutwellenberechnungen, Alarmpläne, Überflutungskarten sowie Untersuchungen zu möglichen Störfällen. Dazu zählt u. a. auch das Szenario eines Felssturzes in den Speicher. Auch Unterlagen über die Zusammenarbeit mit dem Katastrophen- und Zivilschutz sowie die Berücksichtigung klimabedingter Naturgefahren sollen herausgegeben werden. Dies gelte besonders im Hochgebirge, wo Gletscherschwund und tauender Permafrost die Stabilität von Felsflanken und Hängen beeinträchtigen könnten. „Die Bevölkerung hat ein berechtigtes Interesse daran, wie Risiken bewertet werden und welche Vorsorge für den Ernstfall getroffen wird“, sagt Maximilian Frey vom Tiroler WWF-Büro. Der WWF sieht die Unterlagen auch im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau des Kraftwerks Kaunertal als bedeutsam an.

SPANNUNGSFELD. Die Tiwag nimmt das Erkenntnis nach eigenen Angaben zur Kenntnis und prüft die Entscheidung derzeit im Detail. Laut dem Landesenergieversorger verweist allerdings das Gericht selbst auf ein Spannungsfeld zwischen Informationsfreiheit und dem Schutz kritischer Infrastruktur. Nach Ansicht der Tiwag seien dabei noch grundlegende Rechtsfragen zu klären. „Die Tiwag bekennt sich zu Transparenz und einem offenen Informationszugang. Gleichzeitig tragen wir Verantwortung für den Schutz sicherheitsrelevanter Informationen über kritische Infrastruktur. Die notwendige rechtliche Klärung dieser Interessen wird nun sorgfältig geprüft. Unabhängig davon haben die Sicherheit unserer Anlagen und der Schutz der Bevölkerung für die Tiwag oberste Priorität“, heißt es in einer Stellungnahme. Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat deshalb eine Revision an die Höchstgerichte ausdrücklich zugelassen.

KRITIK AUS DEM KAUNERTAL. Kritik an der Einschätzung von Stauseen als Hochwasserschutz kommt auch von Marlies Penz („lebenswertes kaunertal“). Sie bezeichnet es als Irrtum, dass kommerziell genutzte Speicher verlässlich vor Hochwasser schützen würden. Da diese zur Stromerzeugung möglichst gut gefüllt würden, stehe bei Starkregen nicht automatisch ausreichend Rückhalteraum zur Verfügung. Penz verweist zudem darauf, dass angesichts zunehmender Trockenperioden, Starkregenereignisse und des auftauenden Permafrosts mögliche Gefahren besonders sorgfältig untersucht werden müssten.

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