Schluss mit Schleichwegen
Abfahrtsverbote müssen künftig in Navigationssystemen greifen
Die Bundesregierung bringt das Intelligente Verkehrssysteme-Gesetz (IVS-Gesetz) gemeinsam mit der StVO-Reform ins Parlament. Der Verkehrsausschuss berät im März, das Inkrafttreten ist für diesen Mai vorgesehen. Ziel ist, den Transitverkehr besser zu steuern und stark belastete Regionen gezielt zu entlasten.
2. März 2026
Navis müssen in Zukunft behördliche Abfahrverbote berücksichtigen.
Foto: AdobeStock
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Mit dem Gesetz wird erstmals verbindlich geregelt, wie Navigationsdienste mit behördlich verhängten Verkehrsbeschränkungen umgehen müssen.
ABFAHRTSVERBOTE IM NAVI. Künftig sind Navigationsdienste verpflichtet, behördlich angeordnete Abfahrtsverbote und Sperren anzuzeigen und bei der Routenberechnung zu berücksichtigen, sofern diese digital über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellt werden.
WAS HEISST DAS KONKRET FÜRS AUSSERFERN? Wird etwa entlang der B179 ein Abfahrverbot für den Transitverkehr verhängt, darf das Navigationssystem die Fahrzeuge erstens nicht mehr durch diese Ausfahrt in Ortsgebiete lotsen, zweitens dürfen diese Routen nicht mehr empfohlen werden, da das Abfahrverbot berücksichtigt werden muss. Wenn also beispielsweise die B179 stark reglementiert ist, es am Katzenberg staut und ein Abfahrverbot in Kraft ist, darf das Navi keine Alternativroute durch Heiterwang vorschlagen. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Navigationsgeräte trotz bestehender Fahrverbote Ausweichrouten durch Gemeinden vorgeschlagen haben. Genau hier setzt das IVS-Gesetz an. Damit entsteht eine klare rechtliche Grundlage, wonach digitale Routenplaner offizielle Verkehrsbeschränkungen technisch einbinden müssen.
ENTLASTUNG DER REGIONEN. Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) und die Bundesregierung hoffen, damit besonders stark vom Verkehr gezeichnete Regionen, wie die Fernpassstrecke, zu entlasten. Das Ziel ist, Ausweichverkehr durch Dörfer und Städte zu verhindern und die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhöhen. Darüber hinaus schafft das Gesetz die Basis für eine modernere, digitale Verkehrssteuerung. Verkehrsdaten sollen künftig strukturiert genutzt werden, um Infrastruktur und Verkehrsmanagement besser aufeinander abzustimmen. Der Schwerpunkt liegt jedoch klar auf der konsequenten Durchsetzung von Abfahrtsverboten über Navigationssysteme.
LANDESPOLITIK ERFREUT ÜBER ENTWICKLUNG. Besonders erfreut über die Novelle zeigte sich auf RUNDSCHAU Nachfrage LR René Zumtobel: „Seit Beginn meiner Tätigkeit als Verkehrslandesrat von Tirol habe ich mich intensiv dafür eingesetzt, dass die von uns erlassenen temporären Fahrverbote für den Durchzugsverkehr verpflichtend von den Navigationsdienstleistern übernommen und auf den Endgeräten in den Fahrzeugen abgebildet werden. Die Navigationsgeräte sind Mitverursacher des Stauausweichverkehrs, leiten sie doch Durchreisende, oft ortsunkundige Lenkerinnen und Lenker, bei Behinderungen oder Stau von den Hauptverkehrsrouten ab und schicken sie auf Gemeindestraßen oder Ortsdurchfahrten. Die Navigationsgeräte sind aber auch Teil der Lösung: Es gibt nun die gesetzliche Grundlage, die die Navi-Anbieter verpflichtet, unsere Fahrverbote am niederrangigen Straßennetz im System zu integrieren, womit Ausweichstraßen erst gar nicht mehr als Alternativrouten zur Hauptverkehrsachse angeboten werden. Seit mittlerweile sechs Jahren gibt es in Tirol diese Fahrverbote für den Ausweichverkehr am niederrangigen Straßennetz – und sie sind ein Erfolg. Allein 2025 wurden insgesamt über eine dreiviertel Million Fahrzeuge von der Polizei und den Straßenaufsichtsorganen wieder auf die Hauptverkehrsrouten geschickt. Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv bei der Bundesregierung für diese Novellierung eingesetzt und bin zuversichtlich, dass wir dadurch den Verkehr durch Tirol noch besser lenken und die Bevölkerung vom Ausweichverkehr entlasten können. Bedanken möchte ich mich bei Bundesminister Peter Hanke, dessen Team sich immer auch mit unseren Fachleuten ausgetauscht hat und mit dieser Novelle die gesetzliche Grundlage zur Reduktion des Ausweichverkehrs geschaffen hat.“
Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann zeigte auf RUNDSCHAU Nachfrage erfreut: „Tirol ist Vorreiter bei Abfahrverboten für den Ausweichverkehr, um das niederrangige Straßennetz bestmöglich zu entlasten. Sogar unsere deutschen Nachbarn haben sich unser Modell zum Vorbild genommen und setzen nun auf diese Maßnahme. Nun hat der Nationalrat eine lange Forderung Tirols auf den Weg gebracht, indem Navi-Anbieter verpflichtet werden, Abfahrverbote in ihren Systemen abzubilden, sodass Alternativrouten gar nicht erst angezeigt werden.“
GRÜNE HOFFEN AUF KEINEN ZAHNLOSEN TIGER. Bezirkssprecherin Margit Dablander (Die Grünen) bewertet die Entwicklung grundsätzlich positiv. „Wir sind froh, dass die Ausweichrouten auf den Navigations-systemen nicht mehr angezeigt werden sollen, und wir hoffen auf spürbare Verbesserungen durch dieses Gesetz.“ Gleichzeitig betont sie, dass bestehende Kontrollen der Abfahrtsverbote weiterhin unerlässlich seien. „Ohne Kontrolle, in Kombination mit empfindlichen Strafen, macht es aber keinen Sinn“, so Dablander wörtlich. Aus ihrer Sicht könne – sofern rechtlich möglich – auch über eine digitale Erfassung unberechtigter Abfahrten mittels Kennzeichenerfassung nachgedacht werden. „Wir hoffen natürlich, dass es kein zahnloser Tiger wird“, sagt die Bezirkssprecherin und verbindet damit die Erwartung klarer Verbesserungen für die betroffenen Gemeinden.
ZUSTIMMUNG VON LISTE FRITZ. Auch die Liste Fritz im Bezirk Reutte begrüßte in einer Aussendung die geplante StVO-Reform sowie das IVS-Gesetz. LF-Bezirkssprecherin Maria Zwölfer sieht darin eine wichtige Chance für das Außerfern: „Die Bevölkerung in unseren Gemeinden leidet seit Jahren unter massivem Ausweich- und Durchzugsverkehr. Alles, was den Gemeinden mehr Möglichkeiten gibt, den massiven Verkehr gezielter zu steuern, die Ortskerne und damit die Bürger zu entlasten, begrüßen wir ausdrücklich.“ Die Möglichkeit, Zufahrtsbeschränkungen künftig kamerabasiert zu kontrollieren, wertet sie als Stärkung der Maßnahmen. „Wenn künftig Zufahrtsbeschränkungen elektronisch kontrolliert werden können, gewinnen sie an Glaubwürdigkeit. Das schützt die Lebensqualität der Bürger und erhöht die Verkehrssicherheit.“ Wichtig sei eine klare Kennzeichnung der überwachten Bereiche: „Es geht nicht zuallererst ums Strafen, sondern ums Lenken und Entlasten.“ Besonders zentral ist für Zwölfer die verpflichtende Einbindung von Sperren in Navigationssysteme. „Endlich ist es so weit. Es war noch nie akzeptabel, dass Navigationssysteme den Verkehr mitten durch unsere Dörfer leiten, nur um Zeit zu sparen. Die negativen Folgen und e-normen Belastungen hat ja die Bevölkerung zu tragen. Unsere Straßen dürfen nicht noch mehr zu internationalen Transitstrecken werden. Es ist höchst an der Zeit, dass Sperren auch digital wirksam sind. Gerade für uns im Außerfern ist das zentral.“
ABFAHRTSVERBOTE IM NAVI. Künftig sind Navigationsdienste verpflichtet, behördlich angeordnete Abfahrtsverbote und Sperren anzuzeigen und bei der Routenberechnung zu berücksichtigen, sofern diese digital über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellt werden.
