Schwerwiegend falsche Entscheidung
Stanz: Der „Fall“ Josef Patscheider irritiert – die Diözese ist sehr selbstkritisch
12. Mai 2026 | von
Daniel Haueis
Josef Patscheider wurde Ende 1987 als mithelfender Priester in die Pfarre Stanz entsendet. Foto: Daniel Haueis
Der 1914 am Reschen geborene Pfarrer Josef Patscheider war in Jenbach Dekan. 1986 wurde er wegen Missbrauchs acht minderjähriger Mädchen verurteilt und musste die Pfarre verlassen. Am 21. November 1987 aber kam er auf Anordnung des damaligen Generalvikars Josef Hammerl, der den erkrankten Bischof Reinhold Stecher vertrat, für rund eineinhalb Jahre als mithelfender Priester nach Stanz. Bekannt wurde Patscheiders Vergangenheit in Stanz aber erst vor Kurzem, weil Filmemacher Georg Lembergh für die Dokumentation „(K)einen Ton sagen“ auch den Fall Patscheiders recherchiert hat. „Ich war zutiefst schockiert, als ich … erfahren habe, was sich Josef Patscheider früher geleistet hat, denn das wurde in Stanz damals tunlichst verschwiegen“, berichtet ein Stanzer. Patscheider dürfte in Stanz auch die Erstkommunion gespendet und die Vorbereitung darauf durchgeführt haben, was nun, nach Bekanntwerden der Vorgeschichte jedenfalls diesen Stanzer „sehr belastet“. Markus Auer, damals Ministrantenführer, war ebenfalls „total schockiert“, als er nun vom Missbrauch Patscheiders erfuhr. „Ich bin unheimlich erschrocken und empfinde es total schlimm“, so Auer. Er hätte dies – wie wohl ganz Stanz – Patscheider nicht zugetraut, der mit der Bevölkerung herzlich gewesen sei und auch ihn als Ministrantenführer respektiert habe. Markus Auer hat Patscheider in guter Erinnerung und damals keinesfalls einen Verdacht gehegt (es liegen auch keine Hinweise auf Übergriffe in Stanz vor). Die Diözese Innsbruck hat im Zusammenhang mit diesem Fall übrigens Anfragen und Stellungnahmen erhalten, auch aus Stanz.
„STRUKTURELLE VERSAGEN KIRCHLICHER ENTSCHEIDUNGSMECHANISMEN“. Wie aber konnte ein Priester, der wegen Missbrauchs verurteilt, bereits 73 Jahre alt und damit sozusagen pensionsreif war, nochmals in eine Pfarre entsendet werden? Dr. Hannes Wechner, Leiter der Stabsstelle Generalvikar der Diözese Innsbruck, urteilt glasklar: „Aus heutiger Sicht muss unmissverständlich festgehalten werden: Die Entsendung eines rechtskräftig wegen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen verurteilten Priesters in eine Pfarrgemeinde war eine falsche Entscheidung. Sie würde heute unter keinen Umständen mehr getroffen.“ Die Hintergründe der damaligen Entscheidungen seien nicht bekannt. Die kirchlichen Reaktionen und Standards der 1970er- und 1980er-Jahre hätten den heutigen Maßstäben, Regelungen und Schutzkonzepten jedenfalls in keiner Weise entsprochen. „Diese historische Realität ist schmerzhaft, aber muss benannt werden. Unabhängig davon trägt die Diözese die Verantwortung für diese Entscheidung, die sich aus heutiger Sicht als schwerwiegend falsch erweist“, sagt Wechner. Auch die Entscheidung, Patscheider nicht zu „pensionieren“ sei aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar: „Dass Josef Patscheider trotz seines Alters nicht endgültig aus dem pastoralen Dienst genommen wurde, zeigt deutlich das strukturelle Versagen kirchlicher Entscheidungsmechanismen jener Zeit.“
„GRAVIERENDES FEHLVERHALTEN“. Es ist heute auch nicht eindeutig zu klären, wer zu welchem Zeitpunkt Kenntnis von den Taten oder der Verurteilung Patscheiders hatte. „Dass die Pfarrgemeinde Stanz offenbar nicht über die Vorgeschichte informiert wurde, muss aus heutiger Sicht als gravierendes Fehlverhalten der zuständigen kirchlichen Stellen benannt werden“, heißt es aus dem Generalvikariat. Unwahrscheinlich sei, dass Teile der damaligen Diözesanleitung keine Kenntnis davon hatten, als Josef Patscheider am 21. November 1987 in Stanz eintraf und bis Sommer 1989 blieb (allerdings mit mehreren längeren Aufenthalten von Sommer 1988 bis Sommer 1989 im Moorbad St. Felix).
