Es geht um die Spielregeln des Miteinanders
Hundehalterin missachtete Leinenverordnung und wurde von Jungkühen attackiert
Ein bedauerlicher Vorfall ereignete sich am Mittwoch, dem 4. Oktober, abends im Gemeindegebiet von Ehenbichl. Eine 51-jährige Hundehalterin war mit ihren beiden Hunden, die nicht angeleint waren, auf einer Jungviehweide unterwegs. Eine der jungen Kühe attackierte einen Hund und verletzte diesen wie auch seine Besitzerin, als diese versuchte, die Kuh abzuwehren.
Von Sabine Schretter
9. Oktober 2023
Die Jungviehweide in Ehenbichl wurden von den Landwirten ordnungsgemäß eingezäunt und beschildert. Foto: WInkler
Von Sabine Schretter.
Wären die „Spielregeln des Miteinanders“, wie Bezirksbauernobmann Christian Angerer sagt, eingehalten worden, wäre der bedauernswerte Vorfall wahrscheinlich zu verhindern gewesen. Auf der Jungviehweide, die sich zwei einheimische Landwirte teilen, standen zum Zeitpunkt des Vorfalls 19 Stück Vieh. Die Weide ist abgezäunt und mit einem Schranken gesichert. Eine Hinweistafel „Achtung Weidevieh! Bitte Abstand halten!“ und ein Weiderost am Weg verdeutlichen die Situation zusätzlich. Für Fußgänger und Radfahrer ist die Jungviehweide zugänglich. Und Hunde gehören dort an die Leine. „Im Gemeindegebiet von Ehenbichl wurde schon vor Jahren eine Leinenpflicht verordnet“, erklärte Bgm. Wolfgang Winkler auf Anfrage der RUNDSCHAU. Vom Vorfall am Mittwochabend hat er durch die Medien erfahren. Ähnliches sei in Ehenbichl bisher nicht nie passiert. „Die Jungviehweide ist abgezäunt und ordnungsgemäß beschildert. Die beiden Landwirte haben alles richtig gemacht, werden aber kommenden Donnerstag (12. Oktober, Anm. d. Red.) einvernommen.“ Wenig Verständnis zeigt Bgm. Winkler dafür, jetzt den Landwirten den schwarzen Peter zuzuschieben. „Die Leinenverordnung ist durch das Landespolizeigesetz genau definiert. Wie sich die Szene am Mittwochabend genau abgespielt hat, kann keiner von uns sagen, es war ja niemand vor Ort. Wir wissen mittlerweile aber, dass die Hundehalterin nicht aus der Gemeinde Ehenbichl stammt.“ Am Tag nach dem Vorfall sprach Bgm. Winkler mit ihr. Aufgrund ihrer Verletzungen befand sich die Geschädigte stationär zur Behandlung im Bezirkskrankenhaus Reutte. Bgm. Winkler bedauert den Vorfall und wünscht der Hundehalterin baldige Genesung. Für die beiden Landwirte hofft er, dass ein Verfahren eingestellt wird.
