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Schaf beschäftigt Tierschützer und Behörden

4. Feber 2020 | von Sabine Schretter
Schaf beschäftigt Tierschützer und Behörden
Ein verwildertes Schaf ist nicht mehr domestizierbar. Das Schaf im Zwischentoren darf nach Einverständniserklärung erlegt werden. Foto: Pixabay

Seit Sommer 2019 irrt ein entlaufenes Schaf im Zwischentoren umher. Sein Schicksal scheint besiegelt.


Es ging schon durch die sozialen Medien, ruft Tierschützer und auch die Behörden auf den Plan. Im Zwischentoren entfernte sich im Sommer 2019 ein Schaf von seiner Herde und hält sich seit-dem im freien Gelände auf.

Von Sabine Schretter

Ein besorgter Tierschützer (Name der Redaktion bekannt) teilte der RUNDSCHAU sein Anliegen mit, das Schaf retten zu wollen. Er stand in Kontakt mit dem Tierschutzverein Tirol 1881 und erhielt die umfangreiche Auskunft, dass die Angelegenheit „entlaufenes Schaf“ Sache der Behörden ist. Im Gespräch mit Amtstierarzt Dr. Johannes Fritz konnte die RUNDSCHAU in Erfahrung bringen, dass besagtes Schaf tatsächlich im Zwischentoren, Bereich Ehrwald/Biberwier, frei herumläuft. Alle Versuche, das Schaf einzufangen, schlugen fehl. Das Tier ist mittlerweile sehr scheu, ein Annähern nicht möglich. Laut Informationen durch Tierschützer trage das Schaf eine Ohrmarke – es muss also einen Besitzer geben, der das Schaf wohl vermissen muss. Es meldete sich ein Besitzer, der jedoch dementierte und sagte, es sei doch nicht sein Schaf. 

Causa Schaf. Die „Causa Schaf“ ist seitdem Behördenangelegenheit. Jäger Daniel Bader informierte den Amtstierarzt. Dieser schickte vor Winterbeginn seine Assistentin mit dem vermeintlichen Besitzer dorthin, wo das Schaf vermutet wurde. Eventuell würde der Besitzer sein Tier erkennen. Als ein Einfangen wieder nicht gelang, holte Dr. Johannes Fritz vom vermeintlichen Besitzer das Einverständnis ein, dass das Schaf von einem Jäger erlegt werden darf. Dann kam vor Weihnachten die Meldung, das Schaf sei eingefangen worden – die Geschichte schien vom Tisch. Doch wenig später wurde das Schaf wieder gesichtet. Das Ansinnen, das verwilderte Tier mittels Betäubungspistole einzufangen, lehnte und lehnt Amtstierarzt Dr. Fritz entschieden ab. „So ein Vorgehen, das Schaf einzufangen und dann zu betäuben, versetzt das Tier in Todesangst. Es ist ein extremer Stress für das Tier, daher kommt das für mich nicht in Frage“, erklärte Dr. Fritz im Telefonat mit der RUNDSCHAU. Er hat mit den Jägern und dem Hegemeister im Zwischentoren, Hansjörg Ragg, gesprochen. Sie sollen den Abschuss durchführen. „Gestern (Mittwoch, 29. Jänner) hat mich Hansjörg Ragg informiert, dass keiner mehr das Schaf sieht. Das Thema ist also noch nicht durch“, so Dr. Fritz und betont: „Ich bin absolut für Tierschutz, das ist ein Recht. Aber bei Nutz- und Heimtieren muss man die Grenze erkennen und eine fachlich richtige Entscheidung treffen. Der Auftrag an die Jäger lautet also weiterhin, das Schaf zu schießen. Dann ist auch eine Nutzung möglich. Wenn der Besitzer nicht gefunden wird bzw. sich nicht meldet, dann gehört das Schaf dem Jäger.“

Verwildert. Das Angebot eines Tierschützers, das Schaf – sollte es eingefangen werden – bei sich aufzunehmen, kommt laut Amtstierarzt Dr. Fritz nicht in Frage. „Das Schaf ist verwildert und nicht mehr domestizierbar. Außerdem ist eine Einzelhaltung nicht erlaubt. Da müsste man schon eine Herde haben, in die sich das Schaf integrieren müsste. Das ist extrem schwierig und wird kaum gelingen. Und, wie schon gesagt, einfangen und betäuben, bedeutet für das Tier brutalen Stress und Todesangst.“ Zudem muss gesichert festgestellt werden, ob es einen rechtmäßigen Besitzer gibt. Diese Meinung teilt auch die Expertin des Tierschutzvereins Tirol 1881. Sowohl der Amtstierarzt als auch der Tierschutzombudsmann teilten ihr mit, dass keine tierschutzrelevanten Mängel festzustellen seien und die vom Amtstierarzt geplante Vorgangsweise nicht abgebrochen werde. Es geht nicht darum, Tierfreunden und -schützern eins auszuwischen. In diesem Fall geht es vielmehr darum, eine Entscheidung zu treffen, die ein unnötiges Leiden des Tieres beendet. Diese Entscheidung sollte von Vernunft und nicht von emotionalen Beweggründen getragen sein.

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