Hochlandrinder sorgen für Unruhe
Nach Angriff auf Wanderin wird im Pitztal nach einer Lösung gesucht – Zäune wurden mittlerweile errichtet
Der Europäische Fernwanderweg E5 führt auch durch das Pitztal und lockt jährlich zahlreiche Wanderer ins Tal. Am Talende in Mittelberg genießen sie die beeindruckende Bergwelt aus Fels und Eis, bevor es steil hinauf zur Braunschweiger Hütte geht. Für eine Wandergruppe wurde der Weg dorthin jedoch zum Schreckmoment: Ein Highlander-Bulle attackierte die Gruppe und verletzte dabei eine Wanderin. Dabei liegt bereits ein Bescheid vor, der das Auftreiben der Stiere untersagt. Durchgesetzt werden konnte dieser bislang jedoch nicht. Mittlerweile hat die Gemeinde mit Unterstützung des Maschinenrings für mehr Sicherheit auf dem viel begangenen Weg gesorgt.
29. September 2026
Es gibt einen rechtskräftigen Bescheid, der das Weiden nicht kastrierter männlicher Tiere untersagt. Dennoch wurde kürzlich eine Wanderin im hinteren Pitztal von einem Hochlandrinder-Bullen verletzt. Symbolfoto: Unsplash/James Toose
In Mittelberg (Gemeinde St. Leonhard) im hinteren Pitztal weiden Hochlandrinder frei und unbeaufsichtigt. Videos dokumentieren, wie die Tiere in der Nähe des Wanderwegs mit den Hufen scharren und wiederholt ihre Kräfte aneinander erproben – ganz ungeachtet der Umgebung. Nun kam es zu einem Zwischenfall: Als kürzlich eine Wandergruppe am E5-Weitwanderweg durch das Gebiet kam, versperrte ihr schließlich ein Bulle den Weg. Es kam zum Angriff, bei dem eine junge Frau schwer verletzt wurde und ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Dabei dürften die Bullen eigentlich gar nicht auf der Weide sein. Die Agrarbehörde (Land Tirol) hat erstmals am 1. Oktober 2024 per Bescheid festgestellt, dass auf der gegenständlichen Weide kein Weiderecht für Stiere besteht. Diese Feststellung stehe allerdings in keinem Zusammenhang mit dem Verhalten der Tiere bzw. einer möglichen Gefahrensituation. Diese Entscheidung wurde vom Landesverwaltungsgericht (LVwG) im April 2025 bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass der Auftrieb von Stierkälbern bis zum Ablauf des 8. Lebensmonats und männlichen kastrierten Tieren erlaubt ist, nicht aber der Auftrieb von Stieren. Der Bescheid wurde auch nach einem Einspruch vom Landesverwaltungsgericht bestätigt. Umgesetzt werden konnte er allerdings bislang nicht. Für die Vollstreckung ist die Bezirkshauptmannschaft Imst (BH Imst) zuständig. Von der BH wurden bereits mögliche Dienstleister angefragt, die die Tiere von der Almweide abtreiben sollten. Bisweilen gab es aber durchwegs Absagen. Auch verhängte Strafen blieben wirkungslos. Die BH Imst hat gegenüber dem Tierbesitzer in regelmäßigen Abständen Geldstrafen ausgesprochen.
Zäune sollen für Sicherheit sorgen. Bürgermeister Elmar Haid betont, dass man grundsätzlich froh sein müsse, dass die Weideflächen überhaupt bewirtschaftet werden. Stiere hätten auf der Weide allerdings nichts zu suchen. „Ich erwarte mir eine Lösung“, sagt Haid, der die BH am Zug sieht. Derzeit wird ausgelotet, wie sich die Situation lösen lässt. Nach besagtem Vorfall wird seitens der BH Imst aktuell geprüft, ob verwaltungsstrafrechtliche Tatbestände vorliegen. Ob eine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, überprüft die Staatsanwaltschaft. Auf den aufrechten Bescheid der Agrarbehörde bzw. das Vollstreckungsverfahren der BH Imst hat der Vorfall aber keine Auswirkungen. Die Gemeinde hat als Grundeigentümerin derweil mithilfe des Maschinenrings Elektrozäune aufstellen lassen, um für mehr Sicherheit zu sorgen.
Zäune sollen für Sicherheit sorgen. Bürgermeister Elmar Haid betont, dass man grundsätzlich froh sein müsse, dass die Weideflächen überhaupt bewirtschaftet werden. Stiere hätten auf der Weide allerdings nichts zu suchen. „Ich erwarte mir eine Lösung“, sagt Haid, der die BH am Zug sieht. Derzeit wird ausgelotet, wie sich die Situation lösen lässt. Nach besagtem Vorfall wird seitens der BH Imst aktuell geprüft, ob verwaltungsstrafrechtliche Tatbestände vorliegen. Ob eine gerichtlich strafbare Handlung vorliegt, überprüft die Staatsanwaltschaft. Auf den aufrechten Bescheid der Agrarbehörde bzw. das Vollstreckungsverfahren der BH Imst hat der Vorfall aber keine Auswirkungen. Die Gemeinde hat als Grundeigentümerin derweil mithilfe des Maschinenrings Elektrozäune aufstellen lassen, um für mehr Sicherheit zu sorgen.
Martin Grüneis