Keine Schuldumkehr. Auch Bezirksbauernobmann Chris-tian Angerer zeigt sich angesichts des Vorfalls in Ehenbichl sehr betroffen: „Mein Bedauern über den Unfall ist groß und meine aufrichtigen Genesungswünsche gelten der betroffenen Verletzten und ihrem Vierbeiner.“ Er appelliert jedoch gleichzeitig an die Vernunft, den Respekt und den Hausverstand der Bevölkerung im Umgang mit Weidetieren. „Es gibt sehr gut ausgearbeitete Verhaltensregeln für den Spaziergang mit Hund im Bereich von Almen und Weiden, die auch über die Medien immer wieder entsprechend kommuniziert werden. Auch versehen unsere Landwirte die Eingänge zu ihren Weiden mit entsprechenden Schildern und weisen Fußgänger auf die diversen Gefahren hin. Im konkreten Fall sind ebenfalls diese Hinweisschilder vorhanden“, klärt Angerer auf. Er hält mit Deutlichkeit fest: „Im Sinne einer Schuldumkehr darf nicht passieren, dass der Landwirt, der mit Hinweisschildern ausdrücklich auf die möglichen Gefahren bei einer Begegnung von Weidetieren mit Hunden hinweist, für das nicht regelkonforme Verhalten beim Wandern mit Hunden verantwortlich gemacht wird.“
Wären die „Spielregeln des Miteinanders“, wie Bezirksbauernobmann Christian Angerer sagt, eingehalten worden, wäre der bedauernswerte Vorfall wahrscheinlich zu verhindern gewesen. Auf der Jungviehweide, die sich zwei einheimische Landwirte teilen, standen zum Zeitpunkt des Vorfalls 19 Stück Vieh. Die Weide ist abgezäunt und mit einem Schranken gesichert. Eine Hinweistafel „Achtung Weidevieh! Bitte Abstand halten!“ und ein Weiderost am Weg verdeutlichen die Situation zusätzlich. Für Fußgänger und Radfahrer ist die Jungviehweide zugänglich. Und Hunde gehören dort an die Leine. „Im Gemeindegebiet von Ehenbichl wurde schon vor Jahren eine Leinenpflicht verordnet“, erklärte Bgm. Wolfgang Winkler auf Anfrage der RUNDSCHAU. Vom Vorfall am Mittwochabend hat er durch die Medien erfahren. Ähnliches sei in Ehenbichl bisher nicht nie passiert. „Die Jungviehweide ist abgezäunt und ordnungsgemäß beschildert. Die beiden Landwirte haben alles richtig gemacht, werden aber kommenden Donnerstag (12. Oktober, Anm. d. Red.) einvernommen.“ Wenig Verständnis zeigt Bgm. Winkler dafür, jetzt den Landwirten den schwarzen Peter zuzuschieben. „Die Leinenverordnung ist durch das Landespolizeigesetz genau definiert. Wie sich die Szene am Mittwochabend genau abgespielt hat, kann keiner von uns sagen, es war ja niemand vor Ort. Wir wissen mittlerweile aber, dass die Hundehalterin nicht aus der Gemeinde Ehenbichl stammt.“ Am Tag nach dem Vorfall sprach Bgm. Winkler mit ihr. Aufgrund ihrer Verletzungen befand sich die Geschädigte stationär zur Behandlung im Bezirkskrankenhaus Reutte. Bgm. Winkler bedauert den Vorfall und wünscht der Hundehalterin baldige Genesung. Für die beiden Landwirte hofft er, dass ein Verfahren eingestellt wird.
Keine Schuldumkehr. Auch Bezirksbauernobmann Chris-tian Angerer zeigt sich angesichts des Vorfalls in Ehenbichl sehr betroffen: „Mein Bedauern über den Unfall ist groß und meine aufrichtigen Genesungswünsche gelten der betroffenen Verletzten und ihrem Vierbeiner.“ Er appelliert jedoch gleichzeitig an die Vernunft, den Respekt und den Hausverstand der Bevölkerung im Umgang mit Weidetieren. „Es gibt sehr gut ausgearbeitete Verhaltensregeln für den Spaziergang mit Hund im Bereich von Almen und Weiden, die auch über die Medien immer wieder entsprechend kommuniziert werden. Auch versehen unsere Landwirte die Eingänge zu ihren Weiden mit entsprechenden Schildern und weisen Fußgänger auf die diversen Gefahren hin. Im konkreten Fall sind ebenfalls diese Hinweisschilder vorhanden“, klärt Angerer auf. Er hält mit Deutlichkeit fest: „Im Sinne einer Schuldumkehr darf nicht passieren, dass der Landwirt, der mit Hinweisschildern ausdrücklich auf die möglichen Gefahren bei einer Begegnung von Weidetieren mit Hunden hinweist, für das nicht regelkonforme Verhalten beim Wandern mit Hunden verantwortlich gemacht wird.“





