Direkte Demokratie in Tirol
Fernpass-Petition wird am 6. Mai im Landtag behandelt
5. Mai 2026 | von
Johannes Pirchner
Der Tiroler Landtag behandelt die Fernpasspetition am 6. Mai. Foto: Foto: Symbolbild Facebook/ LTP Sonja Ledl-Rossmann
Österreich ist eine repräsentative Demokratie, direktdemokratische Elemente kommen sowohl in der Bundesverfassung als auch in der Landesverfassung spärlich vor. Bürgerinnen und Bürger wählen ihre Vertreter – Nationalräte, Landtagsabgeordnete oder Gemeinderäte, die dann für sie Politik machen. Auf diese Vertreter stützt sich die Regierung, welche im Nationalrat und Landtag eine Mehrheit benötigt. In Tirol wählen die Landtagsabgeordneten, welche direkt vom Wahlvolk gewählt werden, den Landeshauptmann. Die Bürgermeister werden in Tirol direkt von den Gemeindebürgern gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger können also die Richtung bestimmen. Die genauen Detailfragen der Politik bestimmen Abgeordnete oder die Regierung. Zusätzlich gibt es direktdemokratische Möglichkeiten, wie das Petitionsrecht – eine Form der indirekten direkten Demokratie. In Artikel 12 der Landesverfassung heißt es dazu, dass es jedem freisteht und niemandem aus einer Anregung ein Nachteil entstehen darf. Die Petition „Volksbefragung Fernpass-Paket“ wurde von Stefan Tagwerker auf diesem Weg eingebracht. Nach dem Einlangen einer Petition bei der Landtagsdirektion, wird diese an die Mitglieder des Petitionsausschusses sowie an die Landesvolksanwältin weitergeleitet. So ist auch die Petition „Volksbefragung Fernpass-Paket“ nun in der Landtagsevidenz öffentlich einsehbar und digital unterstützbar.
ENTSCHEIDUNG AM 6. MAI MÖGLICH. Die Fernpass-Petition steht am 6. Mai auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses. In der Sitzung stimmen die Mitglieder zunächst darüber ab, ob ihr Inhalt den Wirkungsbereich des Landes betrifft. Diese Frage wird im Vorfeld juristisch durch die Landtagsdirektion geprüft und den Ausschussmitgliedern zur Vorbereitung übermittelt. An der Sitzung nehmen auch Auskunftspersonen aus den Fachabteilungen des Amtes mit beratender Stimme teil. Nach der Diskussion wird entschieden, ob der Petent der Fernpass-Petition zur nächsten Sitzung eingeladen werden soll. Wird der Petent nicht geladen, erfolgt die Enderledigung noch am 6. Mai. Möglich sind dabei etwa die Kenntnisnahme durch den Landtag, die Weiterleitung an die Landesregierung, die Weiterleitung an die Landesvolksanwältin oder ein Antrag an den Landtag. Eine Behandlung im Plenum des Tiroler Landtages findet nur statt, wenn der Ausschuss einen entsprechenden Antrag fasst. Damit hängt der weitere Verlauf der Fernpass-Petition wesentlich von der Entscheidung im Ausschuss ab. Für Petitionen ist grundsätzlich keine Mindestanzahl an Unterstützern vorgesehen. Die Fernpass-Petition wies bei Redaktionsschluss knapp 5.200 Zustimmungen auf. Die RUNDSCHAU wird in der nächsten Ausgabe über die Entscheidung berichten.
WEITERE DIREKTDEMOKRATISCHE MÖGLICHKEITEN. In Tirol möglich sind nach Landesverfassung auch Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen als Instrumente der direkten Demokratie möglich. Diese Elemente unterscheiden sich jedoch in Funktion und Ablauf. Das Volksbegehren dient dazu, die Erlassung, Änderung oder Aufhebung von Landesgesetzen anzustoßen und muss von mindestens 7.500 Wahlberechtigten oder 40 Gemeinden unterstützt werden. Die Volksabstimmung hingegen entscheidet über bereits gefasste Gesetzesbeschlüsse und findet statt, wenn der Tiroler Landtag dies beschließt oder eine entsprechende Zahl an Wahlberechtigten oder Gemeinden dies verlangt. Die Volksbefragung schließlich dient der Einholung der Meinung der Bevölkerung zu bestimmten Themen im Wirkungsbereich des Landes und kann ebenfalls durch Beschluss oder ausreichende Unterstützung initiiert werden. Gemeinsam ist allen drei Instrumenten, dass sie eine direkte Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen und an klare rechtliche Voraussetzungen gebunden sind, die ihre Anwendung in der Praxis entsprechend anspruchsvoll machen.
ENTSCHEIDUNG AM 6. MAI MÖGLICH. Die Fernpass-Petition steht am 6. Mai auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses. In der Sitzung stimmen die Mitglieder zunächst darüber ab, ob ihr Inhalt den Wirkungsbereich des Landes betrifft. Diese Frage wird im Vorfeld juristisch durch die Landtagsdirektion geprüft und den Ausschussmitgliedern zur Vorbereitung übermittelt. An der Sitzung nehmen auch Auskunftspersonen aus den Fachabteilungen des Amtes mit beratender Stimme teil. Nach der Diskussion wird entschieden, ob der Petent der Fernpass-Petition zur nächsten Sitzung eingeladen werden soll. Wird der Petent nicht geladen, erfolgt die Enderledigung noch am 6. Mai. Möglich sind dabei etwa die Kenntnisnahme durch den Landtag, die Weiterleitung an die Landesregierung, die Weiterleitung an die Landesvolksanwältin oder ein Antrag an den Landtag. Eine Behandlung im Plenum des Tiroler Landtages findet nur statt, wenn der Ausschuss einen entsprechenden Antrag fasst. Damit hängt der weitere Verlauf der Fernpass-Petition wesentlich von der Entscheidung im Ausschuss ab. Für Petitionen ist grundsätzlich keine Mindestanzahl an Unterstützern vorgesehen. Die Fernpass-Petition wies bei Redaktionsschluss knapp 5.200 Zustimmungen auf. Die RUNDSCHAU wird in der nächsten Ausgabe über die Entscheidung berichten.
WEITERE DIREKTDEMOKRATISCHE MÖGLICHKEITEN. In Tirol möglich sind nach Landesverfassung auch Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen als Instrumente der direkten Demokratie möglich. Diese Elemente unterscheiden sich jedoch in Funktion und Ablauf. Das Volksbegehren dient dazu, die Erlassung, Änderung oder Aufhebung von Landesgesetzen anzustoßen und muss von mindestens 7.500 Wahlberechtigten oder 40 Gemeinden unterstützt werden. Die Volksabstimmung hingegen entscheidet über bereits gefasste Gesetzesbeschlüsse und findet statt, wenn der Tiroler Landtag dies beschließt oder eine entsprechende Zahl an Wahlberechtigten oder Gemeinden dies verlangt. Die Volksbefragung schließlich dient der Einholung der Meinung der Bevölkerung zu bestimmten Themen im Wirkungsbereich des Landes und kann ebenfalls durch Beschluss oder ausreichende Unterstützung initiiert werden. Gemeinsam ist allen drei Instrumenten, dass sie eine direkte Beteiligung der Bevölkerung ermöglichen und an klare rechtliche Voraussetzungen gebunden sind, die ihre Anwendung in der Praxis entsprechend anspruchsvoll machen.