Ermittlungen eingestellt, Streit bleibt
Zivilklage gegen ehemaligen Geschäftsführer weiter möglich
Der strafrechtliche Vorwurf der Untreue gegen den früheren Geschäftsführer der Freizeitbetriebe Tiroler Zugspitze, Harald Schönherr, ist vom Tisch. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren ein. Zivilrechtlich könnte der Konflikt jedoch weitergehen – insbesondere wegen eines Schadens von 160.000 Euro.
5. Jänner 2026
Im Mittelpunkt des Konflikts steht ein Schaden von rund 160.000 Euro, der durch die vorzeitige Auflösung des Pachtvertrages des Hallenbad-Restaurants infolge des Umbaus entstanden ist. RS-Foto: Wimmer
Der Rechtsstreit zwischen Harald Schönherr, ehemaliger Geschäftsführer der Freizeitbetriebe Tiroler Zugspitze, und deren Gesellschaftern – der Gemeinde Ehrwald sowie dem Tourismusverband Tiroler Zugspitzarena – hat eine entscheidende Wendung genommen.
STRAFVERFAHREN BEENDET. Wie Dr. Julia Klingenschmid von der Medienstelle der RUNDSCHAU bestätigte, stellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck Mitte Dezember 2025 das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts ein. Die Vorwürfe der Untreue und anderer Unregelmäßigkeiten hätten sich nicht erhärten lassen. Im Zentrum der Ermittlungen standen angeblich fehlende Eintrittsgelder beim Eislaufplatz, eine Auszahlung von 12.000 Euro an eine Pächterin trotz begrenztem Befugnisrahmen sowie ein Pachtvertrag für das Restaurant im Ehrwalder Hallenbad ohne Kündigungsklausel für den Fall eines Umbaus. Laut Staatsanwaltschaft konnte weder ein vorsätzlicher Befugnismissbrauch noch eine strafbare Handlung festgestellt werden. Schönherr gilt damit weiterhin als unbescholten. Schönherr betonte im Gespräch mit der RUNDSCHAU, er habe sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht und niemals ohne Zustimmung des Aufsichtsrates gehandelt. Fehlende Gelder habe es nicht gegeben, alle offenen Fragen konnten „lückenlos“ geklärt werden.
ZIVILRECHTLICHE FRAGEN OFFEN. Trotz der Einstellung des Strafverfahrens ist der Konflikt nicht beendet. Die Freizeitbetriebe prüfen weiterhin zivilrechtliche Schritte gegen Schönherr. Im Mittelpunkt steht ein Schaden von rund 160.000 Euro, der durch die vorzeitige Auflösung des Pachtvertrages des Hallenbad-Restaurants infolge des Umbaus entstanden ist. Während das Strafrecht prüft, ob eine Straftat vorliegt, regelt das Zivilrecht mögliche Schadenersatzansprüche zwischen Parteien. Auch nach einem strafrechtlichen Freispruch kann daher eine zivilrechtliche Haftung bestehen. Die Kanzlei der Freizeitbetriebe will zudem die genauen Gründe für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erfahren. Theo Zoller, Obmann des Tourismusverbandes und Vorstand der Freizeitbetriebe, betont im Gespräch mit der RUNDSCHAU, er handle ausschließlich im Auftrag des Aufsichtsrates und ohne persönliche Motive gegen Schönherr. Schönherr hingegen sieht in diesem Fall einen Angriff auf seine Person und weist auch die zivilrechtlichen Vorwürfe zurück. Der Pachtvertrag sei den Gesellschaftern vorgelegt und genehmigt worden, ein späterer Umbau des Hallenbades sei nicht absehbar gewesen. Wie genau es nun weitergeht, bleibt derzeit offen.
STRAFVERFAHREN BEENDET. Wie Dr. Julia Klingenschmid von der Medienstelle der RUNDSCHAU bestätigte, stellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck Mitte Dezember 2025 das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts ein. Die Vorwürfe der Untreue und anderer Unregelmäßigkeiten hätten sich nicht erhärten lassen. Im Zentrum der Ermittlungen standen angeblich fehlende Eintrittsgelder beim Eislaufplatz, eine Auszahlung von 12.000 Euro an eine Pächterin trotz begrenztem Befugnisrahmen sowie ein Pachtvertrag für das Restaurant im Ehrwalder Hallenbad ohne Kündigungsklausel für den Fall eines Umbaus. Laut Staatsanwaltschaft konnte weder ein vorsätzlicher Befugnismissbrauch noch eine strafbare Handlung festgestellt werden. Schönherr gilt damit weiterhin als unbescholten. Schönherr betonte im Gespräch mit der RUNDSCHAU, er habe sich zu keinem Zeitpunkt strafbar gemacht und niemals ohne Zustimmung des Aufsichtsrates gehandelt. Fehlende Gelder habe es nicht gegeben, alle offenen Fragen konnten „lückenlos“ geklärt werden.
ZIVILRECHTLICHE FRAGEN OFFEN. Trotz der Einstellung des Strafverfahrens ist der Konflikt nicht beendet. Die Freizeitbetriebe prüfen weiterhin zivilrechtliche Schritte gegen Schönherr. Im Mittelpunkt steht ein Schaden von rund 160.000 Euro, der durch die vorzeitige Auflösung des Pachtvertrages des Hallenbad-Restaurants infolge des Umbaus entstanden ist. Während das Strafrecht prüft, ob eine Straftat vorliegt, regelt das Zivilrecht mögliche Schadenersatzansprüche zwischen Parteien. Auch nach einem strafrechtlichen Freispruch kann daher eine zivilrechtliche Haftung bestehen. Die Kanzlei der Freizeitbetriebe will zudem die genauen Gründe für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens erfahren. Theo Zoller, Obmann des Tourismusverbandes und Vorstand der Freizeitbetriebe, betont im Gespräch mit der RUNDSCHAU, er handle ausschließlich im Auftrag des Aufsichtsrates und ohne persönliche Motive gegen Schönherr. Schönherr hingegen sieht in diesem Fall einen Angriff auf seine Person und weist auch die zivilrechtlichen Vorwürfe zurück. Der Pachtvertrag sei den Gesellschaftern vorgelegt und genehmigt worden, ein späterer Umbau des Hallenbades sei nicht absehbar gewesen. Wie genau es nun weitergeht, bleibt derzeit offen.
Juliane Wimmer





