Mils zieht vor das Landesverwaltungsgericht
Bürgermeister Bernhard Schöpf: „Beste Kinderbetreuung ja – doppelte Kosten für Gemeinden nein“
Die Gemeinde Mils bei Imst wird gegen einen Bescheid der Tiroler Landesregierung bezüglich der Mitfinanzierung einer zusätzlichen Tagesbetreuung Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol einreichen. Für Bürgermeister Bernhard Schöpf geht es dabei nicht um einen bestimmten Betrag, sondern um die grundsätzliche Frage: „Wie kann eine bestmögliche Kinderbetreuung sichergestellt und gleichzeitig verhindert werden, dass Gemeinden für bereits bereitgestellte und finanzierte Betreuungsleistungen zusätzlich nochmals zur Kasse gebeten werden?“
1. September 2026
Der Milser Bürgermeister Bernhard Schöpf zieht wegen doppelter Kosten bei der Kinderbetreuung vor das Landesverwaltungsgericht. Foto: Archiv
„Eine gute Kinderbetreuung ist für mich unverzichtbar. Sie ist wichtig für unsere Kinder und gleichzeitig eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Eltern Familie und Beruf miteinander vereinbaren können. Daran darf es überhaupt keinen Zweifel geben“, betont der Milser Bürgermeister Bernhard Schöpf. Anlass für eine Beschwerde der Gemeinde beim Landesverwaltungsgericht ist jedoch die Frage der Finanzierung einer zusätzlichen Betreuung. Die Gemeinde hatte für ein Kind einen Platz in der gemeindeeigenen Kinderbetreuung bereitgestellt und zusätzlich eine eigene Stützkraft angestellt. Daneben wurde eine weitere Tagesbetreuung in Anspruch genommen, ohne dass die Gemeinde zuvor darüber informiert oder in die Organisation eingebunden worden sei. In weiterer Folge wurde die Gemeinde auch zur Mitfinanzierung dieser zusätzlichen Betreuung herangezogen. „Wenn eine Gemeinde einen Betreuungsplatz bereitstellt, zusätzlich eine Stützkraft anstellt und danach noch für eine weitere Betreuung bezahlen soll, müssen wir genau hinschauen. Doppelte Kosten dürfen nicht einfach hingenommen werden“, erklärt Schöpf. Als Bürgermeister sei er verpflichtet, eine gute Kinderbetreuung sicherzustellen, gleichzeitig aber auch, mit den Mitteln der Gemeinde sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig umzugehen. Dabei betont Schöpf, dass sich die Beschwerde weder gegen notwendige zusätzliche Betreuung noch gegen die Arbeit von Tageseltern richte. „Wenn zusätzliche Betreuung notwendig ist, muss sie selbstverständlich möglich sein. Aber wenn eine Gemeinde bereits ein entsprechendes Angebot geschaffen hat, muss zumindest geklärt werden, warum sie ohne vorherige Einbindung nochmals zur Kasse gebeten wird. Gute Kinderbetreuung und ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Geldern sind kein Widerspruch.“ Die Gemeinde hatte ihre Bedenken bereits Monate vor Erlassung des Bescheides gegenüber dem Land schriftlich vorgebracht. Nachdem die zuständige Abteilung an ihrer Rechtsauffassung festhielt, soll nun das Landesverwaltungsgericht die grundsätzliche Frage klären.
Eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. „Es geht ums Grundsätzliche. Wenn die derzeitige Regelung dazu führt, dass Gemeinden für bereits bereitgestellte Betreuungsleistungen nochmals mitzahlen müssen, dann müssen wir das hinterfragen. Was heute eine kleine Gemeinde betrifft, kann morgen viele Tiroler Gemeinden betreffen. Deshalb sind wir verpflichtet, diese Frage klären zu lassen“, so Schöpf. Nach seinen Angaben hat der Präsident des Tiroler Gemeindeverbandes der Gemeinde Mils bei Imst seine Unterstützung für dieses Vorgehen zugesichert. Schöpf legt zudem Wert darauf, dass der Gemeinde durch die Beschwerde keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Einspruch sei von einem erfahrenen Juristen kostenlos überprüft worden, die Kosten für dessen Ausarbeitung und Einbringung habe Schöpf selbst übernommen. „Wenn ich einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln einfordere, dann muss das auch für unser eigenes Vorgehen gelten. Der Gemeinde Mils entstehen aus dem Einspruch keine zusätzlichen Kosten.“
Ruf nach Gesetzesänderung. Unabhängig vom Ausgang des gerichtlichen Verfahrens will Schöpf die Frage auch politisch weiterverfolgen. „Wenn das Gesetz tatsächlich dazu führt, dass Gemeinden doppelte Kosten tragen müssen, obwohl eine notwendige Betreuung bereits sichergestellt wurde, dann müssen wir das Gesetz ändern“, fordert der Bürgermeister. Sein Ziel sei eine klare Regelung: „Die notwendige Betreuung des Kindes steht an erster Stelle – aber öffentliche Mittel dürfen nicht unnötig mehrfach eingesetzt werden.“ Dafür wolle er sich auch für einen entsprechenden Gesetzesänderungsantrag einsetzen.
Eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung. „Es geht ums Grundsätzliche. Wenn die derzeitige Regelung dazu führt, dass Gemeinden für bereits bereitgestellte Betreuungsleistungen nochmals mitzahlen müssen, dann müssen wir das hinterfragen. Was heute eine kleine Gemeinde betrifft, kann morgen viele Tiroler Gemeinden betreffen. Deshalb sind wir verpflichtet, diese Frage klären zu lassen“, so Schöpf. Nach seinen Angaben hat der Präsident des Tiroler Gemeindeverbandes der Gemeinde Mils bei Imst seine Unterstützung für dieses Vorgehen zugesichert. Schöpf legt zudem Wert darauf, dass der Gemeinde durch die Beschwerde keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Einspruch sei von einem erfahrenen Juristen kostenlos überprüft worden, die Kosten für dessen Ausarbeitung und Einbringung habe Schöpf selbst übernommen. „Wenn ich einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln einfordere, dann muss das auch für unser eigenes Vorgehen gelten. Der Gemeinde Mils entstehen aus dem Einspruch keine zusätzlichen Kosten.“
Ruf nach Gesetzesänderung. Unabhängig vom Ausgang des gerichtlichen Verfahrens will Schöpf die Frage auch politisch weiterverfolgen. „Wenn das Gesetz tatsächlich dazu führt, dass Gemeinden doppelte Kosten tragen müssen, obwohl eine notwendige Betreuung bereits sichergestellt wurde, dann müssen wir das Gesetz ändern“, fordert der Bürgermeister. Sein Ziel sei eine klare Regelung: „Die notwendige Betreuung des Kindes steht an erster Stelle – aber öffentliche Mittel dürfen nicht unnötig mehrfach eingesetzt werden.“ Dafür wolle er sich auch für einen entsprechenden Gesetzesänderungsantrag einsetzen.
Martin Grüneis





