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Alpine Notlage auf der Zugspitze

17-Jährige unverletzt geborgen – Staatsanwaltschaft prüft Gefährdungsverdacht

Eine nächtliche Bergtour auf die Zugspitze endete am 1. November 2026 für einen 21-jährigen Bayern und seine 17-jährige Begleiterin aus Baden-Württemberg in einer alpinen Notlage. Während der junge Mann allein ins Tal abstieg, blieb die Jugendliche auf rund 2.500 Metern Höhe zurück und musste gerettet werden. Sie blieb unverletzt. Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft prüft den Verdacht der Gefährdung der körperlichen Sicherheit.

6. November 2026
Alpine Notlage auf der Zugspitze
Eine Bergtour auf der Zugspitze endete glimpflich. Jetzt ermittelt allerdings die Politei. Foto: Pirchner

Die beiden Bergsteiger waren gegen 1.30 Uhr von Ehrwald aus über den Klettersteig „Stopselzieher“ in Richtung Zugspitze aufgebrochen. Schwierige Wetter- und Schneeverhältnisse machten den Aufstieg zunehmend gefährlich. Teilweise versanken sie im kniehohen Schnee, sodass sie ein Weiterkommen schließlich für zu riskant hielten. In dieser Situation trennten sich ihre Wege. Der 21-Jährige entschied sich für den Abstieg ins Tal, während seine Begleiterin am Berg zurückblieb und einen Notruf absetzte.

RETTUNG UNTER SCHWIERIGEN BEDINGUNGEN
Die widrigen Wetterverhältnisse erschwerten auch den Einsatz der Rettungskräfte. Da eine Bergung mit dem Hubschrauber zunächst nicht möglich war, machten sich sieben Mitglieder der Bergrettung Ehrwald von der Bergstation der Zugspitzbahn aus talwärts auf den Weg, um die Jugendliche zu erreichen. Im weiteren Verlauf konnte die 17-Jährige schließlich doch mit dem Polizeihubschrauber geborgen werden. Anschließend brachte sie die Rettung ins Klinikum Garmisch. Nach einer Erstuntersuchung durfte sie das Krankenhaus unverletzt wieder verlassen. Laut Polizei war der glimpfliche Ausgang dem raschen Eingreifen der Einsatzkräfte zu verdanken.

UMSTÄNDE DER TRENNUNG WERDEN UNTERSUCHT. Neben dem Rettungseinsatz wirft der Vorfall auch rechtliche Fragen auf. Wie die Polizeidirektion Tirol auf Nachfrage der RUNDSCHAU bestätigte, ermittelt die Polizei zu den Umständen der Notlage. Die Staatsanwaltschaft befasst sich mit dem Verdacht der Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, weshalb der 21-Jährige den Abstieg allein fortsetzte und seine minderjährige Begleiterin zurückblieb. Die genauen Hintergründe sind bislang nicht bekannt. Ob sich daraus strafrechtliche Konsequenzen ergeben, bleibt abzuwarten. 

PARALLELEN ZUM GROSSGLOCKNER. Der Vorfall erinnert an einen tödlichen Bergunfall auf dem Großglockner im Jänner 2025. Damals war eine 33-jährige Bergsteigerin knapp unterhalb des höchsten österreichischen Gipfels erfroren. Ihr Freund hatte sie nach eigenen Angaben zurückgelassen, um Hilfe zu organisieren. Anders als damals endete die Notlage auf der Zugspitze glimpflich. Die Jugendliche überstand den Vorfall unverletzt. Welche rechtliche Bedeutung die Trennung der beiden Bergsteiger hat, müssen die weiteren Ermittlungen klären.

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