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Leutasch führt strikte Bebauungsregeln ein

Gemeinderat sprach sich einstimmig für ein Bauverbot auf Gründen aus, die seit 15 Jahren unbebaut blieben

Die Auflage zur Kundmachung der ersten Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes stand kürzlich im Mittelpunkt der Leutascher Gemeinderatsitzung. Der Plan soll kommende Woche im Boten für Tirol kundgemacht und am 27. Oktober (voraussichtlich) im „Saal Hohe Munde“ im Alpenbad bei einer Gemeindeversammlung den Bürgern vorgestellt werden. Auch das plateauweite Verkehrskonzept, über welches am 18. Oktober bei einer außerordentlichen Vollversammlung des TVB abgestimmt wurde, soll vorgestellt werden.
17. Oktober 2022 | von Bernhard Rangger
Leutasch führt strikte Bebauungsregeln ein
Der eben fertiggestellte Steinschlagschutz schützt Wanderer und den Siedlungsraum. Das Gelände soll demnächst rekultiviert werden. Foto: Gemeinde Leutasch
Von Bernhard Rangger

Raumplaner Georg Cernusca präsentierte dem Gemeinderat das seit 2018 in Ausarbeitung befindliche Werk: „Es bildet die Grundlage für das gesamte Bauwesen, denn es gibt viele gewachsene Strukturen, denen wir mit diesem Konzept etwas entgegensetzen müssen. Immerhin will ich das Leutaschtal so ländlich erhalten, wie es derzeit ist.“ Bürgermeister Jorgo Chrysochoidis  zeigte auf, dass in Leutasch durch den Verkauf von Siedlungsgründen der Durchschnittspreis pro verkauftem Quadratmeter zwar nur bei 250 Euro liege, in der Realität aber bei Privatverkäufen durchaus oft 700 Euro und mehr erzielt werden.  „Der Großteil des Baulandüberhangs geht auf die Zeit um 1972 zurück. Vor diesem Zeitpunkt gab es in Tirol keine Flächenwidmung. Als diese eingeführt wurde, wurden großzügig Flächen für dein Eigenbedarf gewidmet und sind großteils heute noch unbebaut. Da diese Gründe durch die hohen Grundstückspreise nun vor allem an Auswärtige verkauft würden, muss die Gemeinde mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln regulierend eingreifen“, so der Dorfchef. Raumplaner Cernusca ergänzte: „Das wurde uns auch vom Land so vorgegeben. „Nach der ersten Vorprüfung durch die Aufsichtsbehörde wurde bemängelt, dass man sich mit den Baulandreserven zu wenig auseinandergesetzt habe. Erst als man sich für ein Bauverbot entschieden hat, wurde das Raumordnungskonzept positiv beurteilt!“ Mit dem Bauverbot wurde aber keine endgültige Grenze gezogen: „Der Gemeinderat kann dieses mit einem einfachen Beschluss aufheben, wenn damit keine Spekulation betrieben und der Zuzug reguliert wird. Neu ist allerdings, dass die Gemeinde bei der Verwendung der Grundstücke ein Mitspracherecht hat“, so Cernusca.

Einschneidende Massnahmen. Der Ortschef erklärte die Ziele: „Es geht um die Sicherung des Wohnraums für die ortsansässige Bevölkerkung, die Ausnutzung der vorhandenen Baulandreserven, um Vermeidung einer weiteren Zersiedlung und den Erhalt des Straßenbildes. Wir wollen vorhandene Siedlungsstrukturen  und die landwirtschaftlich geprägten Nutzungen langfristig erhalten und Neuwidmungen erst durchführen, wenn die vorhandenen Baulandreserven nicht mehr ausreichen, Wir wollen Instrumente schaffen, damit bereits bestehende Einfamilienhäuser nachverdichtet werden können, zum Beispiel durch Dachbodenausbauten. Damit die ortsansässige Bevölkerung auch in Hinkunft leistbaren Wohnraum in Leutasch vorfindet, haben wir Flächen für den geförderten Mietwohnbau ausgewiesen und zusätzliche Flächen für Siedlungsgründe geschaffen!“ Um dies alles zu ermöglichen, wurden Bebauungsregeln vorgeschrieben, wie zum Beispiel eine Bauplatzgröße von maximal 600 Quadratmetern. Für Neuwidmungen ist zwingend mit der Gemeinde Leutasch ein Raumordnungsvertrag abzuschließen, um die künftige Nutzung sicherzustellen. Es wurden Bebauungsplanregeln in Hinblick auf das Erscheinungsbild, Baumassendichte, usw. eingeführt. Nach der Gemeindeversammlung Ende Oktober können neuerlich Stellungnahmen eingebracht werden, wobei sich der Raumplaner zu Einzelgesprächen zur Verfügung stellt, um auch auf kurzen Weg Fragen über das neue Raumordnungskonzept abzuklären. Nach Einarbeitung aller stattgebenden Änderungswünsche wird das Konzept dem Land Tirol zur Beschlussfassung vorgelegt. Den endgültigen Beschluss wird voraussichtlich Anfang 2023 der Gemeinderat fällen.

Zwei neue Brücken. Wie Bürgermeister Jorgo Chrysochoidis berichtete, wird Leutasch demnächst mit Hilfe des Katastrophenfonds zwei Fußgängerbrücken errichten, welche durch das Hochwasser im vergangenen Jahr komplett zerstört wurden. „Beide Brücken haben bereits seit Jahrzehnten bestanden, die damalige Gemeindeführung hat es aber verabsäumt, diese entsprechend genehmigen zu lassen. Durch die Projektierung, Einreichung und Genehmigung hat sich das jetzt alles verzögert“, berichtete der Bürgermeister bei der Gemeinderatssitzung. Noch heuer soll die Fußgängerbrücke in Lochlehn entstehen. Sie wird so breit sein, dass sie von den TVB-Räumfahrzeugen befahren werden kann. Die Brücke in Puitbach wird eine Hängebrücke. Diese wird im Frühjahr errichtet und kurz vor dem Klettergarten enden. Kürzlich fertiggestellt wurde der Steinschlagschutz in Lehner. Noch heuer wird es zu Rekultivierungsarbeiten kommen. Dann hofft man, dass die Natur das ihre dazu beiträgt, dass man die riesigen Stahlnetze bald nicht mehr sieht.
 

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