WAS HEISST DAS KONKRET FÜRS AUSSERFERN? Wird etwa entlang der B179 ein Abfahrverbot für den Transitverkehr verhängt, darf das Navigationssystem die Fahrzeuge erstens nicht mehr durch diese Ausfahrt in Ortsgebiete lotsen, zweitens dürfen diese Routen nicht mehr empfohlen werden, da das Abfahrverbot berücksichtigt werden muss. Wenn also beispielsweise die B179 stark reglementiert ist, es am Katzenberg staut und ein Abfahrverbot in Kraft ist, darf das Navi keine Alternativroute durch Heiterwang vorschlagen. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Navigationsgeräte trotz bestehender Fahrverbote Ausweichrouten durch Gemeinden vorgeschlagen haben. Genau hier setzt das IVS-Gesetz an. Damit entsteht eine klare rechtliche Grundlage, wonach digitale Routenplaner offizielle Verkehrsbeschränkungen technisch einbinden müssen.
ENTLASTUNG DER REGIONEN. Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) und die Bundesregierung hoffen, damit besonders stark vom Verkehr gezeichnete Regionen, wie die Fernpassstrecke, zu entlasten. Das Ziel ist, Ausweichverkehr durch Dörfer und Städte zu verhindern und die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhöhen. Darüber hinaus schafft das Gesetz die Basis für eine modernere, digitale Verkehrssteuerung. Verkehrsdaten sollen künftig strukturiert genutzt werden, um Infrastruktur und Verkehrsmanagement besser aufeinander abzustimmen. Der Schwerpunkt liegt jedoch klar auf der konsequenten Durchsetzung von Abfahrtsverboten über Navigationssysteme.
LANDESPOLITIK ERFREUT ÜBER ENTWICKLUNG. Besonders erfreut über die Novelle zeigte sich auf RUNDSCHAU Nachfrage LR René Zumtobel: „Seit Beginn meiner Tätigkeit als Verkehrslandesrat von Tirol habe ich mich intensiv dafür eingesetzt, dass die von uns erlassenen temporären Fahrverbote für den Durchzugsverkehr verpflichtend von den Navigationsdienstleistern übernommen und auf den Endgeräten in den Fahrzeugen abgebildet werden. Die Navigationsgeräte sind Mitverursacher des Stauausweichverkehrs, leiten sie doch Durchreisende, oft ortsunkundige Lenkerinnen und Lenker, bei Behinderungen oder Stau von den Hauptverkehrsrouten ab und schicken sie auf Gemeindestraßen oder Ortsdurchfahrten. Die Navigationsgeräte sind aber auch Teil der Lösung: Es gibt nun die gesetzliche Grundlage, die die Navi-Anbieter verpflichtet, unsere Fahrverbote am niederrangigen Straßennetz im System zu integrieren, womit Ausweichstraßen erst gar nicht mehr als Alternativrouten zur Hauptverkehrsachse angeboten werden. Seit mittlerweile sechs Jahren gibt es in Tirol diese Fahrverbote für den Ausweichverkehr am niederrangigen Straßennetz – und sie sind ein Erfolg. Allein 2025 wurden insgesamt über eine dreiviertel Million Fahrzeuge von der Polizei und den Straßenaufsichtsorganen wieder auf die Hauptverkehrsrouten geschickt. Ich habe mich in den vergangenen Monaten intensiv bei der Bundesregierung für diese Novellierung eingesetzt und bin zuversichtlich, dass wir dadurch den Verkehr durch Tirol noch besser lenken und die Bevölkerung vom Ausweichverkehr entlasten können. Bedanken möchte ich mich bei Bundesminister Peter Hanke, dessen Team sich immer auch mit unseren Fachleuten ausgetauscht hat und mit dieser Novelle die gesetzliche Grundlage zur Reduktion des Ausweichverkehrs geschaffen hat.“
Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann zeigte auf RUNDSCHAU Nachfrage erfreut: „Tirol ist Vorreiter bei Abfahrverboten für den Ausweichverkehr, um das niederrangige Straßennetz bestmöglich zu entlasten. Sogar unsere deutschen Nachbarn haben sich unser Modell zum Vorbild genommen und setzen nun auf diese Maßnahme. Nun hat der Nationalrat eine lange Forderung Tirols auf den Weg gebracht, indem Navi-Anbieter verpflichtet werden, Abfahrverbote in ihren Systemen abzubilden, sodass Alternativrouten gar nicht erst angezeigt werden.“
GRÜNE HOFFEN AUF KEINEN ZAHNLOSEN TIGER. Bezirkssprecherin Margit Dablander (Die Grünen) bewertet die Entwicklung grundsätzlich positiv. „Wir sind froh, dass die Ausweichrouten auf den Navigations-systemen nicht mehr angezeigt werden sollen, und wir hoffen auf spürbare Verbesserungen durch dieses Gesetz.“ Gleichzeitig betont sie, dass bestehende Kontrollen der Abfahrtsverbote weiterhin unerlässlich seien. „Ohne Kontrolle, in Kombination mit empfindlichen Strafen, macht es aber keinen Sinn“, so Dablander wörtlich. Aus ihrer Sicht könne – sofern rechtlich möglich – auch über eine digitale Erfassung unberechtigter Abfahrten mittels Kennzeichenerfassung nachgedacht werden. „Wir hoffen natürlich, dass es kein zahnloser Tiger wird“, sagt die Bezirkssprecherin und verbindet damit die Erwartung klarer Verbesserungen für die betroffenen Gemeinden.
ZUSTIMMUNG VON LISTE FRITZ. Auch die Liste Fritz im Bezirk Reutte begrüßte in einer Aussendung die geplante StVO-Reform sowie das IVS-Gesetz. LF-Bezirkssprecherin Maria Zwölfer sieht darin eine wichtige Chance für das Außerfern: „Die Bevölkerung in unseren Gemeinden leidet seit Jahren unter massivem Ausweich- und Durchzugsverkehr. Alles, was den Gemeinden mehr Möglichkeiten gibt, den massiven Verkehr gezielter zu steuern, die Ortskerne und damit die Bürger zu entlasten, begrüßen wir ausdrücklich.“ Die Möglichkeit, Zufahrtsbeschränkungen künftig kamerabasiert zu kontrollieren, wertet sie als Stärkung der Maßnahmen. „Wenn künftig Zufahrtsbeschränkungen elektronisch kontrolliert werden können, gewinnen sie an Glaubwürdigkeit. Das schützt die Lebensqualität der Bürger und erhöht die Verkehrssicherheit.“ Wichtig sei eine klare Kennzeichnung der überwachten Bereiche: „Es geht nicht zuallererst ums Strafen, sondern ums Lenken und Entlasten.“ Besonders zentral ist für Zwölfer die verpflichtende Einbindung von Sperren in Navigationssysteme. „Endlich ist es so weit. Es war noch nie akzeptabel, dass Navigationssysteme den Verkehr mitten durch unsere Dörfer leiten, nur um Zeit zu sparen. Die negativen Folgen und e-normen Belastungen hat ja die Bevölkerung zu tragen. Unsere Straßen dürfen nicht noch mehr zu internationalen Transitstrecken werden. Es ist höchst an der Zeit, dass Sperren auch digital wirksam sind. Gerade für uns im Außerfern ist das zentral.“
Johannes Pirchner 




