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Leutascher RO-Konzept bald umsetzbar?

Kein Gemeinderat nötig, um alte Widmung wiederherzustellen – Bebauungsplanpflicht nur bei Dichteüberschreitung

Seit 2018 kämpft der Leutascher Gemeinderat wegen eines talweiten Widmungsverbots um ein neues Raumordnungskonzept. Bei der jüngsten Leutascher Gemeinderatssitzung standen insgesamt 18 Einsprüche von Bürgern auf der Tagesordnung. Auch neue Verhandlungsergebnisse mit dem Land konnten in den Entwurf eingearbeitet werden. Da nun die Regelungen klarer formuliert und die Verpflichtung zu einem ergänzenden Bebauungsplan mehr oder weniger eliminiert wurden, hoffen die Gemeinderäte, dass es zu keinen weiteren Einsprüchen kommt. Dann könnte das Konzept im Frühjahr Gültigkeit erlangen und das Widmungsverbot aufgehoben werden.
21. Feber 2023 | von Bernhard Rangger
Leutascher RO-Konzept bald umsetzbar?<br />
Raumplaner Dr. Georg Cernusca erklärte die Entscheidungen über die 18 Einsprüche gegen den Konzeptentwurf. Foto: Rangger
Wie Bürgermeister Jorgo Chrysochoidis zu Beginn der Debatte erklärte, sei der Gemeinderat nach der Gemeindeversammlung Ende Oktober in sich gegangen und habe mit den Fachleuten des Landes noch einige zähe Verhandlungsrunden geführt. Dabei konnte ausgehandelt werden, dass für Gründe, die seit 15 Jahren als Bauland ausgewiesen sind, aber nicht bebaut wurden, in Zukunft nur noch ein Bauverbot zu verhängen sei, wenn es für diese keine verkehrstechnische Erschließung gibt und bei Gründen über 800 Quadratmetern Fläche eine bodenschonende Verbauung nicht gesichert sei. Zwölf von 18 Einsprüchen, die gegen den aufgelegten Entwurf im Herbst eingegangen sind, könne man daher stattgeben und diese als Bauland belassen. Für Gründe im Bauverbot braucht es künftig für eine Verbauung übrigens weder einen Gemeinderatsbeschluss noch einen Bebauungsplan.
Wer einen Eigenbedarf und die verkehrsmäßige Erschließung nachweist und einen Teilungsplan einreicht, der sicherstellt, dass auch unverbaute Restgrundstücke in der Folge bebaut werden können, fällt aus dem Bauverbot. „Somit ist auch sichergestellt, dass jeder Bürger gleichbehandelt wird“, so Chrysochoidis.

KEINE VERPFLICHTUNG. Weiters wurde auch die Verpflichtung für einen Bebauungsplan aus dem Entwurf gestrichen. Bebauungspläne braucht es nur noch, wenn man eine Erhöhung der Bebauungsdichte für ein besonders großes Bauwerk benötigt. Obwohl die meisten Bürger, die gegen den Entwurf des neuen Raumordnungskonzeptes Einsprüche eingebracht hatten, bei der Gemeinderatssitzung anwesend waren, meldete sich gegen den neuerlichen Beschluss des Konzeptes nur ein einziger zu Wort. Ein ehemaliger Gemeindeangestellter kritisierte, dass er der Gemeinde bereits zweimal größere Grundstücke günstig für ein soziales Wohnprojekt und eine Erschließungsstraße zur Verfügung gestellt habe. Durch das Bauverbot auf zwei seiner Grundstücke sei er für seine Gutmütigkeit bestraft worden, argumentierte er. Dorfchef Chrysochoidis erklärte anhand einer TIRIS-Karte die Vorgehensweise, wie er ohne Gemeinderatsbeschluss die Grundstücke aus dem Bauverbot bringe und diese unbelastet an seine beiden Kinder vererben könne. Vizebürgermeister Stefan Obermeir riet ihm aber vorerst ab, diesen Antrag einzubringen: „Derzeit ist nicht klar, ob das Land Tirol nicht eine Abgabe auf unbebautes Bauland einführt. Diese könnte durch das Bauverbot aufgehoben werden. Wenn deine Kinder also nicht rasch bauen wollen, würde ich abwarten, bis klar ist, wie sich die gesetzlichen Regelungen entwickeln!“
Leutascher RO-Konzept bald umsetzbar?<br />
Leutasch soll seinen ländlichen Charakter behalten und nicht zum Spekula-tionsobjekt für Superreiche werden.
Foto: Holzknecht

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