Rundschau - Oberländer Wochenzeitung
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Sport im Freien ist erlaubt – am 24. Dezember öffnen die Skigebiete

Outdoor wird wieder mehr möglich, Indoor-Sportanlagen – wie Fitnessstudios und Hallenbäder – bleiben weiter geschlossen

Am vergangenen Mittwoch gab die Regierungsspitze die schrittweisen Lockerungen des harten Lockdowns bekannt. Indoor-Sportstätten müssen leider weiter geschlossen bleiben, Outdoor dürfen ab 24. Dezember Sportstätten – darunter auch Skilifte und Seilbahnen – benutzt werden.
7. Dezember 2020 | von Von Sabine Schretter
Sport im Freien ist erlaubt – am 24. Dezember öffnen die Skigebiete
Skifahren wird an den meisten Anlagen im Bezirk Reutte ab dem 24. Dezember unter Einhaltung der geltenden Maßnahmen möglich sein. Symbolfoto: Pixabay
Von Sabine Schretter

Für Einheimische öffnen die Skigebiete pünktlich zum Christkind. Lift- und Seilbahnbetreiber entwickelten Präventionskonzepte, die bestmögliche Sicherheit für alle Skibegeisterten und Wintersportler gewährleisten.

„WIR SIND VORBEREITET“. Bei den Bergbahnen Langes, die in Lermoos am Grubigstein und in Biberwier am Marienberg ab dem 24. Dezember täglich von 8 Uhr bis  16.30 Uhr in Betrieb sind, werden die Anstehbereiche so organisiert, dass die geforderte Abstandsregelung umsetzbar ist. Die geschlossenen Seilbahnkabinen werden regelmäßig und gut durchlüftet. Bei allen  Seilbahnen (Kabinenbahnen, Sessel- und Schleppliften) besteht – wie in allen Gebäuden und im Skiverleih an der Talstation auch – ausnahmslos eine Mund-Nasen-Schutzpflicht. Alle Seilbahnkabinen (Gondeln) werden täglich mit Kaltvernebelungsgeräten desinfiziert. Eberhard Jehle, für die kaufmännische Leitung der Bergwelt Hahnenkamm zuständig, erklärt im Telefonat mit der RUNDSCHAU: „Wir nehmen den Betrieb am 24. Dezember auf.“ Es wird mit 50 Prozent der Beförderungskapazitäten, dafür aber schneller gefahren. Das heißt, dass in den Achter-Gondeln vier Personen und am Vierer-Sessellift zwei Personen befördert werden, die Bahnen aber ihre Geschwindigkeit erhöhen. Geplant ist, die Bahn dann ab 8.30 Uhr bis 13 Uhr für den Skibetrieb und von 13 bis 17 Uhr für die Tourengeher laufen zu lassen. „Um 17 Uhr schließt die Bahn für die Pistenpräparierung“, so Eberhard Jehle. An den Ein- und Ausstiegsstellen sowie in den Bahnen gilt Mund-Nasen-Schutzpflicht. Markierungen, Leiteinrichtungen, Transparente und Banner sorgen bei den Ein- und Ausstiegsstellen dafür, dass der Ein-Meter-Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Die Toilettenanlagen im Tal und am Berg sind geöffnet, ausreichende Desinfektionsmöglichkeiten gegeben. „Leider können wir das Panoramarestaurant am Berg nicht öffnen, es wird also bis in den Jänner hinein keine Restauration geben“, bedauert Eberhard Jehle, dennoch ist „der Kunde bei uns sicher. Familien und Kinder können in den Weihnachtsferien am Hahnenkamm skifahren und auch die Tourengeher kommen auf ihre Kosten“.  Tanja Rothballer von der Tiroler Zugspitzbahn teilte der RUNDSCHAU mit, dass mit der Ehrwalder Almbahn der Skibetrieb ab 25. Dezember  täglich von 9 bis 15 Uhr aufgenommen wird. In den 8er-Kabinen der Ehrwalder Almbahn dürfen nur vier Personen (oder mehr, wenn sie aus dem gleichen Haushalt sind) transportiert werden, die  Sesselbahnen dürfen mit sechs Personen pro Sessel besetzt werden. Ein Mund-Nasen-Schutz ist in allen Bereichen der Seilbahn zu tragen. Das Tirolerhaus bietet einen Abholservice für Snacks und alkoholfreie Getränke, die aber in einem Umkreis von 50 m nicht konsumiert werden dürfen. Für ausreichend Desinfektionsmöglichkeiten ist gesorgt. Die Bergbahnen Berwang – „B-Safe“ – starten ab dem 24. Dezember mit dem Teilbetrieb der Bahnen in die Wintersaison. Vom 24. Dezember 2020 bis 6. Jänner 2021 sind die Anlagen Almkopfbahn, Sonnenbichllift, Sonnalmbahn, Egghof Sunjet/B-Active Center, Thanellerbahn/Thanellerkarlift, Panoramabahn Rastkopf, Rinnerlift und Karlift täglich von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Ab dem 7. Jänner bis zum 11. April laufen die Bahnen täglich von 8.30 bis 16.20 Uhr. Ein spezielles Besucherlenksystem verhindert die Bildung von Menschentrauben in den Anstehbereichen. An den Liftkassen, beim Anstehen an den Liften/Seilbahnen, im Skibus, in Seilbahnkabinen und bei Fahrten mit Sesselbahnen und Liften gilt Mund-Nasenschutzpflicht. Seilbahnkabinen, WC-Anlagen und Erste-Hilfe-Stationen werden täglich desinfiziert. Die Lechtaler Jöchlspitzbahn hatte bei Redaktionsschluss noch keine Entscheidung über eine Öffnung getroffen. Auch über die Anlagen im Tannheimer Tal war bis Redaktionsschluss keine Auskunft zu bekommen.

HABEN VORTEIL. Die Schlepplifte sind derzeit im Vorteil, sagt Ehebichls Bürgermeister Wolfgang Winkler, dessen Gemeinde den Schlepplift an der Waldrast betreibt. „Wir öffnen am 24. Dezember und können die Auflagen bestens umsetzen. Bei uns ist das Abstandhalten kein Problem. Beim Anstehen gilt die Mund-Nasen-Schutzpflicht. Wir stellen im Talbereich einen Getränkeautomaten für ausschließlich nichtalkoholische Getränke  auf. Das Gelände erlaubt es, dass unter Einhaltung der 50-Meter-Regel die Getränke auch konsumiert werden können“, erklärt Winkler im Gespräch mit der RUNDSCHAU. Andreas Brandl, zuständig für den Schollenwiesenlift in Höfen, bestätigte auf Anfrage, dass der Lift bei entsprechender Schneelage ab dem 24. Dezember in Betrieb gehen wird. Auflagen und vorgeschriebene Maßnahmen werden selbstverständlich umgesetzt. Auch am „Scholli“ kann man also in den Weihnachtsferien wieder Schwünge ziehen.
 

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