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Revision ohne Aufschub

Agrar Zams: LVwG-Urteil gültig, Vermögen übergeben

Im langjährigen Streit um das Vermögen der Agrargemeinschaft Zams hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Tirol der Gemeinde endgültig Recht gegeben. Trotz einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist das Urteil rechtskräftig und vollstreckbar. Verwaltung, Verträge und Millionenvermögen wurden bereits auf die Gemeinde übertragen.
10. Feber 2026 | von Herbert Tiefenbacher
Revision ohne Aufschub
Schotterabbau am Murkegel der Silberspitze: Die Erlöse fließen künftig direkt in das Gemeinde-Budget. Foto: Herbert Tiefenbacher
Im Zentrum des Streits stand das sogenannte „Gemeindegut“ in Zams. Am 7. November 2025 bestätigte das LVwG Tirol den Bescheid der Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde und wies die Beschwerde der Agrargemeinschaft gegen wesentliche Spruchpunkte als unbegründet ab. Damit steht fest: Die betroffenen Grundstücke und Vermögenswerte sind ehemaliges Gemeindegut und gehören der Gemeinde Zams. Das Urteil stellt klar, dass die behauptete Hauptteilung von 1966 keine rechtlich gültige Hauptteilung war. Folglich gehören rund 4.300 Hektar Grund und Boden, Bankguthaben von 2,5 Millionen Euro sowie jährliche Pachteinnahmen von knapp einer halben Million Euro der Gemeinde.

REVISION WIRKT NICHT. LVwG-Präsident Dr. Klaus Wallnöfer erklärte auf Anfrage der RUNDSCHAU, dass das Erkenntnis „mit dem Tag der Zustellung rechtskräftig wird, auch wenn noch außerordentliche Rechtsmittel offen sind“. Die Agrargemeinschaft Zams hat eine außerordentliche Revision beim LVwG eingebracht, die bereits an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien übermittelt wurde. Eine solche Revision hat jedoch keine aufschiebende Wirkung – das Urteil ist sofort vollstreckbar. Mit einer Entscheidung des VwGH ist laut Wallnöfer erst in bis zu einem Jahr zu rechnen. Gemäß Gerichtsbeschluss wird die Agrargemeinschaft wie eine Gemeindegutsagrargemeinschaft behandelt. „Ja, alles Barvermögen ist an die Gemeinde Zams zu übergeben“, bestätigte Wallnöfer. Versuche, eine Stellungnahme vom Agrar-Obmann Pepi Hammerl zu erhalten, blieben erfolglos.

FORMELLE ÜBERGABE – WEICHEN NEU GESTELLT. Bgm. Benedikt Lentsch bezeichnete das Urteil als „Meilenstein für Zams“. Die angebliche Hauptteilung sei keine gewesen, „und das Vermögen gehört der Gemeinde“. Dies sei ein „riesiger Mehrwert für unsere Gemeinde und alle Gemeindebürger“. Mit den neuen Mitteln sei die finanzielle Lage für viele Jahre gesichert. „Nun gilt es, verantwortungsbewusst und gewissenhaft damit umzugehen“, so Lentsch. Verträge, Bankkonten und Buchhaltung wurden bereits auf die Gemeinde überschrieben. Der Sitz der Gemeindegutsagrargemeinschaft Zams ist nun im Gemeindeamt. Der Gemeinderat hat die Verwaltung des Gemeindeguts wie berichtet neu organisiert: In geheimer Wahl wurden Bürgermeister Benedikt Lentsch als Substanzverwalter, Vizebürgermeis­ter Simon Zangerl als Stellvertreter und Gemeinderat Stefan Zotz für die Rechnungsprüfung bestimmt. Die Wahl des zweiten Stellvertreters war knapp und parteiintern umstritten; Gemeinderat Christoph Kohler komplettiert das Team, das ausschließlich aus der Lentsch-Liste stammt.

HAUPTTEILUNG SPALTETE. Der Millionenstreit war über Jahrzehnte ungelöst: Bereits 1966 führte eine von der Agrarbehörde veranlasste Hauptteilung dazu, dass die Zammer Grundbesitzverhältnisse zugunsten der Agrarier verteilt wurden, während die Gemeinde leer ausging. Rund 60 Jahre später hat das Landesverwaltungsgericht diese Entscheidung rückgängig gemacht – mit möglicherweise weitreichenden Folgen für andere Tiroler Gemeinden, in denen ähnliche Hauptteilungen erfolgt sind. Schon damals war das Vorgehen umstritten, weil Kritiker auf die fehlende Kompensation für die Gemeinde und die einseitige Begünstigung der Agrarier hinwiesen. Das aktuelle Urteil bestätigt diese Kritik und stellt Vermögen sowie Verwaltung des Gemeindeguts wieder unter Kontrolle der Gemeinde Zams.

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