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Unklarheiten beseitigen

Stadt Landeck lässt Flächen auf Gemeindegut prüfen

Die Stadt Landeck will den rechtlichen Status der vier Agrargemeinschaften endgültig klären lassen, welche Flächen tatsächlich Gemeindegut sind.

16. September 2025
Unklarheiten beseitigen
VBgm. Thomas Hittler hat gemeinsam mit seinem Ausschuss den Antrag vorbereitet. RS-Foto: Tiefenbacher
In Landeck gibt es vier Agrargemeinschaften: Perfuchs-Hasliwald, Zehentschaftsgut Landeck-Stanz, Waldinteressentschaft Landeck-Angedair und Perjen-Landeck. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Flächen als Gemeindegut gelten – also Grundstücke, die ursprünglich der Gemeinde gehörten und allen Bürgern zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen. Bislang ist nur bei der Agrargemeinschaft Perfuchs-Hasliwald geklärt, dass Teile ihrer Flächen Gemeindegut sind, bei den drei anderen Gemeinschaften besteht weiterhin Rechtsunsicherheit.

ES GIBT ZWEIFEL. Bereits 2008 hatte die Stadt Landeck erste Feststellungsanträge bei der Agrarbehörde eingebracht. Das Ergebnis war unterschiedlich: Ein Teil der Flächen der Agrargemeinschaft Perfuchs-Hasliwald wurde als Gemeindegut anerkannt, während die Flächen der drei anderen Gemeinschaften – Zehentschaftsgut Landeck-Stanz, Waldinteressentschaft Landeck-Angedair und Perjen-Landeck – nicht als Gemeindegut eingestuft wurden. Besonders bei der Waldinteressentschaft Landeck-Angedair bestehen seitens der Stadt Zweifel, ob die damals angenommene „Hauptteilung“ – also die rechtliche Aufteilung des Gemeindeguts unter den Mitgliedern – tatsächlich haltbar ist.

STADT REAGIERT. Aktuelle Fälle, wie etwa die Agrargemeinschaft Zams mit einer sogenannten „Scheinhauptteilung“ – bei der das Land formal aufgeteilt, faktisch aber gemeinschaftlich genutzt wird – alarmierten den Tiroler Gemeindeverband. Dieser rät den Gemeinden, ihre Situation nun genau zu prüfen. Die Stadtgemeinde Landeck hat darauf reagiert. In der vorwöchigen Sitzung schlug der Stadtrat dem Gemeinderat vor, für alle vier Agrargemeinschaften neue Feststellungsanträge bei der Agrarbehörde einzubringen. Der Gemeinderat stimmte dem einstimmig zu. Den Antrag hatte zuvor VBgm. Thomas Hittler gemeinsam mit seinem Planungs-, Verkehrs-, Bau- und Wasserausschuss vorbereitet. 

ZIEL. Mit den neuen Anträgen will die Stadt Landeck Unklarheiten beseitigen und endgültige Rechtssicherheit für die Gemeinde und die vier Agrargemeinschaften schaffen. Die RUNDSCHAU wird auch im Fall der vier Landecker Agrargemeinschaften weiterhin berichten.

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