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Glatter Freispruch nach Brandserie in Telfs

17. März 2020 | von Gebi G. Schnöll
Glatter Freispruch nach Brandserie in Telfs
Im Dezember 2018 hat in einer Wohnanlage „Am Fuchsbühlel“ in Telfs eine unheimliche Brandserie begonnen. Ein Deutscher ist als Brandstifter unter Verdacht geraten, nun wurde am Landesgericht Innbruck ein Freispruch gefällt. Fotos: zeitungsfoto.at

39-jähriger Deutscher saß sechs Monate unschuldig in U-Haft - RA Abwerzger fordert Haftentschädigung ein


Mehrere Stadelbrände im Großraum Telfs-Zirl und etliche Brandstiftungen in einer Wohnanlage im Telfer Ortsteil „Am Fuchsbühel“ beschäftigten 2018 und im Jänner 2019 die Einsatzkräfte und Ermittler. Im Mai klickten dann bei einem 39-jährigen Deutschen die Handschellen. Sechs Monate  saß er in U-Haft, im November wurde er bei der Verhandlung am Landesgericht enthaftet. Der Prozess wurde damals vertagt, Dienstag vergangener Woche gab es eine Fortsetzung und einen klaren Freispruch für den Angeklagten. 

Der selbständige und in Telfs wohnhafte Deutsche wanderte im Mai 2019 in U-Haft, weil er von einer 36-jährigen Telferin verpfiffen wurde, mit der er ein „Gschpusi“ hatte. Die Frau behauptete damals, dass ihr Liebhaber die Brände in der Wohnanlage „Am Fuchsbühel“, in der sie zum Zeitpunkt der Brandserie selbst wohnte, und bei einem Pferdeunterstand in Inzing-Toblaten gelegt habe.  Er habe ihr das gestanden. Die Polizei habe sie vorerst deshalb nicht verständigt, weil sie ihr Ex-Liebhaber bedroht und ausspioniert habe, behauptete die 36-Jährige bei der Einvernahme.  Der Deutsche wanderte in U-Haft, die Frau musste im November als Zweitangeklagte im Gerichtssaal neben ihrem Ex-Liebhaber Platz nehmen. Die Telferin habe im Zuge der Brandserie Drohbriefe verfasst und in Briefkästen von Wohnungsbachbarn geworfen sowie eine Straftat begünstigt, lautete der Vorwurf.  Während der Verhandlung überprüfte Richterin Sandra Presslaber das Handy der 36-Jährigen und musste überraschend feststellen, dass es bei der Kommunikation über  WhatsApp keine Drohungen von ihrem „Ex“ gab, im Gegenteil, es ging um Zuneigung. Die Zweitangeklagte wurde daraufhin zusätzlich wegen Verleumdung angezeigt, der 39-Jährige, durch RA Markus Abwerzger vertreten, wurde aus der U-Haft entlassen. Richterin Presslaber sah nämlich keinen dringenden Tatverdacht mehr gegeben. 

GLATTER FREISPRUCH. Dienstag vergangener Woche wurde am Landesgericht Innbruck die zweite Prozessrunde eingeläutet. Die angeklagte Telferin sollte ebenfalls zur Verhandlung erscheinen, hatte aber kurz vorher einen Unfall. Verteidiger Markus Abwerzger erinnerte daran, dass sein Mandant kurz vor dem Brand in Inzing-Toblaten einen Herzinfarkt erlitten hatte, und dass man in so einem Fall nicht zu Fuß zu einem Brandort geht. Eine Dreiviertelstunde lang haben sich die Schöffen beraten, dann  wurde ein Freispruch gefällt. „Kein Freispruch im Zweifel, sondern ein glatter Freispruch“, wie die Richterin betonte. 

HAFTENTSCHÄDIGUNG. „Dass sich eine Verhandlung derart dreht, ist äußerst selten. Zum einen sieht man, dass ein Anwalt gut vorbereitet zur Verhandlung kommt, zum anderen zeigt dieser Fall auf, wie schnell ein Mensch angeklagt werden kann, ohne etwas verbrochen zu haben“, erklärte Anwalt Markus Abwerzger nach dem Prozess gegenüber der RUNDSCHAU. Er wird nun für seinen Mandanten bei der Republik Österreich eine Haftentschädigung einfordern. „Sechs Monate saß mein Mandant, der nach der Anklage so gut wie bankrott ist, im Gefängnis in U-Haft. Der Staat bezahlt maximal 50 Euro pro Tag Haftentschädigung, vermutlich werden es lediglich zwischen 30 und 40 Euro sein, die mein Mandant erhält. „Für mich ist die  Maximalsumme von 50 Euro eine Sauerei, mehr nicht“, nimmt sich  RA Markus Abwerzger kein Blatt vor den Mund. 

RA Markus Abwerzger fordert nach dem Freispruch für seinen Mandanten eine Haftentschädigung ein. Foto: zeitungsfoto.at

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