Die Diözese Innsbruck scheint gelernt zu haben: „Betont werden muss, dass in den vergangenen Jahren umfassende Maßnahmen zur Prävention, Aufarbeitung und Verhinderung sexualisierter Gewalt gesetzt wurden. Dazu zählen verbindliche Meldepflichten, unabhängige Kontrollinstanzen, Präventionskonzepte sowie klare Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“, sagt Dr. Hannes Wechner.
„STRUKTURELLE VERSAGEN KIRCHLICHER ENTSCHEIDUNGSMECHANISMEN“. Wie aber konnte ein Priester, der wegen Missbrauchs verurteilt, bereits 73 Jahre alt und damit sozusagen pensionsreif war, nochmals in eine Pfarre entsendet werden? Dr. Hannes Wechner, Leiter der Stabsstelle Generalvikar der Diözese Innsbruck, urteilt glasklar: „Aus heutiger Sicht muss unmissverständlich festgehalten werden: Die Entsendung eines rechtskräftig wegen sexualisierter Gewalt an Minderjährigen verurteilten Priesters in eine Pfarrgemeinde war eine falsche Entscheidung. Sie würde heute unter keinen Umständen mehr getroffen.“ Die Hintergründe der damaligen Entscheidungen seien nicht bekannt. Die kirchlichen Reaktionen und Standards der 1970er- und 1980er-Jahre hätten den heutigen Maßstäben, Regelungen und Schutzkonzepten jedenfalls in keiner Weise entsprochen. „Diese historische Realität ist schmerzhaft, aber muss benannt werden. Unabhängig davon trägt die Diözese die Verantwortung für diese Entscheidung, die sich aus heutiger Sicht als schwerwiegend falsch erweist“, sagt Wechner. Auch die Entscheidung, Patscheider nicht zu „pensionieren“ sei aus heutiger Sicht nicht nachvollziehbar: „Dass Josef Patscheider trotz seines Alters nicht endgültig aus dem pastoralen Dienst genommen wurde, zeigt deutlich das strukturelle Versagen kirchlicher Entscheidungsmechanismen jener Zeit.“
„GRAVIERENDES FEHLVERHALTEN“. Es ist heute auch nicht eindeutig zu klären, wer zu welchem Zeitpunkt Kenntnis von den Taten oder der Verurteilung Patscheiders hatte. „Dass die Pfarrgemeinde Stanz offenbar nicht über die Vorgeschichte informiert wurde, muss aus heutiger Sicht als gravierendes Fehlverhalten der zuständigen kirchlichen Stellen benannt werden“, heißt es aus dem Generalvikariat. Unwahrscheinlich sei, dass Teile der damaligen Diözesanleitung keine Kenntnis davon hatten, als Josef Patscheider am 21. November 1987 in Stanz eintraf und bis Sommer 1989 blieb (allerdings mit mehreren längeren Aufenthalten von Sommer 1988 bis Sommer 1989 im Moorbad St. Felix).
Die Diözese Innsbruck scheint gelernt zu haben: „Betont werden muss, dass in den vergangenen Jahren umfassende Maßnahmen zur Prävention, Aufarbeitung und Verhinderung sexualisierter Gewalt gesetzt wurden. Dazu zählen verbindliche Meldepflichten, unabhängige Kontrollinstanzen, Präventionskonzepte sowie klare Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“, sagt Dr. Hannes Wechner.

