Bad Kreckelmoos im 19. Jahrhundert.
Vlg: C. Tauscher
Vlg: C. Tauscher
STAATSGÜTERBESCHREIBUNG/GERICHT EHRENBERG. Frage 44: Ob unbefugte Personen Krankheiten kuriren und Chyrurgie betreiben? Ob Scharfrichter und Abdecker sich damit abgeben. „In diesem Gerichte ist vorzüglich ein gewiser Mathias Koch zu Lermos, ein Säckler, welcher sich mit Heilung äußerlicher Schäden abgiebt, und auch kranke Persohnen zu kuriren sich anmaßt; er findet im Gerichte nicht viel Zutrauen, mehreren Zulauf hat er von dem Auslande und in den benachbarten Gerichten im Oberinnthale. Es wurden ihm schon einmal alle vorgefundenen Arzneyen oder Quaksalbereyen abgenohmen, und er ist zugleich mit einem politischen Arreste belegt worden; allein der gemeine unverständige Landmann und Persohnen, welche mit langwierigen Krankheiten, oder ältern Leibsgebrechen behaftet sind, laßen sich von der Schädlichkeit nicht belehren, und dieser Pfuscher weiß seinen schädlichen und vebothenen Unfug auch unentdeckt fortzuführen. In diesem Gerichte ist kein Scharfrichter und kein Abdecker.
Frage 48: […] Die Heilung des Viehes ist übrigens denen Schmieden, und Metzgern, und dem Abdecker in der Herrschaft Vils, welcher auch die Waßenmeisterey im Gericht Ehrenberg ausüben darf, überlaßen.“
Reutte, 29.5.1802, Froschauer, k.k. Pfleger in Ehrenberg, (Staatsgüterbeschreibung 1802, Hs 2447)
Peter Linser
Frage 48: […] Die Heilung des Viehes ist übrigens denen Schmieden, und Metzgern, und dem Abdecker in der Herrschaft Vils, welcher auch die Waßenmeisterey im Gericht Ehrenberg ausüben darf, überlaßen.“
Reutte, 29.5.1802, Froschauer, k.k. Pfleger in Ehrenberg, (Staatsgüterbeschreibung 1802, Hs 2447)
Peter Linser