Mehr Jugendschutz
Freiwillige Sichtschutzlösung für sensible Produkte
Nach einem Dialog zwischen Bildungsstadtrat Richard Aichwalder und dem Betreiber des Automatenshops in Imst werden Produkte wie Lachgas und Sexspielzeuge erst nach einer erfolgreichen Altersprüfung sichtbar. Die Stadtgemeinde betrachtet dies als wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
20. August 2026
Bildungsstadtrat Richard Aichwalder begrüßt die gefundene Lösung als wichtigen Beitrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Foto: Stadtgemeinde Imst/Othmar Kolp
Nach einem persönlichen Gespräch zwischen Bildungsstadtrat Richard Aichwalder und dem Betreiber des Automatenshops in der Ing.-Baller-Straße in Imst konnte eine freiwillige Lösung vereinbart werden. Produkte wie Lachgas und Sexspielzeuge werden künftig durch eine blickdichte Folierung vor dem direkten Blick von Minderjährigen geschützt. Ausgangspunkt für das Gespräch waren Rückmeldungen besorgter Eltern, Lehrpersonen und Schulleitungen. „Mir war wichtig, im Gegensatz zu den aktuellen politischen Diskussionen in anderen Tiroler Städten, zunächst den direkten Dialog zu suchen. Ich bin überzeugt, dass sich viele Anliegen besser im persönlichen Gespräch lösen lassen“, betont Bildungsstadtrat Aichwalder. „Als Stadtgemeinde hätten wir zwar die Möglichkeit, den Verkauf bestimmter Produkte im unmittelbaren Umfeld von Schulen einzuschränken. Das würde das Grundproblem jedoch nicht lösen, sondern lediglich zu einer Verlagerung des Standorts führen. Mir war daher eine praktikable und nachhaltige Lösung im Interesse des Jugendschutzes wichtig.“
GESETZLICHE VORGABEN WERDEN EINGEHALTEN. Das Gespräch sei in einer respektvollen und konstruktiven Atmosphäre velaufen. Während Aichwalder die Anliegen der Bevölkerung, der Schulen und des Jugendschutzes in den Mittelpunkt stellte, wies der Betreiber des Automatenshops darauf hin, dass der Verkauf dieser Produkte nach geltender Gesetzeslage zulässig sei und alle gesetzlichen Vorgaben, einschließlich der Alterskontrollen, eingehalten und teilweise sogar übertroffen würden. So erfolge die biometrische Altersprüfung schon seit jeher auf freiwilliger Basis. Der Jugendschutz sei auch in der Vergangenheit jederzeit gewährleistet gewesen. Bildungsstadtrat Aichwalder betonte, dass die derzeitige Rechtslage auf Bundesebene den Verkauf dieser Produkte zulässt. „Ich erwarte mir künftig strengere gesetzliche Regelungen. Solange der Verkauf jedoch legal ist, sehe ich es als meine Aufgabe, im Rahmen meiner Möglichkeiten den größtmöglichen Jugendschutz für Imst zu erreichen“, so Aichwalder. Bei einem Lokalaugenschein machte er sich persönlich ein Bild von der Funktionsweise des Alterskontrollsystems. „Ich habe nie behauptet, dass hier gegen Gesetze verstoßen wird. Mein Anliegen war ein anderes: Jugendschutz beginnt nicht erst dort, wo Gesetze Grenzen setzen. Jugendschutz beginnt dort, wo Menschen bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.“ Als problematisch sieht der Bildungsstadtrat vor allem die offene Sichtbarkeit von Lachgas und Sexspielzeugen. „Kinder und Jugendliche dürfen nicht mit Produkten in Berührung kommen, die ein besonderes Gefährdungspotenzial haben. Deshalb zählt für mich nicht nur, wer solche Produkte kaufen darf, sondern auch, wie präsent sie im öffentlichen Raum sind“, stellt Aichwalder klar.
FREIWILLIGE LÖSUNG. Als Ergebnis des Austauschs schlug Aichwalder vor, die betreffenden Bereiche des Shops mit einer Sichtschutzlösung auszustatten. Der Betreiber folgte diesem Vorschlag. Volljährige Kundinnen und Kunden erhalten somit erst nach erfolgter Altersprüfung Einblick in das entsprechende Sortiment. Bildungsstadtrat Aichwalder zeigt sich zufrieden: „Diese Lösung verhindert zwar nicht den legalen Verkauf an Erwachsene, sie reduziert aber den unmittelbaren Kontakt Minderjähriger mit diesen Produkten erheblich. Das ist ein wichtiger Schritt für den Jugendschutz und ein gutes Beispiel dafür, wie durch gegenseitiges Verständnis praktikable Lösungen entstehen können.“
GESETZLICHE VORGABEN WERDEN EINGEHALTEN. Das Gespräch sei in einer respektvollen und konstruktiven Atmosphäre velaufen. Während Aichwalder die Anliegen der Bevölkerung, der Schulen und des Jugendschutzes in den Mittelpunkt stellte, wies der Betreiber des Automatenshops darauf hin, dass der Verkauf dieser Produkte nach geltender Gesetzeslage zulässig sei und alle gesetzlichen Vorgaben, einschließlich der Alterskontrollen, eingehalten und teilweise sogar übertroffen würden. So erfolge die biometrische Altersprüfung schon seit jeher auf freiwilliger Basis. Der Jugendschutz sei auch in der Vergangenheit jederzeit gewährleistet gewesen. Bildungsstadtrat Aichwalder betonte, dass die derzeitige Rechtslage auf Bundesebene den Verkauf dieser Produkte zulässt. „Ich erwarte mir künftig strengere gesetzliche Regelungen. Solange der Verkauf jedoch legal ist, sehe ich es als meine Aufgabe, im Rahmen meiner Möglichkeiten den größtmöglichen Jugendschutz für Imst zu erreichen“, so Aichwalder. Bei einem Lokalaugenschein machte er sich persönlich ein Bild von der Funktionsweise des Alterskontrollsystems. „Ich habe nie behauptet, dass hier gegen Gesetze verstoßen wird. Mein Anliegen war ein anderes: Jugendschutz beginnt nicht erst dort, wo Gesetze Grenzen setzen. Jugendschutz beginnt dort, wo Menschen bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.“ Als problematisch sieht der Bildungsstadtrat vor allem die offene Sichtbarkeit von Lachgas und Sexspielzeugen. „Kinder und Jugendliche dürfen nicht mit Produkten in Berührung kommen, die ein besonderes Gefährdungspotenzial haben. Deshalb zählt für mich nicht nur, wer solche Produkte kaufen darf, sondern auch, wie präsent sie im öffentlichen Raum sind“, stellt Aichwalder klar.
FREIWILLIGE LÖSUNG. Als Ergebnis des Austauschs schlug Aichwalder vor, die betreffenden Bereiche des Shops mit einer Sichtschutzlösung auszustatten. Der Betreiber folgte diesem Vorschlag. Volljährige Kundinnen und Kunden erhalten somit erst nach erfolgter Altersprüfung Einblick in das entsprechende Sortiment. Bildungsstadtrat Aichwalder zeigt sich zufrieden: „Diese Lösung verhindert zwar nicht den legalen Verkauf an Erwachsene, sie reduziert aber den unmittelbaren Kontakt Minderjähriger mit diesen Produkten erheblich. Das ist ein wichtiger Schritt für den Jugendschutz und ein gutes Beispiel dafür, wie durch gegenseitiges Verständnis praktikable Lösungen entstehen können.“
Martin Grüneis 




